Luzern jagt im Internet Pädophile und Gewalttäter

Härterer Kampf gegen Kinderschänder – Luzern wird Pionier

Als erster Kanton in der Schweiz will Luzern die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um im Internet stärker gegen Kinderschänder, Rechtsextreme und andere Tätergruppen vorgehen zu können: Neu soll die Polizei auch in geschlossenen Foren aktiv werden dürfen. Doch ob dieser Passus im neuen Polizeigesetz vor Bundesgericht standhalten würde, ist ungewiss.

Im Internet tummeln sich je länger je mehr wasserscheue Gestalten mit zwielichtigen Absichten. Deshalb will der Kanton Luzern der Polizei mehr Möglichkeiten geben, den Tätern auf die Schliche zu kommen. Im Visier hat sie insbesondere Pädosexuelle, die es auf kleine Buben oder Mädchen abgesehen haben.

Aber auch wenn es um Rechtsextremismus, Hooliganismus oder schwere Vermögensdelikte geht, will die Polizei effizienter gegen die Täter vorgehen können. Unter anderem zu diesem Zweck schickt die Regierung nun ein revidiertes Polizeigesetz in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 30. September. Das neue Gesetz könnte auf Anfang 2018 in Kraft treten.

Polizei darf in geschlossene Foren eindringen

Die geplante «Regelung über die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet» erlaubt erstmals auch die Beobachtung von geschlossenen Internetforen. «Nach dem aktuellen Gesetz darf die Polizei nicht in solchen geschlossenen Foren fahnden», sagt Reto Ruhstaller vom kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartement. Weil sich Kriminelle aber mit Vorliebe in solchen abgeschotteten Gruppen austauschen, sei das neue Gesetz wichtig.

Fahnder müssen sich zurückhalten

Ruhstaller präzisiert aber, dass die Polizei nur eingeschränkt in diesen Foren fahnden darf. Dann nämlich, wenn der Verdacht auf «ganz schwere Straftaten» vorhanden ist. «Und wenn die Polizei auf anderem Weg nicht Erfolg hat.» Zudem wird es nach wie vor nicht erlaubt sein, aktiv jemanden zu einer Straftat zu verführen. Etwa, indem sich ein Fahnder in einem geschützten Internetforum als junges Mädchen ausgibt und potenzielle Pädosexuelle bezirzt. «Die Polizei darf sich nur passiv verhalten: Als Mädchen ausgeben und auf Anfragen reagieren ist erlaubt, aber aktiv auf Leute zugehen nicht.» Für diese Art der Fahndung und Überwachung benötigt Luzern spezielle Software und speziell ausgebildete Experten.

Zürich scheiterte vor Bundesgericht

Über derart weitreichende Befugnisse verfügt derzeit kein anderer Schweizer Kanton. Obschon der Wunsch nach entsprechenden Kompetenzen sehr weit verbreitet ist. Der Kanton Zürich hat zwar mal einen Versuch unternommen, ist aber vor Bundesgericht gescheitert. Laut Reto Ruhstaller gab es dafür zwei Gründe: «Im Zürcher Gesetz war nicht geregelt, dass die Genehmigung einer solchen Internetfahndung durch das Gericht geschehen muss. Zudem war kein Rechtsschutz für die Betroffenen vorgesehen.»

Im revidierten Luzerner Polizeigesetz habe man deshalb diese beiden Punkte aufgenommen. Dadurch wird ein Mann, der im Internet von Polizeifahndern überwacht worden ist, nach der Aktion darüber informiert. Er hätte dann die Möglichkeit, im Nachhinein dagegen zu klagen.

«Wir haben aber das Gefühl, dass die Regelung wasserdicht ist.»

Reto Ruhstaller, Justiz- und Sicherheitsdepartement

Weil Luzern mit dieser Regelung schweizweit Neuland betritt, kann selbst Ruhstaller nicht mit absoluter Sicherheit sagen, ob das Gesetz vor Bundesgericht standhalten würde. «Wir haben aber das Gefühl, dass die Regelung wasserdicht ist.»

Umsetzung verzögert sich

Interessant ist zudem noch eine andere Aussage Ruhstallers. Obwohl der Kanton Luzern mit dem neuen Gesetz im Internet viel effizienter gegen Perverse und Gewalttäter vorgehen könnte, wird er das vorerst nicht tun. «Die Umsetzung ist teuer und aufwendig. Deshalb ist das nicht das Nächste, was umgesetzt wird.» Es könne durchaus noch ein, zwei Jahre dauern, bis es so weit sei. Schlussendlich entscheide die Polizei je nach Gefährdungslage über den Zeitpunkt.

Im Klartext: Mitunter aus Spargründen schiebt der Kanton die Umsetzung auf die lange Bank. Bekanntlich steht Luzern ein riesiges Sparpaket bevor. Davon betroffen ist auch die um Jahre verzögerte Aufstockung des Polizeikorps.

Hinweis: Über die weiteren spannenden Massnahmen des revidierten Polizeigesetzes informieren wir Sie in einem separaten Artikel.

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