Internationale Firmen werden zur Kasse gebeten

Zuger Regierung fordert 12 Prozent Gewinnsteuersatz für alle

Landammann Heinz Tännler informierte über die Auswirkungen der USR III auf den Wirtschaftsstandort Zug.

(Bild: Archiv/fam)

Der Wirtschaftsstandort Zug ist von der nationalen Unternehmenssteuerreform III besonders betroffen. Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler hat am Montag informiert, wie die Zuger Kantonsregierung die Reform umsetzen will. Lokale Unternehmen profitieren, die privaten Steuerzahler sollten hingegen nicht stärker belastet werden.

 

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für die Schweiz und insbesondere für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Zug von grosser Bedeutung. Sie verfolgt das Ziel, das Schweizer Steuersystem international wieder akzeptabel zu machen und die umstrittene steuerliche Privilegierung einiger international tätiger Firmen aufzuheben. Es geht um die Aufhebung von Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.

Das betrifft Zug zentral. Deshalb stellt der Zuger Landammann und Finanzdirektor Heinz Tännler als erstes fest: «Der Regierungsrat steht klar hinter der Steuerreform und ist bereit, sie umzusetzen.»

Gewinnsteuersatz von 12 Prozent

Der Regierungsrat habe die Eckwerte für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III festgelegt. Kernelement sei ein einheitlicher Gewinnsteuersatz von rund 12 Prozent.

Mit gezielten Massnahmen, beispielsweise mit der Verankerung einer Patentbox oder der Förderung von Forschung und Entwicklung, könne die Steuerrevision voraussichtlich ohne namhafte Einbussen für Kanton, Unternehmen und Private umgesetzt werden. «Zug bleibt so national und international ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsstandort», so der Finanzdirektor.

Die Massnahmen

Kernelement der USR III sei ein einheitlicher Gewinnsteuersatz für alle Unternehmen von rund 12 Prozent. Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Verankerung einer Patentbox mit einer kantonalen steuerlichen Entlastung von 90 Prozent. Ferner werden Forschung und Entwicklung mit einem 150-prozentigen kantonalen Abzug gefördert. Weitere Eckpfeiler sind die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, womit im Gegenzug nach Bundesrecht die Besteuerung qualifizierender Dividenden von heute 50 Prozent auf neu 60 Prozent erhöht wird.

Zudem will der Kanton Zug eine Maximalentlastung von 80 Prozent vom Reingewinn festlegen und Anpassungen bei der Kapitalsteuer vornehmen. «Mit diesem Paket bleibt der Kanton Zug attraktiv und konkurrenzfähig», zeigt sich Landammann Tännler von den Massnahmen überzeugt.

Mehrbelastung für «Briefkastenfirmen», lokale Unternehmen profitieren

Die Anpassungen werden zu einem Umbau des Unternehmenssteuerrechts führen. Ein Teil der bisher privilegiert besteuerten Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften werde dabei eine moderate steuerliche Mehrbelastung in Kauf nehmen müssen. Dafür wird der Gewinnsteuersatz für alle übrigen Zuger Unternehmen von heute 14,6 Prozent auf neu rund 12 Prozent gesenkt.

Der Umbau des Zuger Unternehmenssteuerrechts werde aufkommensneutral erfolgen. Dies bedeute, dass sich die verschiedenen Mehr- und Mindereinnahmen, inklusive der indirekten Folgen für den Nationalen Finanzausgleich (NFA), ungefähr ausgleichen würden. «Wichtig ist dem Regierungsrat, dass die USR III keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Privatpersonen umlagert», unterstreicht Finanzdirektor Tännler.

Regierungsrat empfiehlt ein Ja für die Abstimmung

Der Regierungsrat stehe mit Überzeugung hinter der USR III und empfiehlt für den Fall einer Referendumsabstimmung, der Vorlage zuzustimmen und das Referendum abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die USR III, wie sie vom Bundesrat und vom Parlament vorgeschlagen wurde, nötig und richtig ist. Und zwar sowohl für die Rechtssicherheit als auch für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz und des Kantons Zug.

Noch basiere der Entscheid des Regierungsrats auf Schätzwerten und Hochrechnungen, machte Tännler klar. «Zudem wird das Schweizer Volk erst voraussichtlich im Februar 2017 über die USR III abstimmen. Erst danach wird der Bundesrat wichtige Ausführungserlasse zur Patentbox oder zur Förderung von Forschung und Entwicklung veröffentlichen. Deshalb wird der Regierungsrat anfangs 2017 nochmals über die Eckwerte beraten und die definitive Vorlage voraussichtlich im April 2017 in die Vernehmlassung schicken.»

Bis dahin würden auch die finanziellen Aussichten und die Ergebnisse des regierungsrätlichen Projekts Finanzen 2019 besser abschätzbar sein (zentralplus berichtete). Die Beratung im Kantonsrat ist für 2018 vorgesehen und in Kraft treten wird das neue Gesetz anfangs 2019.

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