Leserbrief zum Zuger Park-Tower

«Gut gemeint – schlecht herausgekommen»

Der Zuger Kantonsrat Daniel Stadlin kritisiert die Umsetzung einer eigentlich guten Idee. Denn wer heute den Raum oben im Zuger Park-Tower mieten will, der sei in der Nutzung extrem eingeschränkt. Zudem wurde der Umbau mehr als doppelt so teuer.

Der Leserbrief:

Es ist sicher verlockend, zuoberst im Park-Tower einen für Zugs Bevölkerung zugänglichen Gesellschaftsraum zu haben. Der im 2009 vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug genehmigte Bebauungsplan Foyer sieht dazu ein öffentliches Nutzungsrecht vor.

Sieben Jahre später zeigt sich aber: Was anfänglich gut gemeint war, ist leider schlecht herausgekommen. Der Gesellschaftsraum kann nicht wie gedacht realisiert werden. Einerseits ist der Ausbau mehr als doppelt so teuer wie ursprünglich geplant und anderseits das Nutzungsrecht in seiner jetzigen Fassung ein Nutzungs-Verhinderungsrecht.

Jedenfalls ist das von den Grundeigentümern der Stadt aufgezwungene Benützungsreglement derart restriktiv und administrativ aufwendig, dass der Raum nur schwer vermietbar ist. Denn wer will schon einen Raum für 500 Franken pro Abend mieten, bei dem er sich vertraglich verpflichten muss, alles zu unterlassen, was die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses auch nur im Geringsten stören könnte.

Auf der Einnahmenseite wird also kaum etwas passieren, die Stadt auf der Investition (437’000 Fr.) und dem jährlichen Unterhalt (150’000 Fr.) sitzen bleiben und den bereits angespannten städtischen Finanzhaushalt zusätzlich belasten. Mit der finanzpolitischen Vorgabe «Sparen und Verzichten II» ist dies jedenfalls kaum vereinbar. Die Stadt Zug muss sich deshalb möglichst rasch von diesem Knebelvertrag trennen. Dies nicht zu tun, wäre geradezu grobfahrlässig.

Nun hoffe ich, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Zug lehnen an ihrer nächsten Sitzung den Objektkredit für den Ausbau des Gesellschaftsraumes ab um alsdann mit der Motion von Eliane Birchmeier, Gregor Bruhin, Karen Umbach und Hugo Halter den Stadtrat zu beauftragen, das Prozedere zur Ablösung des Nutzungsrechts, respektive dessen Verkauf an die Grundeigentümer einzuleiten. Also nicht zurück an den Start, sondern seitlich am Ziel vorbei – allerdings mit einem Gewinn für die Stadtkasse.

Daniel Stadlin

Kantonsrat GLP, Zug

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