Wer zahlt für den überdüngten Baldeggersee?

Kanton Luzern bedient sich bei Lotteriegeldern

Frühling 2015: Burgunderblutalgen als Alarmzeichen im überdüngten Baldeggersee. Wenn sie absterben, zehren sie auf dem Seegrund den Sauerstoff auf. (Bild: Pro Natura Luzern)

Ende Jahr hat der Kanton Luzern die notfallmässige Belüftung des Baldeggersees mit Lotteriegeldern finanziert. Alles entspreche den rechtlichen Rahmenbedingungen, findet der zuständige Regierungsrat Robert Küng. Doch die Kritik am Griff in diesen Geldtopf ist harsch.

Im Herbst musste der Gemeindeverband Baldegger- und Hallwilersee (GVBH) notfallmässig handeln. Dem Baldeggersee ging sprichwörtlich die Luft aus. Von Juli bis Dezember war eine drei Meter mächtige Wasserschicht über dem Seegrund ohne Sauerstoff. «Deshalb mussten wir im Herbst notfallmässig statt der geplanten 280 Tonnen 460 Tonnen Sauerstoff in den See eintragen», sagt Josef Wermelinger, Präsident des Gemeindeverbandes GVBH, der für die Seebelüftung zuständig ist.

«Geld fehlt für andere gemeinnützige Zwecke»

So weit ist die Geschichte bekannt. Was bisher aber nicht bekannt war: Die Mehrkosten für die Notfallübung finanzierte der Kanton Ende Dezember 2015 mit Lotteriegeldern. Es sind 70’000 Franken. «Das ist eine komische Geschichte», entfährt es Marcel Liner. Er ist Projektleiter bei Pro Natura in Basel, und er beschäftigt sich intensiv mit dem Baldeggersee. Pro Natura ist Eigentümerin des Sees, der ein Naturschutzgebiet ist.

«Die Sanierung des Baldeggersees ist eine Staatsaufgabe, die aus dem ordentlichen Budget finanziert werden muss.»

Andreas Hofer, Kantonsrat (Grüne)

Der Grüne und Kantonsrat Andreas Hofer, auch Vorstandsmitglied von Pro Natura Luzern, ist erstaunt, dass der Kanton die Zusatzkosten mit Lotteriegeldern finanziert hat. «Das darf doch nicht wahr sein, dass sich der Kanton aus diesem Topf bedient», gibt er empört von sich. «Die Sanierung des Baldeggersees ist eine Staatsaufgabe, die aus dem ordentlichen Budget finanziert werden muss.» Hofer geht das Schicksal des Sees besonders nahe. Er ist Berufsfischer, und gemeinsam mit seinem Bruder Thomas Hofer wirft er hier fast täglich seine Netze aus, so wie auch auf dem Sempachersee.

Auch Marcel Liner regt sich auf. «Pro Natura müsste sich nicht darum kümmern, woher das Geld für die Seebelüftung kommt, dies ist Aufgabe des Kantons. Für Pro Natura ist entscheidend, dass mit dem Sauerstoffeintrag der See nicht kippt, damit nicht alle Lebewesen im Wasser absterben.» Marcel Liner fügt aber hinzu: «Aus ordnungspolitischer Sicht ist es sehr bedenklich, Lotteriegelder dafür einzusetzen, nur weil der Kanton Luzern seiner Aufgabe nicht nachkommt. Das Geld fehlt für andere gemeinnützige Zwecke.»

Kanton spart bei der Seebelüftung

Dass dem Baldeggersee letztes Jahr im Tiefenwasser der Sauerstoff ausging, hat verschiedene Gründe: Die Phosphorabschwemmungen aus der Landwirtschaft in den See sind immer noch viel zu hoch. Gleichzeitig war der Winter 2014/2015 viel zu warm, sodass sich der See nicht auf natürliche Weise mit Sauerstoff anreichern konnte. Auch der ausserordentlich warme Sommer tat dem See nicht gut.

Gestörte Idylle: Burgunderblutalgen wachsen im überdüngten Baldeggersee besonders gut. Wenn sie absterben, sinken sie auf den Seegrund und zehren dort den Sauerstoff auf – Fische können dort nicht mehr leben (Bild: Pro Natura Luzern).

Gestörte Idylle: Burgunderblutalgen wachsen im überdüngten Baldeggersee besonders gut. Wenn sie absterben, sinken sie auf den Seegrund und zehren dort den Sauerstoff auf – Fische können dort nicht mehr leben (Bild: Pro Natura Luzern).

Ausserdem spart der Kanton bei seinen Beiträgen für die Seebelüftung. Zuständig dafür ist Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Robert Küng (FDP), er antwortet schriftlich auf unsere Fragen. Für den Gewässerschutz seien grundsätzlich die Gemeinden und hier speziell der Gemeindeverband GVBH zuständig, schreibt Küng. In den vergangenen Jahrzehnten habe der Kanton substanzielle Beiträge an Seesanierung geleistet. Sie seien in den letzten Jahren jedoch reduziert worden. «Im Jahr 2005 wurde der Beitrag an den GVBH im Rahmen eines Sparpaketes gekürzt. Schliesslich wurde im Jahr 2012 im Rahmen des Projekts «Leistungen und Strukturen» beschlossen, den noch verbleibenden Beitrag von 125’000 Franken an den GVBH einzustellen.»

«Da die Gesundung des Sees im überregionalen Interesse liegt, leistete der Kanton einen einmaligen Beitrag aus Lotteriegeldern.»

Umweltdirektor Robert Küng (FDP)

Lottogelder dürfen nicht für Staatsaufgaben eingesetzt werden

Dass der Kanton 2015 wegen der Verschlechterung des Seezustandes dem Gemeindeverband unter die Arme griff, bestätigt Regierungsrat Küng: «Da die vollständige und nachhaltige Gesundung des Sees im überregionalen Interesse liegt, leistete der Kanton zur Deckung der entstandenen Mehrkosten auf nachträgliches Gesuch hin einen einmaligen Beitrag aus Lotteriegeldern.»

Grundlage dafür ist die kantonale Lotteriegeldverordnung. Danach können – neben Sport und Kultur – auch Beiträge für den Natur- und Landschaftsschutz sowie für den Umweltschutz geleistet werden: Für die Erhaltung, Verbesserung oder Neuschaffung von Lebensräumen einheimischer Tiere und Pflanzen, wissenschaftliche Untersuchungen, Informationstätigkeiten, Umweltberatung und Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. «Die Beiträge für die Seebelüftung erfüllen diese Kriterien», schreibt Robert Küng.

«Die Verwendung von Lotteriegeldern zur Deckung der Mehrkosten entsprach den gesetzlichen Rahmenbedingungen.»

Regierungsrat Robert Küng (FDP)

Übergeordnet gilt das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und Wetten. Manuel Richard, Direktor bei der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) in Bern, sagt dazu, das Gesetz verlange, «dass Lotteriegelder ausschliesslich für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwendet werden dürfen. Zudem dürfen Lotteriegelder explizit nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen eingesetzt werden.» Manuel Richard fügt bei: «Für die Einhaltung dieser Zweckbestimmungen sind die kantonalen Vergabeinstanzen zuständig.» In Luzern ist das der Regierungsrat. Regierungsrat Robert Küng ist der Ansicht, auch die Vorgaben des Bundes seien erfüllt: Der Kanton sei gesetzlich nicht verpflichtet, Beiträge an die Seesanierung zu leisten. Er könne solche Beiträge leisten, müsse dies aber nicht tun. «Die Verwendung von Lotteriegeldern zur Deckung der Mehrkosten des GVBH im Jahr 2015 entsprach den gesetzlichen Rahmenbedingungen.»

«Das Lotteriegeld ist für Non-Profit-Organisationen bestimmt, die keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.»

Andreas Hofer, Kantonsrat (Grüne)

Das sieht Berufsfischer und Kantonsrat Andreas Hofer anders. «Es stimmt zwar, dass mit dem Lotteriefonds Beiträge an den Natur- und Umweltschutz geleistet werden können. Aber die Idee ist ganz klar eine andere: Das Lotteriegeld ist für Non-Profit-Organisationen bestimmt, die mit ihren Anliegen keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.» Als Beispiel nennt er einen ornithologischen Verein, der ein kleines Biotop schaffen möchte, dafür aber das Geld nicht zusammenbringt. «Die Seesanierung dagegen ist ganz klar eine staatliche Aufgabe. Wenn sie mit Lotteriegeldern finanziert wird, ist das eine Zweckentfremdung.»

Beim Hallwilersee zahlt der Kanton Luzern

Der Einsatz von Lotteriegeldern am Baldeggersee ist also umstritten. Dabei gibt es allerdings ein Argument, das man als Verpflichtung für den Kanton verstehen darf:

Der sauerstofflose Zustand im Tiefenwasser des Baldeggersees entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, er ist illegal. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes stellt nämlich klare Anforderungen: Der Sauerstoffgehalt des Wassers darf zu keiner Zeit und in keiner Seetiefe weniger als 4 Milligramm Sauerstoff pro Liter Wasser betragen, damit Tiere wie Würmer den Seegrund ganzjährig besiedeln können. Doch im letzten Herbst betrug der Sauerstoffgehalt in der Seetiefe: 0 Prozent.

Hinzu kommt, dass der Kanton eine unterschiedliche Politik fährt, sozusagen mit zweierlei Ellen misst. So überweist die Luzerner Regierung jedes Jahr Geld an den Kanton Aargau. Der Grund: Das vom Baldeggersee in den Hallwilersee fliessende phosphorreiche Wasser ist zu rund 50 Prozent für die Überdüngung des Hallwilersees verantwortlich. Darum zahlt die Luzerner Regierung für die Sanierung dieses Sees, der grösstenteils auf Aargauer Boden liegt, jährlich rund 50’000 Franken. Das bestätigt der Kanton Aargau gegenüber Zentralplus. Für den Hallwilersee zahlt der Kanton Luzern also an die Sanierung, für den Baldeggersee hingegen nicht.

Sauerstoff wird weiter abnehmen

Zurück zum Baldeggersee. Schon heute ist absehbar, dass sich dort das Problem in der Zukunft verschärfen wird. Die Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) geht davon aus, dass wegen der Klimaerwärmung der Sauerstoffeintrag in den See erhöht werden muss. Dabei rechnet die EAWAG mit mindestens 500 Tonnen reinen Sauerstoff pro Jahr. Letztes Jahr war ein Eintrag von 280 Tonnen Reinsauerstoff geplant.

«Es ist nicht akzeptabel, dass sich der Kanton immer mehr von seinen Leistungen zugunsten der Seesanierung distanzieren will.»

Gemeindeverband GVBH in einem Brief an Robert Küng

Darum will der Gemeindeverband GVBH den Kanton wieder in die Pflicht nehmen. In einem Brief vom 12. Februar dieses Jahres, der Zentralplus vorliegt, bedankt sich der GVBH zunächst bei Regierungsrat Robert Küng für die Lotteriegelder.  Danach kritisiert er aber die «nicht akzeptablen Entwicklungen», dass sich «der Kanton immer mehr von seinen Leistungen zugunsten der Seesanierung von Baldegger- und Hallwilersee distanzieren will». Der Kanton mache die Leistungen für die Seesanierung davon abhängig, «dass keine weiteren Sparprogramme diese Beiträge verunmöglichen. Dies ist für den GVBH völlig inakzeptabel.»

Gemeindeverband will «Druck auf Kanton erhöhen»

Doch warum erhöht der Gemeindeverband nicht einfach sein Budget von derzeit 250’000 Franken für die Belüftung des Sees? «Wir machen das bewusst nicht, um den Druck auf den Kanton zu erhöhen», sagt GVBH-Präsident Josef Wermelinger. «Denn für uns ist ganz klar, dass die Verantwortung geteilt werden muss. Es gibt nämlich viele Faktoren, die wir gar nicht beeinflussen können. So ist etwa die Landwirtschaftspolitik Bundessache, bei der wir nicht mitbestimmen können.» Doch gerade die Landwirtschaftspolitik trage eine grosse Mitverantwortung für die Überdüngung der Mittellandseen. Ausserdem habe der See eine weit überregionale Bedeutung, die Seesanierung könne nicht allein von den Seegemeinden geschultert werden.

Abschliessend schreibt der GVBH in seinem Brief an Regierungsrat Robert Küng, die Entwicklung des Sees im Jahr 2015 zeige drastisch, was passiere, wenn die nötigen Finanzen für den Betrieb der Seebelüftung nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Gemeindeverband ersucht Regierungsrat Robert Küng dringend, dafür zu sorgen, «dass der Kanton seine Verantwortung für die Sanierung (…) vollumfänglich wahrnimmt».

Wie es weitergeht, ist offen. «Wir verhandeln gegenwärtig mit dem Kanton über eine neue Leistungsvereinbarung, worin die finanziellen Leistungen des Kantons und der Gemeinden neu festgelegt werden sollen», sagt Josef Wermelinger vom Gemeindeverband. Und Regierungsrat Robert Küng schreibt Zentralplus: «Ob weitere Beiträge aus dem Lotteriefonds geleistet werden, ist zurzeit noch offen.»

Es ist nicht das erste Mal, dass der Luzerner Regierungsrat für seinen Umgang mit Lotteriegeldern kritisiert wird. Zentralplus hat schon mehrmals berichtet:

2013 machte die Regierung mit Lotteriegeldern ein «Moskau-Reisli», 2014 bezahlte sie damit den Gastauftritt des Kantons an der Olma.

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