Konkurs gegen Gönnervereinigung abgewendet

Pro Integral kann weitermachen

Der Konkursentscheid gegen Pro Integral wurde vom Kantonsgericht aufgehoben. (Bild: Montage les)

Über Pro Integral wurde der Konkurs eröffnet. Nun hat das Kantonsgericht die Beschwerde der Gönnervereinigung gutgeheissen und die Konkursbeschwerde aufgehoben. Das überrascht, schätzte doch ein Experte die Lage als schwierig ein. Jetzt wollen die Initianten mit dem geplanten Hirnzentrum weitermachen.

Wir machten Mitte Februar einen brisanten Fall publik. Über die Gönnervereinigung Pro Integral sei der Konkurs eröffnet worden (zentral+ berichtete). Mehrere Millionen an Spendengeldern seien verlocht worden, der Berg sei riesig, so die damalige Aussage.

Buchstäblich in letzter Minute bekam Pro Integral Hilfe. «Innert der rechtlichen Beschwerdefrist von zehn Tagen konnte der Betrag vollumfänglich an die Gläubigerin (die AHV, Anm. d. Red.) überwiesen werden», hiess es zwei Tage später in einer Mitteilung von Pro Integral (zentral+ berichtete). Gegen den Konkurs sei beim zuständigen Gericht fristgerecht eine Beschwerde übermittelt worden.

Pro Integral: Ein Ziel, drei Gesellschaften

Die Organisation Pro Integral will ein Pflegezentrum für hirnverletzte Menschen bauen. Auf rechtlicher Ebene hat sie dafür drei verschiedene Gesellschaften gegründet: Eine Stiftung, einen Verein (Gönnervereinigung) und eine Aktiengesellschaft (Pflegezentrum AG). Der Grossteil der Aktivitäten fand im Namen der Gönnervereinigung statt: Sie holte die Spenden an Land, beschäftigte aber auch die meisten Mitarbeiter. Die AG wurde im Hinblick auf das Zentrum in Roggwil gegründet: Sie sollte dereinst den Betrieb des Zentrums übernehmen und etwa das Pflegepersonal beschäftigen. Kaum in Erscheinung getreten ist bisher hingegen die Stiftung Pro Integral als dritte Gesellschaft. Diese soll laut Stiftungsrat Franz Müller das geplante Zentrum planen und realisieren.

Gericht heisst Beschwerde gut

Nun liegt der Entscheid des Gerichts vor: Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Konkursentscheid aufgehoben. In der Begründung des Kantonsgerichts heisst es: «Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin am 15. Februar 2016 den Betrag von Fr. 331’341.70 bezahlt und damit deren offene Forderung getilgt.» Weiter sei ein Kostenvorschuss von 2000 Franken geleistet worden. Mit den Überweisungen und den vorgelegten Belegen zur finanziellen Situation und den zugesagten Spendengeldern habe Pro Integral ihre Zahlungsfähigkeit hinreichend glaubhaft gemacht.

«Jetzt geht’s weiter»

Franz Müller, Präsident von Pro Integral, freut sich über diesen Entscheid. «Das ist ein sehr positives Zeichen, wir konnten den Konkurs also abwenden.» Müller zeigt sich zuversichtlich: «Jetzt geht’s weiter», sagt er. Konkreter werden will er gegenüber zentral+ nicht. «Alles Weitere wird man sehen.»

Und was sagt die Ausgleichskasse zum Entscheid? Alain Rogger, Leiter Beiträge der Ausgleichskasse Luzern, meint: «Der Entscheid ist noch nicht definitiv, es gibt eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.» Rogger macht aber klar, dass die Ausgleichskasse den Fall nicht weiterziehen werde. «Die Zahlung von über 300’000 Franken ist bei uns eingegangen, wir haben somit unser Ziel erreicht.»

Auch zweite Konkurseröffnung aufgehoben

Wird man nun die Gönnervereinigung Pro Integral besonders kritisch betrachten? Rogger verneint: «Wir behandeln alle gleich.» Intern werde man einfach die verschiedenen Organe informieren. «Das machen wir bei anderen aber auch. Wir betrachten es als Kundendienst, die Betroffenen frühzeitig über Ausstände oder Verzüge zu informieren.»

Vom Konkurs war nicht nur die Gönnervereinigung betroffen. Auch über die «Pro Integral Pflegezentrum AG» als zweite von drei Gesellschaften der Pro Integral war der Konkurs eröffnet worden (zentral+ berichtete). Auch dieser konnte abgewiesen werden. Die «Tampa Invest AG», welche als Gläubigerin aufgetreten war, zeigte sich bereits in der Vernehmlassung mit der Aufhebung der Konkurseröffnung einverstanden. Sie hatte die ausstehenden 12’500 Franken sowie 2000 Franken für die Verfahrenskosten erhalten.

Entscheid doch eher überraschend

Dominik Gasser, Spezialist für Konkursrecht, sagte am 19. Februar gegenüber zentral+, dass es für Pro Integral kein Spaziergang werde. «Pro Integral muss schlüssig aufzeigen, dass regelmässig genug Spenden reinkommen, um in Zukunft alle Löhne, AHV-Beiträge, Mieten und was immer anfällt, rechtzeitig zu bezahlen und die alten Schulden zurückzuzahlen.»

Der Richter wolle ein nachhaltiges betriebswirtschaftliches Konzept sehen, das glaubhaft darlegt, wie Pro Integral in Zukunft überleben kann: «Das ist oft schwieriger, als die Gläubiger zu befriedigen. Es muss mit einiger Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass die Organisation nach ein paar Monaten erneut vor dem Konkursrichter steht», so Gasser. Dazu müssten auch alle offenen Betreibungen erledigt sein oder es müsse ein Abzahlungsplan mit den Gläubigern vorliegen. Leichtfertig hebe ein Gericht einen Konkurs nicht auf, meinte Gasser: «Denn wenn es einen Konkurs aufhebt, kann jemand auch wieder Leute schädigen.» Offenbar geht das Luzerner Kantonsgericht davon aus, dass die Gönnervereinigung über ausreichende Liquidität für die Zukunft verfügt.

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