Cyberkriminalität und Verfolgung von Dschihadisten

Luzerner Polizei rüstet auf

Die Luzerner Polizei soll bei der Überwachung mehr Befugnisse erhalten und technisch aufgerüstet werden. Internetforen sollen intensiver überwacht und die Reisebewegungen von Dschihadisten und Drogenhändlern besser verfolgt werden können. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des Polizeigesetzes zur Vernehmlassung freigegeben.

Die Kriminalität, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert, schreibt die Luzerner Regierung in einer Mitteilung am Mittwoch. Insbesondere für die Arbeit der Kriminalpolizei seien verschiedene erforderliche Handlungsmöglichkeiten nicht im derzeit geltenden Polizeigesetz aus dem Jahr 1998 geregelt. Dazu zählten zum Beispiel die Observation im Vorfeld von Strafverfahren oder die anonyme Informationsbeschaffung.

Das revidierte Polizeigesetz, welches der Luzerner Regierungsrat nun in die Vernehmlassung gibt, soll die Grundlagen festlegen und damit die rechtliche Sicherheit schaffen. Mit der Gesetzesrevision ergeben sich für die Polizei insbesondere in folgenden Bereichen neue Handlungsmöglichkeiten:

  • Die Regelung über die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet erlaubt die Beobachtung von virtuellen Foren, die nur einem beschränkten Benutzerkreis zugänglich sind (Beispiel Personen mit pädosexuellen Neigungen oder Rechtsextreme).
  • Im Bereich des Gewaltschutzes sollen durch ein frühzeitiges Erkennen von bedrohlichem Verhalten schwere Gewalttaten verhindert werden. Dafür wird mit der Möglichkeit, potenziell gefährliche Personen zu kontaktieren, der Gefährdungsmeldung und einer speziellen Datensammlung ein ganzes Bündel an Massnahmen geschaffen.
  • Die verdeckte Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) erlaubt insbesondere die Verfolgung der Reisebewegungen von Dschihadisten oder Drogenhändlern.

Die Revision hat zudem zum Ziel, die Rechte der Betroffenen anzupassen und die Persönlichkeitsrechte stärker zu schützen. Wer in Polizeigewahrsam ist, soll neu die Möglichkeit erhalten, die Rechtmässigkeit des Gewahrsams direkt beim Zwangsmassnahmengericht überprüfen zu lassen. Verdeckte Fahndungen, die länger als einen Monat dauern, müssen neu vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2016. Das revidierte Polizeigesetz könnte frühestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Luzerner Polizei rüstet auf
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon