Luzerner ergaunerte 190’000 Franken

Moralisch fragwürdig – aber kein Betrug

Eine ältere Frau verliebt sich in einen 20 Jahre jüngeren Mann – vier Jahre später ist sie ihr Vermögen los. (Bild: Fotolia)

Ein 55-jähriger Luzerner wollte Geld von einer 20 Jahre älteren Frau – und versprach ihr dafür die grosse Liebe. Doch die Liaison endete vor Gericht, als die Frau ihre 190’000 Franken zurückforderte. Nun steht das Urteil gegen den Kosovo-Albaner fest.

Eine 75-jährige Schweizerin hatte ihrem vermeintlichen Liebhaber rund 190’000 Franken für seine angeblichen gesundheitlichen Probleme und Immobilienprojekte im Kosovo geliehen. Der 20 Jahre jüngere Mann versprach ihr, das Geld zurückzubezahlen und ihr mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei verheimlichte er der Witwe aber, dass er verheiratet und arbeitslos ist und bereits über eine halbe Million Schulden am Hals hat. Dafür musste sich der 55-jährige Kosovo-Albaner Ende Januar vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten (zentral+ berichtete).

Nun ist das Urteil gegen den Mann – der bereits zuvor durch Check- und Kreditkartenbetrügereien auffiel – bekannt: Er wurde aufgrund mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Gegenüber dem Vorwurf des mehrfachen Betrugs wurde er hingegen freigesprochen. Damit ist das Urteil leicht milder ausgefallen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Schulden müssen zurückbezahlt werden

Der Mann gab seinem Opfer an, im Kosovo günstig Immobilien kaufen zu wollen, um diese nach relativ kurzer Zeit wieder gewinnbringend zu verkaufen. Dies würde nicht nur seine finanziellen Probleme lösen – auch sie könnte sich so sicher sein, das geliehene Geld wieder zurückzuerhalten. Doch stattdessen verspielte er das Geld in grenznahen Casinos und finanzierte damit seinen Lebensunterhalt. Der 55-Jährige hatte bereits vor Gericht 140’000 Franken seiner Schulden anerkannt – diese wird er der Frau zurückzahlen müssen. Auch die Verfahrenskosten von rund 4000 Franken fallen zu seinen Lasten.

Um die restlichen 50’000 Franken einzufordern, bleibt der geschädigten Frau die Möglichkeit einer Zivilklage. Allerdings ist fraglich, ob die 75-Jährige ihr Geld jemals wiedersehen wird. Denn: Der Verurteilte verfügt weder über ein Einkommen noch über eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Diesbezüglich ist noch ein Verfahren beim Kantonsgericht hängig. Es ist somit gut möglich, dass er die Schweiz verlassen muss.

Vorerst keine Reise in den Kosovo

Vor dem Kriminalgericht gab der 55-Jährige an, dass es für ihn ohne Aufenthaltsbewilligung nicht nur unmöglich sei, seine Schulden zurückzuzahlen, auch verunmögliche es ihm, in den Kosovo zu reisen. Dort wolle er sehen, was mit seinem Geld für die Immobilienprojekte passiert sei – und retten, was zu retten sei. Ohne Aufenthaltsbewilligung könnte der Mann anschliessend nicht mehr in die Schweiz einreisen.

Der Kosovo-Albaner beteuerte vor Gericht, dass er eigentlich der Betrogene in dieser Geschichte sei. Denn er sei im Kosovo Opfer von Immobilienbetrügern geworden – und habe den grössten Teil seines Darlehens so verloren.

Gegen das Urteil des Kriminalgerichts kann Berufung eingelegt werden.

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