Romer soll fast vier Millionen zurückzahlen
Der Strafprozess gegen den früheren Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer ging am Montag weiter. Zentralplus verfolgte den Prozess am Strafgericht Zug. Wichtigste Punkte: Der Anwalt der Privatkläger forderte, dass Romer 3,9 Millionen Franken zurück zahlt. Und die Staatsanwältin sagte, der Angeklagte stelle sich dar wie ein «Strohmann in Verwaltungsräten gewisser Aktiengesellschaften», das sei er aber gerade nicht.
Die Staatsanwaltschaft Zug wirft dem inzwischen 52-jährigen Ex-Stadtrat folgende Delikte vor: Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei (zentralplus berichtete) und beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten für Ivo Romer. Sein Verteidiger will einen vollen Freispruch. Für Romer gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Anklageschrift beschreibt finanzielle Transaktionen über 3,79 Millionen Franken mit dem Geld der von ihm betreuten Alice Erika De Beaufort-Bubeck (sie verstarb 2011).
Zwei Stiftungen deliktisch geführt
Zudem wird Ivo Romer vorgeworfen, die von der Millionärin gegründete De Beaufort-Bubeck-Wolfensberg-Stiftung ungetreu geführt zu haben und deren Vermögen für zweckfremde Mittel ausbezahlt zu haben, die Stiftung ging in Konkurs. Der Prisca-Romer-Stiftung soll Romer als Stiftungsrat Geld für private Zwecke entnommen haben. Romer hat immer seine Unschuld beteuert.
Der erste Teil der Hauptverhandlung am Strafgericht Zug fand letzte Woche statt (siehe zentralplus-Bericht). Alle Prozessparteien hielten am Montag und Dienstag ihre Plädoyers. Am heutigen Montag, 4. Juli und am Dienstag sind die zweiten Parteivorträge geplant. Ob das Urteil während des Prozesses oder nachher eröffnet wird, ist noch nicht bekannt. Das Gericht wollte auf Anfrage keine Auskunft geben.
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