Höhere Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Auch in Zeiten der Sparwut geschehen kleine Wunder

Macht seinen Job und tut dabei Gutes: Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

(Bild: zentralplus)

Eben erst war noch von Streichungen bei den Prämienverbilligungen die Rede, jetzt gibt CVP-Gesundheitsdirektor Martin Pfister bekannt, dass der Kanton Zug drei zusätzliche Millionen für Prämienverbilligungen einsetzt. So schärft er ein sozialpolitisches Instrument, das ohnehin schon hervorragend haut.

Im Abstimmungskampf um das abgelehnte Zuger Entlastungspaket war noch Stimmung mit weniger Prämienverbilligungen gemacht worden, am Dienstag nun gab CVP-Gesundheitsdirektor Martin Pfister bekannt, dass der Kanton Zug 3 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligungen einsetze.

Was ist da passiert? «Im Entlastungspaket war nur eine Einsparung von 200’000 Franken vorgesehen gewesen», erklärt Pfister auf Anfrage. Diese Einsparung hätte aber nur Wohlhabende betroffen, die etwa durch Steuerabzüge für eine Hausrenovation oder grosse Pensionskasseneinkäufe ein tiefes Einkommen ausweisen können und dann in den Genuss von Prämienverbilligung kommen. «Das ist nun leider weiterhin möglich», bedauert er. Dazu später mehr.

Junge Erwachsene profitieren am meisten

Erst mal zur Frohbotschaft: Der Kanton Zug wird 2017 voraussichtlich 53 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufwenden. Die zusätzlichen 3 Millionen Franken entsprechen 5,7 Prozent mehr. Auch die Krankenkassenprämien sind gestiegen – um knapp fünf Prozent.

Nicht alle Antragsteller können gleich stark profitieren. «Zum einen hängt dies von der individuellen Einkommenssituation ab, zum andern von der Familienkonstellation», sagt Martin Pfister. Tendenziell ergebe sich bei den jungen Erwachsenen der grösste Anstieg, «weil dort das Prämienwachstum am stärksten war».

Mit der Prämienverbilligung setzt Pfister noch stärker auf das «entscheidende Element der Sozialpolitik», welches der Regierung unmittelbar zur Verfügung steht (gegen enorme Lebenskosten oder hohe Mieten kann sie nicht direkt vorgehen). Besonders stolz ist Pfister, dass er damit sehr viel bewirkt. Neben Geringverdienern profitieren namentlich Familien mit Kindern. Im Schnitt ist die verbleibende Krankenkassenrechnung für die Betroffenen so tief wie sonst nirgends in der Schweiz.

 

Prämienbelastung für eine Familie mit zwei Kindern, und 60'000 Franken Einkommen, null Vermögen. Mit Unfall, bei einer Franchise von 300 Franken.

Prämienbelastung für eine Familie mit zwei Kindern, 60’000 Franken Einkommen, null Vermögen. Mit Unfall, bei einer Franchise von 300 Franken.

(Bild: zvg)

Im letzten Jahr kamen 27’000 Zugerinnen und Zuger oder 23 Prozent der Bevölkerung in den Genuss einer Prämienverbilligung. Erwartet wird heuer eine ähnliche Zahl.

Im Mittelstand fielen einige durch den Raster

Das gute Abschneiden des Kantons Zug hängt auch damit zusammen, dass man die Gelder gezielter ausschüttet. Zwar ist die im Entlastungspaket geplante Korrektur nicht gelungen, aber anderes hat die Regierung in dieser Hinsicht sehr wohl erreicht: So wurden 2015 die Einkommensobergrenzen neu justiert. Die volle Prämienverbilligung erhält nur noch, wer maximal 60’000 Franken Einkommen aufweist (vorher waren es 80’000). Bis zu einem Höchsteinkommen von 70’000 Franken gibt es schrittweise weniger Prämienverbilligung.

Frist bis Ende April

In diesen Tagen werden alle Zuger Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben. Auch Neuzuzüger und Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ein Informationsschreiben. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt bei der Wohngemeinde ein Anmeldeformular anzufordern.

Es ist wichtig, das ausgefüllte Antragsformular bis Ende April bei der Wohngemeinde einzureichen. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht bringt, erhält keine Prämienverbilligung. Der individuelle Anspruch lässt sich online, auf www.akzug.ch, berechnen. Die Ausgleichskasse Zug betreibt ausserdem eine Hotline für Fragen rund ums Thema (Tel. 041 560 48 48).

Zum besseren Verständnis: Bei den Obergrenzen handelt es nicht um Bruttoeinkommen. Zum Beispiel lassen sich vom Reineinkommen besondere Abzüge für Kinder tätigen. Bei einer Familie kann das Bruttoeinkommen deshalb deutlich über 70’000 Franken liegen und sie erhält immer noch Prämienverbilligung.

Geschehen in Zeiten der Sparwut also Zeichen und Wunder? Nicht ganz. Zwar kann die Regierung nun ihre Hauptzielgruppen der Prämienverbilligung besser als früher unterstützen, wie Martin Pfister feststellt. Aber er sagt auch: «Mit dieser Anpassung wurde das Budget entlastet.» Will heissen: Jene Angehörigen des Mittelstands, die keine Prämienverbilligung mehr bekommen, sind dem Kanton früher ordentlich auf dem Säckel gelegen. Die genauen Zahlen stehen noch nicht fest, doch ist von einer Grössenordnung von mehr als zwei Millionen Franken die Rede, die der Kanton Zug so eingespart hat.
 

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