CVP sorgt sich um Sozialverträglichkeit

Welche Auswirkungen hat das Sparpaket aufs Personal?

CVP-Kantonsrat Raphael Kottmann hat eine dringliche Anfrage im Kantonsparlament eingereicht. Er sorgt sich im Zusammenhang mit dem kantonalen Sparprogramm KP17 und dem geplanten Stellenabbau von 100 Vollzeitstellen um die Sozialverträglichkeit.

Im Konsolidierungsprogramm hält der Regierungsrat laut Kottmann fest, dass im Zusammenhang mit den Personal-Massnahmen auf Sozialverträglichkeit zu achten sei. «Die im Zusammenhang mit der Sozialverträglichkeit zitierte Massnahme existiert jedoch in der Botschaft nicht», schreibt Kottmann.

Der Regierungsrat führt aus, es sei zu klären, wie weit die Stellenreduktion im Rahmen der natürlichen Fluktuation, durch Pensenreduktion, Weiterbeschäftigung in anderen Funktionen oder freiwillige vorzeitige Pensionierungen erreicht werden könne. Mit dem Stellenabbau und weiteren Massnahmen (etwa länger Arbeiten) will die Luzerner Regierung ab 2019 jährlich 40 Millionen Franken sparen (zentralplus berichtete).

«Die angekündigten Personalreduktionen von 100 Vollzeitstellen und die Organisationsentwicklung mit einer Verbesserung von 40 Millionen Franken werden tiefe Spuren bei der kantonalen Verwaltung hinterlassen», ist Kottmann überzeugt. Das sei nicht ohne gleichzeitigen Leistungsabbau möglich.

Kottmann fordert: Wenn Stellen in der kantonalen Verwaltung abgebaut werden, so müsse dies zwingend sozialverträglich erfolgen. «Diese angekündigten Massnahmen fehlen jedoch in der Botschaft.»

Raphael Kottmann wirft folgende Fragen auf:

  • Welche Massnahmen zur Sozialverträglichkeit wurden getroffen? Wie lautet die in der Botschaft fehlende Massnahme?
  • Welche Gelder wurden gesprochen, um den Mitarbeitenden, bei denen bereits klar ist, dass es zu einem Stellenverlust kommt, intern oder extern rechtzeitig bei der Stellensuche zu unterstützen?
  • Wie viele Stellen werden aufgrund der natürlichen Fluktuation gestrichen bzw. wie viele Stellen werden nach Pensionierungen nicht mehr neu besetzt?
  • Welche Leistungen stehen im Zusammenhang mit diesem Abbau zur Diskussion?
  • Bei wie vielen Mitarbeitenden ist bereits klar, dass ihnen rein aus finanziellen Gründen (KP 17) gekündigt werden muss (also ohne natürliche Fluktuation)? Welche Begleitmassnahmen zur Abfederung sind bei diesen Mitarbeitenden vorgesehen?
  • Welche Massnahmen werden getroffen, um betroffene Mitarbeitende in einer anderen Funktion in der kantonalen Verwaltung weiter beschäftigen zu können? Wird wieder wie bei Luzern 99 eine «Drehscheibe» eingerichtet?
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