Keine Deutschpflicht mehr im Kanton Zug

Linke uneinig – Zuger Modell beerdigt

Im Kanton Zug gibt es keine Sonderregelungen für die Niederlassung. (Bild: Fotolia)

Der Zuger Kantonsrat hält daran fest, dass es keinen Nachweis von Sprachkenntnissen mehr für die Niederlassungsbewilligung von Ausländern braucht. Ein Behördenreferendum kam nicht zustande, denn die Linke war sich uneinig.

Nun ist es definitiv: Im Kanton Zug gibt es keine Sonderregelungen für reiche Ausländer ohne Deutschkenntnisse. Aber auch nicht für arme, für niemanden. Der Kantonsrat hat am Donnerstag entschieden, den Abschnitt über die Sprachanforderungen komplett aus dem Gesetz zu streichen. Es ging um die Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Das Kantonsparlament bestätigte also seinen Beschluss der ersten Lesung vom Februar.

Es gilt wieder das Bundesrecht, das keine solchen Vorschriften kennt. Jetzt muss für eine Niederlassungsbewilligung C niemand mehr Deutsch lernen. Damit ist auch der Vorschlag des Zuger Regierungsrats vom Tisch. Er wollte Sonderregelungen für reiche Ausländer einführen. Sie sollten von der Pflicht befreit werden, genügende Deutschkenntnisse für die Niederlassungsbewilligung nachweisen zu müssen. Die Ausnahme sollte für reiche Ausländer gelten, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen können.

Für weniger Wohlhabende hätte diese Regelung allerdings nicht gegolten: Sie wären weiterhin zu Deutschkursen verpflichtet worden. Der Vorschlag sorgte für Kopfschütteln in der Politik und der Bevölkerung und brachte den Kanton Zug in die nationalen Schlagzeilen.

Zuger Modell beerdigt

Damit ist auch das sogenannte «Zuger Modell» abgeschafft worden. Es war ein Anreiz für sämtliche Personen ohne Schweizer Pass, die Sprache zu erlernen, ohne dabei einen negativen Zwang darzustellen. Die Sonderregelung ermöglichte Zuzügern aus Nicht-EU und -EFTA Staaten, nach fünf Jahren vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung C zu beantragen, sofern sie die deutsche Sprache auf einem bestimmten Niveau beherrschten.

Diese Sonderregel im kantonalen Einführungsgesetz war erst vor einigen Jahren aufgrund eines überparteilichen Vorstosses von ALG-, SP- und CVP-Vertretern eingeführt worden. Die Idee war, einen Anreiz für die Integration zu schaffen. Und sie sollte Migranten von Drittländern ausserhalb der EU mit EU-Bürgern gleichstellen. Diese bekommen die Niederlassung automatisch nach fünf Jahren. Schon damals sorgte der Vorstoss innerhalb der Linken für Diskussionen, weil das verlangte Sprachniveau relativ hoch war.

SP blieb mit ihrer Forderung allein

In der Kantonsratsdebatte vom Donnerstag beantragte SP-Kantonsrätin Barbara Gysel das Behördenreferendum. Die SP wollte an der bisherigen Regelung festhalten. Gysel monierte ausserdem am Rednerpult, dass viele Falschinformationen verbreitet worden seien.

«Die Behörden können nach eigenem Ermessen Spezialregelungen anwenden.»

SP Kanton Zug

Die ALG war allerdings anderer Meinung. ALG-Kantonsrat Anastas Odermatt erklärte, die Partei unterstütze das Referendum nicht. «Der Grund ist, dass wir gegen jede Sonderbehandlung sind», so Odermatt. – Die ALG begründete später in einer Pressemitteilung ihre Ablehnung genauer. «Ein Referendum hätte einzig und allein die Folge, dass der Kanton Zug härtere Integrationskriterien bei der Sprache anwendet, wie es der Bund tut. Integration findet jedoch nicht nur über die Sprache statt, und aus verschiedensten Gründen war es bisher nicht allen Personen möglich, das geforderte Zuger Niveau zu erreichen», so die Partei.

Die ALG hat laut Anastas Odermatt eine juristische Abklärung vornehmen lassen, wie das mit den Sonderregeln ist. Das Ergebnis: Nach Bundesrecht seien solche Regeln nicht statthaft.

ALG hat Kleine Anfrage eingereicht

Mit dem Beschluss des Kantonsrats könne man gut leben, so Odermatt. Die ALG traut jedoch dem Zuger Regierungsrat offenbar auch nach diesem Beschluss nicht ganz. «Wir erwarten, dass er das Kopfschütteln über die beantragte Sonderregelung in der Bevölkerung und im Kantonsrat ernst nimmt und das Gesetz nicht rechtswidrig umsetzt.» Die ALG wolle der Regierung – zuständig ist Beat Villiger als politischer Chef des Amts für Migration – in nächster Zeit bei den Niederlassungsbewilligungen genau auf die Finger schauen und hat dazu an der Sitzung eine Kleine Anfrage eingereicht.

Zudem will die Partei wissen, ob der Regierungsrat gewillt sei, das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer einzuhalten, «das keine Möglichkeit vorsieht, fiskalische Gründe in die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit einzubeziehen».

SP: «Sonderregeln durch die Hintertüre»

Die SP Zug schreibt in einer Pressemitteilung, sie habe «doppelten Schiffbruch» erlitten. Der Kantonsrat habe mit dem Beschluss das Heft aus der Hand gegeben, weil er den gesamten Gesetzesabschnitt aufgehoben habe. Nun ermögliche man «Sonderregeln für Superreiche durch die Hintertüre», denn es existiere keine explizite kantonale Rechtsgrundlage mehr. «Die Behörden können nach eigenem Ermessen Spezialregelungen anwenden», schreibt die SP Zug. SP-Kantonsrat Rupan Sivaganesan findet, die Regierung habe ihr Ziel indirekt erreicht, indem es gar keine gesetzliche Regelung mehr gibt und dafür mehr Ermessensspielraum der Behörden. «Wir haben einen Rückschritt gemacht bezüglich der Integration», sagt er zu zentralplus.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von zdzaferi
    zdzaferi, 13.05.2016, 16:36 Uhr

    Der Lead stimmt meiner Meinung nach nicht. Das Behördenreferendum wurde von der SP beantragt und erhielt nur die Unterstützung einzelner Bürgerlicher. Auch mit Unterstützung der ALG wäre das Behördenreferendum wohl nicht zustande gekommen. Ev. hätte das Mitmachen der ALG allerdings noch andere dazu bewegt, für ein Behördenreferendum zu stimmen.

    Sehr überrascht hat mich die Trendwende der ALG ohnehin . Nach der 1. Lesung sprachen sie von einem Buebetrickli , organisierten eine Webseite für ein Referendum etc. Und dann stimmten sie dennoch, zusammen mit der CVP, FDP und GLP, für die Streichung des Paragraphen 8, der gemäss Bericht der Regierung den Niederlassungswilligen einen Anreiz bot, die Sprache schneller zu lernen; was für eine erfolgreiche Integration in die Zuger Gesellschaft unabdingbar ist.

    Nun wird der Regierungsrat aller Voraussicht nach klarstellen, dass er ohne den Paragraphen 8 eigenmächtig Kriterien festlegen kann, wer/was für eine vorzeitige Niederlassungsbewilligung erfüllen muss. Somit wird die ALG ihren Kurs wieder ändern müssen, wenn sie keine Sonderrechte für Superreiche möchte.

    Ich bleibe gespannt wie ein Pfeilbogen, wie es nun weitergeht.

    Zari Dzaferi, SP-Kantonsrat, Baar

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