Fall Malters: Verdacht auf fahrlässige Tötung

Strafuntersuchung gegen Polizei- und Kripo-Chef eröffnet

In diesem Haus zwischen Scheune und Turm spielte sich das Drama von Malters ab.

(Bild: azi)

Fall Malters: Diesen März verschanzte sich eine 65-jährige Frau in ihrem Haus. Nach 17 Stunden entschied die Polizei zu stürmen – die Frau nahm sich das Leben. Ob da alles korrekt lief, soll eine Untersuchung zeigen. Nun wurde wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eine Strafuntersuchung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet.

Am 8. März hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Eine Frau, welche sich in der Wohnung aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt und schoss aus der Wohnung. Im Verlauf vom Polizeieinsatz hat sich die Frau in der Wohnung mit einer Schusswaffe das Leben genommen.

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Ausserkantonaler Staatsanwalt führt Untersuchung

Der Sohn der Verstorbenen hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes eine Anzeige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Dr. iur. Christoph Rüedi wurde auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Luzern vom Kantonsgericht als ausserkantonaler Staatsanwalt mit der Untersuchung beauftragt (zentralplus berichtete).

Auch nach Abschluss des Einsatzes blieb die Zufahrt zum Haus gesperrt.

Auch nach Abschluss des Einsatzes blieb die Zufahrt zum Haus gesperrt.

(Bild: azi)

Verdacht auf fahrlässige Tötung

Staatsanwalt Christoph Rüedi hat die Voruntersuchung geführt und die Umstände der Selbsttötung abgeklärt. Dazu wurden mehrere Personen befragt. Er kommt zum Schluss, dass nach den ersten Einvernahmen ein Fehlverhalten der Verantwortungsträger des Polizeieinsatzes nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden kann. Dabei muss noch näher untersucht werden, ob ausreichend Alternativen zum gewählten Vorgehen geprüft worden sind.

Der a.o. Staatsanwalt hat nun Strafuntersuchungen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet. Zweck der Untersuchung ist die detaillierte Abklärung des Polizeieinsatzes und der Frage der Verantwortlichkeit der Beschuldigten hinsichtlich des Versterbens der Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Rückendeckung vom Justizdirektor

Die «SRF Rundschau» deckte auf, dass der Anwalt der Verstorbenen den Einsatzleiter der Polizei vor dem Zugriff auf eine psychische Krankheit seiner Mandantin hingewiesen habe. Der Zugriff sei aus seiner Sicht der falsche Entscheid gewesen, deshalb die Anzeige. Justizdirektor Paul Winiker nahm seine Leute jedoch in Schutz. Im Interview mit zentralplus sagte er: «Dass nun eine Anzeige vonseiten des Sohnes der Verstorbenen vorliegt, ist an sich nicht überraschend. Anzeigen gegen die Polizei sind relativ häufig, wenn jemand zu Schaden kommt.» Und weiter: «Ich denke, es ist nichts schief gelaufen.»

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