Zug: Startschuss für grossen Betrugsprozess

Fiktive Energieprojekte verkauft und dabei Millionen ergaunert

Alternative Energie-Projekte wurden als Anlage angepriesen,  doch sie waren Luftschlösser. Diese Windturbinen existieren aber tatsächlich, sie stehen im Oiz Eolic Parc im spanischen Baskenland.

(Bild: Fotolia)

Ein grosser Fall von Wirtschaftskriminalität wird ab diesem Montag am Zuger Strafgericht verhandelt. Ein Deutscher und zwei Schweizer sollen 179 Anlegern mit wertlosen Energie-Anleihen 4,9 Millionen Franken aus der Tasche gezogen haben. Sie müssen sich wegen Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Delikte verantworten.

Es klang alles so schön: Laut dem Prospekt investierte eine schweizerische Unternehmensgruppe namens «Invest Energy Group» weltweit in den Bau und Betrieb von regenerativen Kraftwerken (Solar- und Windparks), um so erneuerbare Energien zu produzieren. Die Gruppe sei bereits in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Frankreich, aber auch Marokko, der Türkei, Kanada und Argentinien aktiv. Die Anleger investierten damit in einen Zukunftsmarkt, hiess es in der Werbung, sie schützten die Umwelt und alternative Energieprojekte profitierten von staatlicher Förderung.

Die Invest Energy suchte deshalb Investoren, verkaufte sogenannte Energie-Anleihen (effektiv Anleihensobligationen), versprach einen attraktiven Jahreszins von 3,5 bis 3,75 Prozent.

Schweizerische Unternehmensgruppe existierte gar nicht

Mit all diesen Verheissungen und Versprechungen lockten die drei Geschäftsmänner, die ab Montag in Zug vor Gericht stehen, interessierte Anleger. Sie versprachen ihnen Sicherheit und eine saftige Rendite. Gemäss Anklageschrift waren die Angaben jedoch alle wahrheitswidrig. Die Unternehmensgruppe existierte nämlich gar nicht; es gab einzig die Firma Investor Energy Holding AG mit Sitz in Zug. Und diese habe weder Land noch Energieanlagen in verschiedenen Ländern besessen.

Auch hätte die Firma – abgesehen vom Vertrieb der Energie-Anleihen – nie einen Rappen eingenommen. In Tat und Wahrheit sei die Aktiengesellschaft, welche der angeklagte Deutsche erworben hatte, ein inaktiver Aktienmantel gewesen; das Gründungskapital war längst weg.

2009 bis 2012 total 4,9 Millionen Franken erhalten

Effektiv zugetragen hat sich laut der Staatsanwaltschaft aber Folgendes: Den drei Beschuldigten wird zur Last gelegt, gemeinsam und mit verschiedenen Vertriebspartnern Energie-Anleihen in betrügerischer Weise an insgesamt 179 Anleger vermittelt respektive verkauft zu haben. Ein grosser Teil dieser Vertragspartner überwies von September 2009 bis Juni 2012 total rund 4,9 Millionen Franken an die Firma. Gleichzeitig sollen sich die drei Beschuldigten durch ihre Vorgehensweise auch der unbefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen gemäss Bankengesetz schuldig gemacht haben.

Durch drei grössere Barbezüge über total 900’000 Franken sollen sie zudem den sogenannten «paper-trail» der deliktisch erlangten Gelder unterbrochen respektive deren Auffindung und Einziehung verhindert haben. Dies wiederum ist nichts anderes als Geldwäscherei.

Finma untersuchte den Fall ebenfalls

Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten sind schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft wirft allen drei gewerbsmässigen Betrug, möglicherweise Veruntreuung und ungetreue Geschäftsführung vor. Weitere strafbare Handlungen, deren sie beschuldigt werden, sind versuchter Betrug, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Bankengesetz.

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) führte ebenfalls eine Untersuchung zum Fall und erstattete Anzeige. Ein Angeklagter ist ausserdem zusätzlich wegen Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung angeklagt.

Alle drei haben Strafregistereinträge

Den drei Angeklagten drohen hohe Strafen: Der Deutsche und der eine Schweizer sollen fünf Jahre ins Gefängnis. Der zweite Schweizer soll drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter, wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht. Der angeklagte Berliner Heinz Gerd N. ist in der Schweiz nicht vorbestraft. In Deutschland habe er ein «einschlägiges» Vorstrafenregister mit 23 Verurteilungen, vor allem wegen Vermögens- und Strassenverkehrsdelikten. Er verbüsste auch bereits mehrjährige Freiheitsstrafen.

Der zweite Angeklagte Albert T. hat verschiedene Strassenverkehrsdelikte in der Schweiz und Deutschland begangen. Der dritte Beschuldigte, Daniel W., habe Vorstrafen wegen Strassenverkehrsdelikten, Pornografie und Betrug.

Der öffentliche Prozess ist auf insgesamt zwölf Tage Dauer angelegt. Es könnte aber auch schneller gehen. Die Verhandlungstage sind verteilt auf die Monate Januar bis April 2017.

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