So will Luzern Mehreinnahmen generieren

Autofahrer müssen 22 Millionen blechen

Der Luzerner Finanzminister Marcel Schwerzmann will sparen, aber auch mehr Einnahmen generieren. Bluten müssen Autofahrer und traditionelle Familien. (Bild: Montage les)

Der Kanton Luzern muss seine Finanzen in den Griff kriegen. Dazu muss auch der Steuerzahler bluten. Speziell betroffen sind Autofahrer, KMU und traditionelle Familien. Um weitere Millionen einzutreiben, setzt der Kanton auf unorthodoxe Massnahmen.

Am vergangenen Mittwoch hat die Luzerner Regierung das grösste Sparpaket aller Zeiten vorgestellt (zentralplus berichtete). In den Jahren 2017 bis 2019 muss der Kanton insgesamt 330 Millionen Franken sparen. Wirklich gespart werden aber «nur» 200 Millionen. Von den fehlenden 130 Millionen will der Regierungsrat etwas über 40 Millionen durch Mehreinnahmen abdecken. Für die restlichen 85 Millionen stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl: Eine temporäre Erhöhung des Steuerfusses um 1/20 Einheit, ein jährliches Aussetzen der Schuldenbremse oder eine befristete Kürzung per Dekret. Alle drei Massnahmen würden pro Jahr mit rund 30 Millionen zu Buche schlagen.

Während der Bürger bei Sparmassnahmen «nur» einen Leistungsabbau zu spüren bekommt, geht es bei den angekündigten Mehreinnahmen direkt ans Portemonnaie. Da interessiert natürlich, wer konkret die Zeche bezahlt. Insgesamt soll die Reduktion von Steuerabzügen 27,4 Millionen Franken in die Staatskasse bringen – die Bürger, die bisher also von diesen Abzügen profitieren konnten, zahlen diese 27,4 Millionen Franken mehr an Steuerbeträgen.

Opfer Nummer 1: Autofahrer

Weniger Steuerabzüge sollen künftig Autofahrer geltend machen können. Der Fahrkostenabzug wird auf 6000 Franken beschränkt. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann sagt dazu: «Betroffen sind 9,9 Prozent der Steuerpflichtigen mit Autofahrkosten von mehr als 6000 Franken.» Benutzer des öffentlichen Verkehrs sind nicht betroffen, da sogar die Kosten für ein Generalabonnement in der 1. Klasse unter 6000 Franken liegen. «Der Mehrertrag wird auf circa 13 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, je hälftig auf Kanton und Gemeinden», so Schwerzmann.

Konkretes Beispiel: Fahrkostenabzüge können nur von Unselbstständigen geltend gemacht werden. Und sie betreffen sämtliche Verkehrsmittel (Auto, Töff oder Velo). Wie aber kommt man auf Autofahrkosten von mehr als 6000 Franken? Pro Kilometer können 70 Rappen abgezogen werden. Bei 220 Arbeitstagen und einem maximalen Abzug bis 6000 Franken sind also alle betroffen, deren Arbeitsweg über ungefähr 40 Kilometer beträgt. Das entspricht etwa der Distanz von Luzern nach Sursee.

Opfer Nummer 2: traditionelle Familien

200 Millionen sollen eingespart werden

Auf der Einnahmeseite sollen etwas über 40 Millionen Franken generiert werden. Ein viel grösserer Anteil macht die Ausgabenseite aus. Der Kanton will innert drei Jahren 200 Millionen Franken einsparen. Am meisten Sparpotenzial ortet die Regierung beim Personal (40,8 Millionen). Doch auch mit Strukturbereinigungen (37,5 Millionen), beim Strassenbau (31,5 Millionen) oder mit Lastenverschiebungen zu den Gemeinden (23,3 Millionen) soll massiv gespart werden. Allerdings haben die Gemeinden bereits Widerstand angekündigt, die geplanten Massnahmen würden nur akzeptiert, wenn diese für die Gemeinden kostenneutral ausfallen (zentralplus berichtete).

Ebenfalls verändert werden die bisherig geltenden Abzüge für Betreuungskosten der eigenen Kinder. Heute können Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, den Eigenbetreuungsabzug ebenso geltend machen wie Eltern, die ihre Kinder in die Krippe schicken, den Fremdbetreuungsabzug. Künftig wird der Eigenbetreuungsabzug abgeschafft, im Gegenzug aber der Fremdbetreuungsabzug erhöht, so der Vorschlag der Regierung.

«Hier handelt es sich nicht um eine Einsparung, sondern auch um die Bereinigung eines Systemfehlers», erklärt Schwerzmann. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn der Fremdbetreuungsabzug stellt einen Anreiz dar, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Und das soll sich schliesslich lohnen: Das Zweiteinkommen soll nicht vollständig für die Fremdbetreuung und höhere Steuern wegfallen.

Hingegen hält Schwerzmann fest: «Ein Eigenbetreuungsabzug ist weder steuersystematisch noch gesellschaftspolitisch zu rechtfertigen.» Eine «Herdprämie», wie der Eigenbetreuungsabzug in der öffentlichen Diskussion oft bezeichnet wird, wird es in Zukunft also nicht mehr geben. Erstens fallen bei der Eigenbetreuung keine direkten Kosten an, zweitens trägt es ja nicht zu einer Erwerbstätigkeit bei. Das Kriterium «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» bezeichnet Schwerzmann denn auch als «massgebenden Grundsatz der Besteuerung».

Das heisst konkret: Vom Fremdbetreuungsabzug profitieren gleichermassen alle Eltern, die Kinder fremdbetreuen lassen. Teurer wird es für traditionelle Familien, bei denen ein Elternteil arbeitet und eines die Kinder betreut. Schwerzmann fasst zusammen, dass diese Massnahme einer modernen, zeitgemässen Familienpolitik mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechen würde.

Den Mehrertrag beziffert Schwerzmann auf 15 Millionen Franken, wieder je zur Hälfte bei Gemeinden und Kantonen. Die beiden genannten Abzüge werden in der Steuergesetzrevision behandelt. Sie werden dem Kantonsrat mit der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 17 (KP17) vorgelegt. «Das Inkrafttreten ist abhängig von den Beschlüssen des Kantonsrates», erklärt Schwerzmann das weitere Vorgehen. Vorgesehen ist es auf 2018.

Opfer Nummer 3: Unternehmen, die kaum Steuern bezahlen

Weiter will die Luzerner Regierung eine Minimalsteuer für juristische Personen einführen. «Bei einer Minimalsteuer von zum Beispiel 500 Franken für Kapitalgesellschaften und 200 Franken für Genossenschaften würden Kanton und Gemeinden je rund eine Million zusätzlich einnehmen», so Schwerzmann. Letztlich soll jede juristische Person einen minimalen Beitrag an das Gemeinwesen leisten – analog zu den natürlichen Personen, die eine Personalsteuer von 50 Franken bezahlen. «Heute bezahlen rund 56 Prozent der Unternehmen lediglich einen Steuerbetrag von unter 250 Franken pro Jahr und Einheit.»

Die Einführung einer Minimalsteuer ist indes kein neues Anliegen. Es war bereits Teil des Sparpakets Leistungen und Strukturen II aus dem vergangenen Jahr. Zudem wollte die Luzerner Regierung diese Steuer als Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Für faire Unternehmenssteuern» vors Volk bringen, der Kantonsrat lehnte dies allerdings ab.

Opfer Nummer 4: Autofahrer zum zweiten und KMU

Neun Millionen will der Kanton Luzern mit höheren Motorfahrzeugsteuern einnehmen. Fragen zur konkreten Ausgestaltung kann Schwerzmann derzeit noch nicht beantworten. Er sagt aber: «Eine moderate Erhöhung ist im schweizweiten Vergleich durchaus zu verantworten.»

Gaudenz Zemp, Direktor des Luzerner Gewerbeverbandes, wehrt sich vehement gegen diese allgemeine Anpassung. Diese würde insbesondere die KMU direkt belassen, da die Steuer an den Besitzer des Autos gekoppelt ist. «Private Autofahrer können Alternativen prüfen und etwa auf den öffentlichen Verkehr umsteigen, als Gewerbler ist man auf das Auto angewiesen.» Deshalb komme diese geplante Massnahme einer Steuererhöhung für das Gewerbe gleich. «Dies kommt gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Frankenstärke und den globalen Krisen nicht infrage und würde direkt Arbeitsplätze gefährden», so Zemp.

«Opfer» Nummer 5: Steuersünder

Ein spannender Punkt, wie der Kanton mehr Geld generieren will, ist die zusätzliche Anstellung von Steuerexperten. Damit werden vor allem sogenannte risikobasierte und themenorientierte Steuerprüfungen vorgenommen, erklärt Schwerzmann. «Die Erfahrungen, etwa des Bundes, zeigen, dass mit einem systematischen Revisionsansatz gute Zusatzerträge erzielt werden können.» Bei rund 300’000 jährlichen Steuer-Verfahren könnten bei beschränkten Personalressourcen solche zusätzlichen Nachkontrollen durchaus ergiebig sein.

Ergo: mit dieser Massnahme will die Regierung Steuerschlupflöcher besser ausfindig machen. Schwerzmann erklärt, dass von dieser Massnahme alle Besteuerten, also natürliche Personen, Quellenbesteuerte, Aufwandbesteuerte und juristische Personen betroffen sind. In drei Jahren sollen so 4,5 Millionen Franken zusammenkommen.

Kantonsrat ist bereit, Kröte zu schlucken

Fazit: Gleich doppelt werden die Autofahrer «bestraft». Während der Fahrkostenabzug als bisherige Steuererleichterung zukünftig einfach in einem kleineren Rahmen gewährt werden soll, ist die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer eine spürbare Steuererhöhung. Weiter müssen die traditionellen Familien zwar bluten, allerdings wird ein Fehlanreiz und somit ein Systemfehler beseitigt. Ebenso sind die Ausführungen Schwerzmanns zu den Minimalsteuern für Firmen nachvollziehbar.

Wie erfolgreich die Regierung mit den genannten Vorschlägen allerdings sein wird, lässt sich derzeit schwierig abschätzen. Die Mitte-Parteien haben ihre grundsätzliche Zustimmung für diese Massnahmen gegeben (zentralplus berichtete). Man müsse bereit sein, «Kröten zu schlucken», liess etwa die CVP verlauten. Der Gewerbeverband hat wie erwähnt angekündigt, insbesondere die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern zu bekämpfen.

So geht’s weiter: Bis am 25. April erarbeitet die Luzerner Regierung nun einen offiziellen Entwurf des Planungsberichts. Nach der Diskussion des Planungsberichts in der kommenden Juni-Session des Kantonsrates wird der Regierungsrat die eigentliche Botschaft zum KP17 fertigstellen. Diese Botschaft wird im November und Dezember im Parlament behandelt und die Beschlüsse fliessen in den Aufgaben- und Finanzplan 2017−2020 ein.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Zarzis
    Zarzis, 26.03.2016, 17:58 Uhr

    Das wird uns doch dauernd gesagt.
    Darf ich aber trotzdem sagen, für mich ist diese Strategie gescheitert!
    Denn wenn ich mich recht entsinne, ist die Idee der tiefsteuer Strategie, mehr Geld zu generieren.
    Aber wie der Fall Mobility zeigt, gibt es nicht mal genügend Büro Raum für die Firmen die man anlocken will. Für mich ist das Dilletantisch. Und alle die Massnahmen die jetzt kommen, bezahlt immer der kleine Mann und die, die Denken Firmeneigner seinen das Beste zum Wählen. Zeigt wieder das genau die, trotz wachsenden Schulden und Sparpakett auf Sparpakett, von erfolg reden.
    Natürlich, die bezahlen heute auch viel weniger Steuern mit ihren Firmen. Was intressiert da die Finanzen des Kantons oder des kleinen Mannes?
    Schaut euch mal das Couvert der Steuererklärung an.
    Da sieht man die Wirtschaftspolitik der Bürgerlichen.
    Die gehen nach Zürich, heisst es wurden einige im Kt. Luzern entlassen, das im Kt. Zürich einer etwas Verdienen darf. Ist das wirklich die Wirtschafts und Arbeitnehmer Politik eines Kantons, als Arbeitgeber im KT. Zürich tätig zu sein?

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