«Blick» kritisiert Kanton Zug – der beisst zurück

«Die Eltern wussten, dass sie von ihren Kindern getrennt werden»

Die Eltern einer afghanischen Asylfamilie werden inhaftiert, die sechsköpfige Familie wird getrennt. Die Zuger Behörden werden daraufhin der Lüge, Rücksichtslosigkeit und Manipulation bezichtigt.

(Bild: wia)

Eine afghanische Familie sollte nach Oslo rückgeführt werden. Die Eltern wehren sich und werden inhaftiert, die Familie wird getrennt. Daraufhin sacken die Zuger Behörden Kritik von verschiedensten Seiten ein. Medien, Organisationen und Parteien fletschen die Zähne. Der Kanton Zug reagiert sogleich und gibt zu, dass man Asylsuchende auch mal anlüge.

Es sind schwere Vorwürfe, welche der «Blick» am Montag gegenüber den Zuger Behörden erhebt. Eine in Zug lebende afghanische Familie sei von der Verwaltung «belogen und rücksichtslos auseinandergerissen» geworden. Das Ganze sei so unrecht vonstatten gegangen, dass sich sogar Amnesty International eingeschaltet habe.

Doch zurück zum Anfang. Laut «Blick» beginnt die Geschichte damit, dass eine afghanische Familie, die in Zug in einem Asylzentrum gelebt hat, nach Oslo ausgeschafft werden sollte. Dies, nachdem man der Familie im Asylzentrum fälschlicherweise gesagt habe, dass man einen geeigneten Platz für sie gefunden habe.

Die Familie habe sich daraufhin gewehrt, den Flug nach Oslo anzutreten, weil sie befürchtete, von dort aus wieder nach Afghanistan zurückgeschickt zu werden. Das entsprechende Gesuch in Norwegen sei nämlich abgelehnt worden.

Vater und Mutter derzeit hinter Gittern

Nach der Weigerung sei die Familie getrennt worden. Der Vater sitze in Zug im Gefängnis, die Mutter in Kloten. Die drei älteren der vier Kinder seien derweil in einem Heim fremdplatziert worden. Und dies, obwohl die Familie Verwandte in der Schweiz habe, die «gut situiert und integriert» seien und bei denen die Kinder ohne Weiteres hätten bleiben können. Laut «Blick» war der Entscheid, die Kinder ins Heim zu stecken, nicht von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beschlossen worden, sondern vom Zuger Migrationsamt.

Nun habe sich sogar Amnesty International eingeschaltet. Gegenüber dem «Blick» erklärt deren Asylspezialistin Denise Graf, dass die KESB verpflichtet sei, sich für die Rechte und das Wohl der Kinder einzusetzen. Graf kritisiert, dass sich die KESB vom Zuger Migrationsamt habe instrumentalisieren lassen. Dies insbesondere, weil es gereicht hätte, den Vater zu inhaftieren.

«Einseitig, unvollständig, nicht begründet»

Die Zuger Behörden reagierten schnell auf die massiven Vorwürfe und veröffentlichten eine entsprechende Stellungnahme. «Die Darstellungen im ‹Blick› sind einseitig, unvollständig und die Anwürfe gegen die kantonalen Behörden nicht begründet», schreibt die Sicherheitsdirektion in Zusammenarbeit mit der KESB und dem Zuger Amt für Migration.

Auf Einzelheiten des Falls dürfe der Kanton Zug zwar nicht eingehen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, doch seien die bisherigen Vollzugshandlungen rechtsstaatlich korrekt abgelaufen. In solchen Fällen müsse man «überlegt und zurückhaltend» reagieren, und der Kanton sei sich der grossen Verantwortung bewusst.

Heimunterbringung wegen «Gefahr des Untertauchens»

Ausschaffungen würden letztlich im Auftrag des Bundes erfolgen, wobei die Kantone keinen Ermessensspielraum hätten. Als Grund, warum die Kinder nicht bei den Verwandten hätten unterkommen können, nennen die Behörden, weil damit die «Gefahr des Untertauchens von einzelnen Kindern» bestanden hätte.

Wenn sich jemand wehre, einen Rückführungsflug anzutreten, leite das Amt für Migration diejenigen Massnahmen ein, «welche das Gesetz für solche Fälle vorsieht. Dies unter grösstmöglicher Beachtung des Kindeswohls und Wahrung der Verhältnismässigkeit.»

Das klingt nun etwas gar abgeklärt. Darum hat zentralplus bei Georg Blum, dem Leiter des Amtes für Migration, nachgefragt. Er sieht keine Fehler darin, wie die Behörden im vorliegenden Fall gehandelt haben. «Ich kann bezeugen, dass auch das Verwaltungsgericht die beiden Haftanordnungen gestützt hat. Damit ist der Fall rechtsstaatlich unbedenklich und zudem verhältnismässig. Wir gehen davon aus, dass wir richtig gehandelt haben.»

«Dass wir einander manipulieren, ist gar nicht möglich und kommt überhaupt nicht in Frage.»

Georg Blum, Leiter Amt für Migration in Zug

Wie sieht es mit den konkreten Vorwürfen aus? Laut «Blick» wittert Amnesty International, dass das Amt für Migration die KESB manipuliert habe – und die Kinder nur deshalb im Heim und nicht bei den Verwandten untergebracht worden seien. «Das stimmt nicht», sagt Blum dazu. «Der Entscheid ist in gegenseitiger Absprache erfolgt. Dass wir einander manipulieren, ist gar nicht möglich und kommt überhaupt nicht in Frage.»

Die Alternativen? Lügen oder aus dem Schlaf reissen

Zu den Vorwürfen, man habe die Familie, bevor man sie rückführen wollte, belogen, sagt Blum: Das sei möglich. Auch wenn er relativiert: «Es ist schwierig, dazu etwas zu sagen, denn wir waren nicht konkret in die Aktion verwickelt.»  Er ergänzt: «Bei einem Rückführungsflug geht es für uns in erster Linie darum, diesen zu organisieren. Man muss veranlassen, dass das Ganze geordnet abläuft, da gibt es nicht viele Alternativen.»

«Vor allem für die Kinder ist es schlimm, wenn sie mitten in der Nacht aufgeschreckt werden.»

Georg Blum, Leiter Amt für Migration in Zug

Entweder man gebe vor, die Familie an einen geeigneten Wohnort zu bringen. Oder ein Polizeikommando komme mitten in der Nacht und zwinge die Leute quasi, sofort aufzustehen und ihre Sachen zu packen. «Wir finden, die zweite Option ist weiss Gott schlimmer als zu sagen, es gäbe eine Dislokation. Vor allem für die Kinder ist es schlimm, wenn sie mitten in der Nacht aufgeschreckt werden.»

Die Familie habe gewusst, was ihr blühe

Blum gibt zu Bedenken: «Die Familie wusste davon, dass sie rückgeführt werden sollte. Man erklärte ihr, dass man sie ausschaffen würde, wenn sie bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht freiwillig ausreist.»

Im Communiqué, welches die Zuger Behörden am Montagnachmittag versandten, ist die Rede von einer vorübergehenden Trennung der Familie. Blum erklärt, was das konkret bedeutet: «Es gibt das Beschleunigungsgebot, welches besagt, dass eine Ausschaffungshaft möglichst kurz sein soll. Es geht insbesondere darum, in dieser Zeit einen Sonderflug zu organisieren. Wir reden also von Tagen oder vielleicht Wochen, bis die Familie wieder vereint ist.»

«Sie wussten auch, dass sie von den Kindern getrennt sein werden, denn Kinder darf man bekanntlich nicht inhaftieren.»

Georg Blum, Leiter Amt für Migration in Zug

Blum doppelt nach: «Wie gesagt, die Eltern wussten von den drohenden Konsequenzen, wenn sie den Rückführungsflug nicht antreten. Sie wussten auch, dass sie von den Kindern getrennt sein werden, denn Kinder darf man bekanntlich nicht inhaftieren.»

Den Kindern, die sich derzeit im Heim befänden, gehe es gut, schreibt der Kanton in der Medienmitteilung: «Sie werden dort liebevoll und umfassend betreut und auf deren soziale, emotionale und gesundheitliche Bedürfnisse wird sorgfältig eingegangen.»

«Wir kritisieren, dass es das Amt für Migration in einem solchen Fall offenbar völlig an gesundem Menschenverstand fehlt.»

Andreas Lustenberger, Kantonsrat Alternative–die Grünen

Kaum wurde der Fall öffentlich, hat sich bereits die Zuger Alternativ–Grüne Fraktion (ALG) mit einer kleinen Anfrage an den Regierungsrat gewandt. Kantonsrat Andreas Lustenberger erklärt: «Wir kritisieren insbesondere, dass es dem Amt für Migration in einem solchen Fall offenbar völlig an gesundem Menschenverstand fehlt. Es ist doch fragwürdig, dass man es für nötig hält, Menschen anzulügen. Ausserdem ist es absurd, zu glauben, dass Kinder alleine abtauchen würden. Das ist Verhältnisblödsinn.»

Weiter kritisiert die Partei, dass man die Familie auseinandergenommen habe. «Das würde ja selbst die KESB nicht tun. Und laut der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter dürfen Familien nur auseinandergenommen werden, wenn es Anzeichen einer Gefahr für die Kinder gebe.» Die ALG bezweifle, dass eine solche Gefahr bestanden habe.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von estermap
    estermap, 18.10.2016, 20:20 Uhr

    Leute anlügen. Aha. Ist das nicht ein Verstoss gegen das Rechtsprinzip Treu und Glauben? Und das ist der Zuger Regierung/Administration erlaubt?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon