Luzern: Referendum wohl vom Tisch

Gemeinden bezeichnen KP17 als «tragfähigen Kompromiss»

Der Verband der Luzerner Gemeinden hatte mit dem Referendum gedroht, würden die Gemeinden mit dem KP17 zu stark belastet. Nach der Debatte zeigt er sich zufrieden, dass seine Anliegen aufgenommen wurden. Obwohl «Haushaltsneutralität» für die Gemeinden nicht erreicht ist, will er beantragen, auf ein Referendum zu verzichten.

Der VLG-Vorstand hat das Ergebnis der 1. Lesung des Konsolidierungspakets 2017 (KP 17) analysiert und beraten. Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Parlament die Forderungen und die Argumente der Gemeinden aufgenommen und gewürdigt hat, teilt er mit. Das Ergebnis beurteilt er als tragfähigen Kompromiss. Aufgrund der Beratung im Parlament sind Kanton und Gemeinden aufgerufen, im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform langfristig gute Lösungen für den Kanton und seine Gemeinden zu finden.

Kritische Massnahmen korrigiert

Die Massnahmen zu den Betreibungsämtern, zu den Sozialhilfedossiers für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sowie die Umverteilung der Verkehrsabgaben wurden im Sinn der Gemeinden abgelehnt oder haushaltneutral umgebaut. Beim Kostenteiler Ergänzungsleistungen (EL) verzichtete das Parlament auf die Rückweisung und die beabsichtigte Gegenüberstellung zur Revision des Wasserbaugesetzes. Es schob aber die kostenintensive Massnahme um ein Jahr hinaus und befristete sie gleichzeitig auf die Jahre 2018 und 2019. Das Parlament bekannte sich gleichzeitig zur Aufgabenteilung und wies darauf hin, dass langfristige Anpassungen des Kostenteilers im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) zu klären seien. Damit wurde dem Anliegen des VLG Genüge getan, die Aufgabenteilungsfrage im Rahmen von KP 17 nicht einfach zu ignorieren.

Geringere Kompensationen

Mit der Korrektur bei zwei Steuermassnahmen (Eigenbetreuungsabzug und Dividendenbesteuerung) können die Gemeinden nicht voll von den berechneten Kompensationen profitieren. Die Globalbilanz für die Gemeinden verschlechtert sich deshalb, und es resultiert insgesamt eine Nettobelastung der Gemeinden für die dreijährige Periode von KP 17. Unter Würdigung der gesamtpolitischen Situation und der mittelfristigen Entwicklungen ist der VLG Vorstand trotzdem der Meinung, dass mit dem Ergebnis ein breit abgestützter Mittelweg gefunden werden konnte, der allen Seiten einen Spielraum offen lässt. Sollte das Ergebnis nach 1. Lesung so Bestand haben, wird er den Gemeinden daher empfehlen, auf ein Referendum zu verzichten. Den definitiven Entscheid wird der VLG-Vorstand nach der zweiten Lesung Mitte Dezember fällen.

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