Was wird aus dem Zuger Traditionskino Gotthard?

Arkadenpflicht behindert Kinoumnutzung

Das Kino Gotthard in der Stadt Zug ist sehr beliebt bei Cineasten – es wird allerdings quersubventioniert durch die anderen Zuger Kinos. Nun ist eine neue Zukunft geplant. 

(Bild: Beat Holdener)

Das Ende des Kino «Gotthard» in Zug ist absehbar, weshalb die Besitzer nun die Zukunft der Liegenschaft planen. Im Moment behindert allerdings der baurechtliche Zwang zum Einbau einer Arkade eine Nutzungsänderung. Aus denkmalpflegerischer Sicht steht zudem der Schutz des kulturhistorisch bedeutenden Gebäudes zur Diskussion.

Das traditionelle Lichtspieltheater ist ein Auslaufmodell. Auch in der Stadt Zug, wo der Druck zu hoher Wertschöpfung besonders ausgeprägt ist. «Das Kino ‹Gotthard› wird langfristig nicht überleben», sagt Adrian Hürlimann, der zusammen mit seinem Bruder Alban im Verwaltungsrat der Kino Hürlimann AG sitzt, «wir überlegen uns deshalb andere Nutzungen.» Im Vordergrund stehen Detailhandel, Läden oder Praxen. Die Zuger Architekten Albi Nussbaumer und Koni Hürlimann sind mit entsprechenden Vorstudien beauftragt.

Einem Umbau der Kinoliegenschaft Gotthard beim Bahnhof stehen allerdings Hindernisse im Weg. Der geltende Bebauungsplan aus dem Jahre 1980 sieht nämlich eine Fussgängerarkade mit öffentlichem Wegrecht anstelle des heutigen Kinofoyers vor. Bereits beim Bau des benachbarten Produktionsgebäudes der Confiserie Speck an der Gotthardstrasse 14 musste der Eigentümer gegen seinen Willen eine Arkade realisieren. Eine Weiterführung des Fussgängerwegs durch das Kino Gotthard würde auch den jetzigen Aussenbereich des Cafés Speck an der Alpenstrasse tangieren.

Beim rechten Haus besteht bereits eine Arkade. Sollte ein neues Gebäude beim jetzigen Kino entstehen, müsste auch dieses eine Arkade vorweisen. So zumindest ist es im Bebauungsplan vorgesehen.   (Bild: Beat Holdener)

Beim rechten Haus besteht bereits eine Arkade. Sollte ein neues Gebäude beim jetzigen Kino entstehen, müsste auch dieses eine Arkade vorweisen. So zumindest ist es im Bebauungsplan vorgesehen.   (Bild: Beat Holdener)

Neue Fussgängerverbindung

Die Stadt Zug will das Fusswegnetz unter den SBB-Gleisen entlang der Gotthardstrasse aufwerten. «Wichtig ist dabei die Stärkung der heute ungenügenden Ost-West-Verbindungen», erläutert Bauchef André Wicki. Dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug soll eine separate Vorlage unterbreitet werden. Die neue Fussgängerunterführung durch den Bahndamm liegt genau auf der Flucht der Arkade der Liegenschaft Gotthardstrasse 14 beziehungsweise der rechtsgültigen Arkadenbaulinie durch das Kino Gotthard.

Das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Zug begrüsst ausserdem einen allfälligen Ausbau der Unterführung für den Busverkehr. Ein dringender Handlungsbedarf liege laut Amtsleiter Hans-Kaspar Weber aber nicht vor.

«Eine Arkade würde den ästhetischen Auftritt der Fassade und die Nutzung im Inneren unserer Liegenschaft beeinträchtigen.»

Adrian Hürlimann, Betreiber des Kinos Gotthard

Aktuell erarbeitet des Bauamt der Stadt Zug im Raum Alpenstrasse/Bundesplatz ein Gestaltungs- und Betriebskonzept. Dabei werden auch das Verkehrsregime und die oberirdische Parkierung behandelt. Grundeigentümer und Öffentlichkeit sollen voraussichtlich ab Herbst in den Prozess einbezogen werden. Eine grundlegende Überarbeitung des Bebauungsplanes östlich der Alpenstrasse ist jedoch laut Stadtplaner Harry Klein nicht vorgesehen.

Die Kinobesitzer setzten sich beim Stadtrat für eine Rücknahme der Arkadenbauline an der Gotthardstrasse ein. «Eine Arkade würde den ästhetischen Auftritt der Fassade und die Nutzung im Inneren unserer Liegenschaft beeinträchtigen», begründet Adrian Hürlimann. Die Planänderung soll durch den Stadtrat im vereinfachten Verfahren beschlossen werden. Sobald ein Gesuch vorliegt, wird der Stadtrat das Anliegen prüfen. Unter Umständen muss jedoch das Stadtparlament darüber befinden. Ohne weiterführende Arkaden wäre der Bau einer neuen Bahndammunterführung allerdings wenig sinnvoll.

Einladend wirkt die bereits bestehende Arkade nicht wirklich.   (Bild: Beat Holdener)

Einladend wirkt die bereits bestehende Arkade nicht wirklich.   (Bild: Beat Holdener)

Bedeutendes Architekturdenkmal

Auch aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Arkaden fragwürdig. «Die heutige Gliederung des Erdgeschosses ist wichtig für das architektonische Verständnis und die Zeitzeugenschaft des Baus», sagt die Denkmalpflegerin des Kantons Zug, Franziska Kaiser. «Der Einbau einer Arkade würde einen schwerwiegenden Eingriff bedeuten.»

«Als ältestes, heute noch existierendes Kino der Stadt Zug ist es ein wichtiger Zeuge der Kinoarchitektur.»

Franziska Kaiser, Zuger Denkmalpflegerin

Bei einem entsprechenden Baugesuch müsste auf jeden Fall die Unterschutzstellung geprüft werden, denn das Gebäude wurde 2014 ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen. «Als ältestes, heute noch existierendes Kino der Stadt Zug ist es ein wichtiger Zeuge der Kinoarchitektur und von hoher architekturgeschichtlicher Bedeutung», so Franziska Kaiser weiter. Das heutige Gebäude stammt aus dem Jahr 1936. Nach den Plänen von Heinrich Peikert wurde damals der Vorgängerbau der bekannten Zuger Architekten Keiser und Bracher von 1923 integriert.

Die Einschätzung der Denkmalpflege ist bei der Stadt Zug bekannt. Bei einem allfälligen Baugesuch würde diese in die Abwägung der unterschiedlichen Interessen einbezogen, sagt Stadtarchitekt Christian Schnieper.

Gnadenfrist für den Kinobetrieb

Mögliche künftige Nutzungsänderungen mit baulichen Eingriffen beim Kino Gotthard werden bis zur Umsetzung noch verschiedene Instanzen beschäftigen. Der Kinobetrieb erhält damit mindestens vorläufig eine Gnadenfrist. Allenfalls würde eine freiwillige Unterschutzstellung des Gebäudes für die Liegenschaftsbesitzer rascher Klarheit schaffen. Und die Kinodynastie Hürlimann könnte sich ein Denkmal setzen mit ihrem ehemaligen Lichtspieltheater.

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