Unbewilligte Anti-WEF-Demo im Januar 2016

Zuger Staatsanwaltschaft greift durch: 60 Personen verzeigt

Für 60 Teilnehmer der letztjährigen Demo hat der Anlass Folgen.

(Bild: zentralplus)

Es war die erste unbewilligte Demonstration dieser Grösse, die Zug im Januar 2016 erlebte. Nun sind alle Verfahren, welche die Demo mit sich zog, abgeschlossen. Die Zuger Polizei spricht von einer klaren Message.

Rund ein Jahr nach der unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung in der Stadt Zug mit rund 250 Teilnehmenden hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug alle Verfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden 76 erwachsene Personen verzeigt wegen Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Strassen und Wege (GSW). Dieses verbietet die übermässige Benutzung von öffentlichem Grund ohne entsprechende Bewilligung, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden mitteilen.

«Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und wird natürlich gewährleistet. Aber es gibt klare Regeln und Vorschriften für öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen. Für solche muss der Veranstalter eine Bewilligung beantragen.»: Wer dies unterlässt, wird verzeigt, so beschreibt die Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, Judith Aklin, die «klare Message» an die Adresse der Demonstranten.

Verweigerung von Angaben und Vermummung

Rund 300 Polizisten standen vor einem Jahr im Einsatz um die Demonstranten in Schach zu halten und Linksautonome von Gegendemonstranten zu trennen. Wie sich die verschiedenen beteiligten Gruppierungen in den erlassenen Strafbefehlen niederschlagen, wollen die Zuger Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht kommentieren.

In vier Fällen kam der Tatbestand der Verweigerung von Angaben und in zwei Fällen der Tatbestand des Verstosses gegen das Vermummungsverbot gemäss dem kantonalem Übertretungsstrafgesetz hinzu. In der Folge erliess die Staatsanwaltschaft 56 mittlerweile rechtskräftige Strafbefehle.

Zuschauen ist ok – Mitmachen nicht

17 Verfahren stellte sie ein und in einem Fall kam es zu einer Nichtanhandnahme. In zwei Fällen wird die Staatsanwaltschaft die Strafbefehle aufgrund von Einsprachen der Beschuldigten als Anklage an das Strafgericht überweisen. «Die 17 eingestellten Verfahren kommen vor allem daher, dass die Rolle der Beschuldigten von der Zuger Staatsanwaltschaft nach vertiefter Prüfung der einzelnen Fälle als zu wenig aktiv beurteilt wurde. Sie  waren eher Zuschauer als aktive Teilnehmer der Kundgebung», erklärt Judith Aklin von den Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Stadtrat Urs Raschle, Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit from zentralplus on Vimeo.

 

Bussen zwischen 300 und 500 Franken

Zusätzlich wurden vier Jugendliche wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung verzeigt. Die vier durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug erlassenen Strafbefehle sind ebenfalls akzeptiert worden und in Rechtskraft erwachsen.

Die Bussenhöhe im Falle der alleinigen Widerhandlung gegen das Gesetz über Strassen und Wege beträgt 300 Franken. Kommt der Tatbestand der Verweigerung von Angaben hinzu, beläuft sich die Busse auf 400 Franken. Beim zusätzlichen Tatbestand des Verstosses gegen das Vermummungsverbot liegt die Bussenhöhe bei 500 Franken.

zentralplus berichtete ausführlich über die Anti-WEF-Demo:



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