Amnesty Schweiz kritisiert Zuger Behörden

Afghanische Familie nach Norwegen rückgeführt

Die afghanische Familie wurde nun per Charterflug nach Oslo ausgeschafft. Ein vorheriger Versuch, die Familie rückzuführen, misslang, woraufhin die Eltern im Gefängnis landeten und die Kinder im Heim.

(Bild: Creative Commons)

Das Vorgehen des Kantons Zug im Fall einer afghanischen Asyl-Familie, die nach Norwegen ausgeschafft wurde, löst bei Amnesty international Schweiz und der Parlamentarischen Gruppe für Menschenrechte Empörung aus. Die Zuger Behörden hätten gegen die Uno-Kinderrechtskonvention verstossen.  Der Kanton Zug verweist auf einzuhaltende Fristen.

Die Zuger Behörden haben eine afghanische Familie am Dienstag in den gemäss Dublin-Abkommen zuständigen Staat (Norwegen) zurückgeführt, schreibt die Zuger Sicherheitsdirektion in einer Medienmitteilung. Die Reise habe in einem Charterflug stattgefunden und sei ruhig und ohne Zwischenfälle verlaufen. Die norwegischen Behörden hätten die Familie am Flughafen Oslo in Empfang genommen.

Der Mann, die Frau und das Baby waren zuletzt in der Strafanstalt Zug untergebracht, die drei Kinder in einem Heim (zentralplus berichtete). Es sei im Interesse der involvierten Behörden gewesen, dass die Familie wieder rasch im Rahmen der Rückführung zusammengebracht werden konnte, schreibt der Kanton Zug. Eine Ausschaffungshaft und eine Heimplatzierung sollten so kurz wie möglich dauern. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das Verwaltungsgericht in diesem Fall die Haft der beiden Eltern als rechtmässig beurteilt habe, dies im Bewusstsein über die vorübergehende Platzierung der Kinder im Heim.

«Im Weiteren sieht das Dublin-Verfahren eine Frist von sechs Monaten vor, innerhalb derer eine Rückführung erfolgen muss. Die vollziehenden kantonalen Behörden sind dazu verpflichtet, diese Fristen einzuhalten. Aus diesen Gründen war es notwendig, die Familie zurück nach Norwegen zu bringen», rechtfertigt sich der Kanton. Ein erster Rückführungsversuch mit einem normalen Linienflug blieb wegen der Weigerung der Betroffenen erfolglos.

Asylverfahren in Norwegen

Gemäss geltendem Dublin-Abkommen sei Norwegen für das Asylverfahren in diesem Fall zuständig. «Weder die Zuger Behörden noch das Staatssekretariat für Migration haben Kenntnis vom Stand des norwegischen Asylverfahrens oder eines allfälligen Asylentscheides und dessen Konsequenzen. Im Dublin-Verfahren wird dies den ausländischen Behörden nicht mitgeteilt», so die Mitteilung des Kantons Zug. Dass die Familie von Norwegen nach Afghanistan ausgeschafft würde, wie in den Medien zu lesen war, könne man deshalb nicht bestätigen. Nach den vorhandenen Informationen und Unterlagen habe die Familie die letzten zehn Jahre in Russland verbracht.

Optimale Betreuung in Norwegen sichergestellt

Die Kantons- und Bundesbehörden stünden im Austausch mit den zuständigen norwegischen Ämtern. «Die Schweizer Behörden haben das in ihrer Macht Stehende unternommen, um die optimale Betreuung der Familie und ihre medizinische Versorgung, insbesondere der Kinder, in Norwegen sicherzustellen. Die norwegischen Behörden wurden über alle Einzelheiten informiert», erklärt die Zuger Sicherheitsdirektion. Sie seien dazu verpflichtet und auch bereit, die Betroffenen optimal zu versorgen.

Das Zuger Amt für Migration und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hätten vollstes Vertrauen, dass die norwegischen Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechend handeln würden. Für die Unterstützung der Familie und insbesondere der Kinder sei also gesorgt. Aus Rücksicht auf die Betroffenen sei es nicht möglich, Auskünfte über die Einzelheiten zu erteilen.

Anspruchsvolles Zusammenspiel

Die Rückführung einer Familie mit einem Sonderflug sei anspruchsvoll, erklärt die Sicherheitsdirektion. Das Zusammenspiel diverser Behörden müsse verlässlich funktionieren, damit die Rückführung ruhig und ohne Zwischenfälle ablaufen könne. Es seien diverse Stellen und Einrichtungen davon betroffen, die für das Gelingen mitverantwortlich sind: «Dies erfordert eine minutiöse Vorbereitung in allen Einzelheiten, vom Abholen in der Unterkunft oder der Haftanstalt, über den organisierten Sonderflug, bis zur Übergabe der Personen an die zuständigen Behörden am Zielort. Auf dem Sonderflug anwesend sind ebenfalls medizinisches Fachpersonal, speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten sowie im Auftrag des Bundes auch jemand der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.»

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon