70 Asylsuchende werden in Geuensee untergebracht

Hotel Sternen wird zu Asylunterkunft für Familien

Im Sternen in Geuensee sollen Asylsuchende einquartiert werden.

(Bild: Google maps)

Das Hotel Sternen in Geuensee wird als Asylzentrum zwischengenutzt. Ab Mitte August 2016 werden dort bis zu 70 Asylsuchende – vorwiegend Familien mit Kindern – untergebracht. In rund drei Jahren soll das Gebäude einer neuen Überbauung weichen.

Der Betrieb des Hotels Sternen in Geuensee ist seit dem 31. November 2014 eingestellt. Das Hotelgebäude soll einer neuen Überbauung weichen. Bis zur Realisierung eines Neubauprojektes wird es nun als Asylunterkunft zwischengenutzt, wie die Dienstelle Soziales und Gesundheit des Kantons Luzern in einer Mitteilung schreibt. Ab Mitte August werden für den Zeitraum von drei Jahren bis zu 70 Asylsuchende beherbergt. Geuensee liegt im oberen Surental und grenzt an Sursee.

Für die Unterbringung in der temporären Unterkunft im Hotel Sternen in Geuensee (TUK Geuensee) sind vorwiegend Familien mit Kindern vorgesehen. Für den zentrumsinternen Schulbetrieb sowie den Deutschunterricht für Erwachsene kann sich die Gemeinde vorstellen, Räumlichkeiten im alten Schulhaus in Geuensee zur Verfügung zu stellen. Die diesbezüglichen Abklärungen sind noch im Gang.

24-Stunden-Betreuung und Begleitgruppe

Die TUK Geuensee wird in einem 24-Stunden-Betrieb geführt. Das Betreuungspersonal der kantonalen Asylorganisation ist nebst den Zentrumsbewohnern auch zuständig für die Betreuung jener Asylsuchenden, welche im Pfarrhaus und in privaten Wohnungen im Gemeindegebiet Geuensee untergebracht sind. Das sind zurzeit 16 Personen.

Die Bewohner der TUK Geuensee sind für ihre Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Wäschepflege und Reinigung selber besorgt. Währen der Nacht von 22 bis 7 Uhr ist die Unterkunft geschlossen. Eine Zugangskontrolle stellt sicher, dass sich keine unbefugten Personen darin aufhalten. Für die Sicherheit um die TUK Geuensee wird ein privater Sicherheitsdienstleister eingesetzt.

Eine Gruppe aus Vertretern des Kantons Luzern, der Luzerner Polizei, der Gemeinde Geuensee sowie der Anwohnerschaft wird den Betrieb des temporären Asylzentrums eng begleiten. Sie trifft sich regelmässig und kann bei allfälligen Problemen rasch Massnahmen für den weiteren Betrieb definieren. Die Spiel- und Sportplätze des Schulhauses Kornmatte sowie des alten Schulhauses gelten während dem Schulbetrieb als sensible Zonen. Die Begleitgruppe entscheidet über die Freigabe und weitere sensible Zonen sobald die Belegung des Zentrums bekannt ist.

 

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