Interpellation zum Erhalt der Gartenstadt eingereicht

Mehrere hundert Mieter werden auf die Strasse gestellt, wenn die Neubaupläne in der Zuger Gartenstadt umgesetzt werden. Das Siegerprojekt für die Neuüberbauung steht, wirft allerdings einige Fragen auf. Die Alternativen-CSP fordern nun Antworten vom Stadtrat.

Im Januar 2016 konnte das Siegerprojekt für die Neuüberbauung der 13 Häuser in der Gartenstadt besichtigt werden. Es sieht unter anderem vor, die städtische Hertistrasse aufzuheben. Die Gartenstadt ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt, was die Erhaltung der Substanz fordert. Das Erhaltungsziel A ist mit der höchsten Qualität ausgezeichnet hinsichtlich:

  • Räumlicher Qualität
  • Architektonisch historischer Qualität
  • Bedeutung

 

Die Gartenstadt sei ein intensiv durchgrüntes und planmässig angelegtes Arbeiterquartier, schreibt Astrid Estermann namens der Alternativen-CSP nun in einer Interpellation zum Erhalt der Gartenstadt. Die vorgesehene Überbauung liege in der Zone W3, was einer Ausnützung von 0,65 und maximalen Gebäudelängen von 40 Meter zulasse.

Beim Siegerprojekt seien den Interpellanten einige Punkte aufgefallen, weshalb sie sich mit folgenden Fragen an den Stadtrat richten:

  • Wie beurteilt der Stadtrat den Abriss von 13 Häusern in der Gartenstadt, obwohl die Erhaltung der Substanz beim ISOS mit dem Erhaltungsziel A gefordert ist (Abbruchverbot, Detailvorschriften für Veränderungen)?
  • Welche Auflagen hat die Stadt für den Projektwettbewerb gemacht?
  • Sind die Auflagen vom Siegerprojekt erfüllt, bzw. welche Anpassungen fordert der Stadtrat gegenüber den Eigentümern für das Siegerprojekt ein?
  • Die Hertistrasse gehört der Stadt Zug. Ist der Stadtrat bereit, die Hertistrasse an die Eigentümer zu verkaufen? Zu welchem Preis? Liegt dies in der Kompetenz des Stadtrates?
  • Sieht der Stadtrat Schwierigkeiten beim Siegerprojekt für den Zugang der Feuerwehr bzw. ist gemäss Stadtrat eine solche Überbauung feuertechnisch zulässig? Fordert der Stadtrat weiterhin ein öffentliches Wegrecht durch die Überbauung? Teilt der Stadtrat die Meinung, dass ein Durchkommen für die Anlieferung von Waren mit grösseren Autos schwierig wird, wenn sie die Hertistrasse nicht mehr in eine Richtung durchgehend passieren können, bzw. in der Hertistrasse wenden müssen?
  • Welche Ausnutzung sieht das Siegerprojekt vor? Wie viel höher ist die zusätzliche Ausnutzung gegenüber dem heutigen Istzustand? Wird die städtische Strasse in die Ausnutzung einbezogen, bzw. wie viel weniger Wohnraum könnte geschaffen werden, wenn die Stadt die Hertistrasse nicht an die Eigentümer verkaufen würde?
  • Welche Länge weisen die Häuser des Siegerprojekts auf? Werden die Grundmasse und Grenzabstände der Zone W3 eingehalten? Wenn nicht, wie gedenkt der Stadtrat gegenüber dem Siegerprojekt damit umzugehen?
  • Wie gross sind die Grünflächen bzw. Gebäudeflächen heute auf den Grundstücken der Gebäudeversicherung und der Baugenossenschaft Familia Zug. Wie sieht das Verhältnis zwischen Grün- und Gebäudeflächen beim Siegerprojekt aus? Ist der Stadtrat der Meinung, dass die verbleibende Grünfläche den Charakter der Gartenstadt noch genügend berücksichtigt?
  • Ist der Stadtrat bereit, durch die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ein Gutachten für die Gartenstadt erstellen zu lassen?

 

Der Zuger Stadtrat wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

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