Nach Twitterdrohungen gegen Politikerinnen

13-Jährige steckt hinter Morddrohungen

Hinter den heftigen Drohungen gegen Spiess-Hegglin und Markwalder steckt offenbar ein jugendliches Mädchen. (Bild: fotolia.de)

Vor einer Woche berichtete zentralplus über anonyme Twitter-Morddrohungen gegen Christa Markwalder, Jolanda Spiess-Hegglin und den Bundesrat. Mittlerweile weiss die Zuger Staatsanwaltschaft, wer sich hinter den grausligen Tweets verborgen hat. Die nötigen Beweise dafür lieferte eine Hausdurchsuchung.

Vor knapp einer Woche machte zentralplus publik, dass eine unbekannte Person auf Twitter massive Morddrohungen gegenüber den Politikerinnen Christa Markwalder und Jolanda Spiess-Hegglin äusserte (zentralplus berichtete). Die Zuger Polizei hat mittlerweile herausgefunden, wer die Urheberin dieser Drohungen ist. So handle es sich beim Fall laut der Polizei um ein 13-jähriges Mädchen, welches im Kanton Bern lebe.

«Das Mädchen ist geständig, bei einer Hausdurchsuchung hat die Polizei zudem die entsprechenden Beweise sicherstellen können», erklärt Sandra Schmid, Mediensprecherin bei der Zuger Polizei. Die Zuger Jugendanwaltschaft hat der Jugendlichen eine Kontaktsperre auferlegt, sie darf folglich keinen Kontakt mehr zu Jolanda Spiess-Hegglin aufnehmen. Derzeit überprüfe die Jugendanwaltschaft zudem die Übergabe des Verfahrens an den Kanton Bern.

Was für das Kind ein Scherz gewesen sein dürfte, hat bei den betroffenen Politikerinnen und Social-Media-Usern für grosse Verunsicherung gesorgt.

«Wir hätten mit der Familie Pläne gehabt an diesem Osterwochenende und haben uns stattdessen völlig zurückgezogen.»

Jolanda Spiess-Hegglin, Zuger Kantonsrätin

Die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hatte sich bereits vorletztes Wochenende mit dem Fall an die Polizei gewandt. Dies, nachdem das Mädchen angefangen hatte, nicht nur Morddrohungen gegen die Politikerin selber, sondern gegen deren ganze Familie auszusprechen.

Sie sei angesichts der Tweets sehr verunsichert gewesen, erklärt Spiess-Hegglin auf Anfrage von zentralplus. «Wir hätten mit der Familie Pläne gehabt an diesem Osterwochenende und haben uns stattdessen völlig zurückgezogen.»

Werden Kinder zu wenig sensibilisiert?

Im Nachhinein scheint die Angst unbegründet gewesen zu sein. Und doch. Wie die Medienpsychologin Isabel Willemse von der ZHAW Zürich erklärt, müsse man solche Drohungen immer ernst nehmen und diesen auch nachgehen. Ein psychologisches Urteil über das Mädchen wagt sie nicht zu fällen, dafür «fliessen viel zu viele Faktoren mit ein.»

Es erstaunt, dass sich das Mädchen so wenig bewusst war über die Konsequenzen seines Handelns. Da müsste den Kindern doch auch klar werden, wo die Grenzen liegen. Willemse relativiert: «Es wird an den Schulen einiges gemacht im Bereich Cybermobbing. Das ist aber von Schule zu Schule unterschiedlich. Was mir aber immer wieder auffällt, ist, wie wenig Ahnung die Schüler davon haben, wie schnell man sich im Netz strafbar machen kann. Und davon, dass sie selbst in ihrem jungen Alter bereits strafbar sind.» Diese Tatsache überrasche viele Jugendliche immer wieder, so die Psychologin.

Meldung beim KESB, Massnahmen und Strafregistereintrag

Inwiefern macht man sich denn als 13-jähriges Kind strafbar, wenn man mehrmals online Morddrohungen ausspricht?

Der Zuger Anwalt Matthias Camenzind erklärt: «Weil das Mädchen älter als zehn Jahre ist, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Fast sicher wird der Vorfall der KESB gemeldet werden, zudem kommen wohl Massnahmen mit einer allfälligen Probezeit.» Will heissen: Womöglich muss das Mädchen einen Arbeitseinsatz leisten, etwa im Altersheim.

«Ein Strafregistereintrag ist wahrscheinlich.»

Matthias Camenzind, Zuger Anwalt

«Dazu kommen mögliche stützende Massnahmen wie eine psychologische Betreuung mit allfälliger Meldepflicht. Zudem können die Eltern mit unterstützenden Massnahmen beauftragt werden», erklärt der Anwalt. Mit einem Freiheitsentzug und einer Busse müsse das Mädchen laut Camenzind, da es noch nicht 15 Jahre alt ist, nicht rechnen. Und je nachdem, wie hart die Eltern das Mädchen bestrafen, könne der Richter die Strafe mildern oder ganz davon ablassen. «Ein Strafregistereintrag ist jedoch wahrscheinlich», ergänzt der Zuger Anwalt.

Würde das Mädchen zudem in den kommenden Jahren wieder straffällig, bestehe die Möglichkeit, dass es fremdplatziert würde, sprich ins Jugendheim muss.

Angst einflössen, leicht gemacht

Was das Mädchen getan hat, wird also mitnichten als Bagatelle gehandelt.

Ist für Spiess-Hegglin der Fall nun abgeschlossen, nachdem die Person ermittelt werden konnte? «Mir ist wichtig, dass dieses Mädchen die Therapie bekommt, die es braucht. Und vielleicht ist es auch gar nicht mal so schlecht, dass der Vorfall jetzt passiert ist, wo sie noch so jung ist. So ist es wohl leichter, die Jugendliche auf die richtige Bahn zu lenken», so die Zuger Politikerin.

«Aber es ist schon erschreckend, dass es im Internet so einfach geworden ist, jemand anderem derart Angst einzuflössen», so Spiess-Hegglin.

 

Vor einer Woche berichtete zentralplus ausführlich über den Twitter-Droh-Fall:

«Ich habe sogar ein Messer in der Tasche»

 

 

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