Welche Läden dürfen am Sonntag öffnen?

Sind Schuh- und Kleidergeschäfte auch Tourismusläden? Diese Frage stellen sich die Luzerner Gewerkschaften und die SP. Eine Interpellation im Stadtparlament soll diese Frage klären. Darin will die SP wissen, wie die Stadt mit der Ausnahmebewilligung künftig umgehen will, berichtet die «Neue Luzerner Zeitung».

Rund 40 Geschäfte in der Luzerner Innenstadt machen von der derzeitigen Ausnahmeregel Gebrauch, die es erlaubt, ihre Öffnungszeiten auszudehnen, wenn sie Touristen als Kunden haben. Unter anderem dürfen sie auch am Sonntag öffnen. Die Läden, die profitieren, sind zum Beispiel Bucherer, Casagrande oder Gübelin. Doch nicht nur Uhren- oder Souvenirgeschäfte, sondern auch das Schuhgeschäft Bally, oder der Fair-Trade-Laden Changemaker zählen dazu.

Das Gesuch des Warenhauses Manor, welches kürzlich öffentlich wurde, führt nun jedoch zu politischen Diskussionen. Besonders der Detaillistenverband des Kantons Luzern und dessen Präsident Heinz Bossert sind kritisch. «Ob die Ausnahmebewilligung zu einfach ausgestellt wird, kann ich zu wenig beurteilen», wird Bossert zitiert. Ein Warenhaus wie Manor habe aber bestimmt keinen Anspruch auf eine Sonderbewilligung. Im Ladenschlussgesetz seien explizit Warenhäuser und andere Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe von einer Sonderbewilligung ausgeschlossen und falls das Manor-Gesuch bewilligt würde, dann würde das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz umgangen, findet Bossert.

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