Wie nahe dürfen Windanlagen ans Wohngebiet?

FDP-Kantonsrat Georg Dubach

(Bild: zvg)

Werden Windräder in Luzern zum ungeliebten Schattenspender? Damit sich die Bewohner – und später die Anwälte – nicht mit solchen Problemen herumschlagen müssen, will die FDP verbindliche Grundlagen für die Abstände schaffen.

FDP-Kantonsrat Georg Dubach fordert den Regierungsrat mittels Postulat dazu auf, verbindliche Grundlagen für Abstände von Windenergieanlagen zu Bauzonen bzw. zu bewohnten Gebäuden zu prüfen. Damit soll der Kanton Anwohner vor unerwünschten Immissionen schützen und Klarheit für alle Betroffenen geschaffen werden.

Das Konzept «Windenergie Kanton Luzern» stelle ein Instrument für die Ausscheidung von prioritären Gebieten für Standorte von Windenergieanlagen dar, schreibt die FDP in einer Mitteilung. In Bezug auf die Grundlagen für Abstände zu bewohnten Gebäuden bezieht es sich jedoch – vorausgesetzt es liegt keine lokale Gesetzgebung vor – lediglich auf die unverbindlichen Empfehlungen des Bundes. Diese liegen mit einem Mindestabstand von 300 Metern im Vergleich zu der Gesetzgebung in Deutschland (mindestens 1000 Meter) aber auch in Basel-Land (700 Meter) eher tief.

Keine Grundsatzdiskussion um Windenergie

Es sei erwiesen, dass Immissionen von Windenergieanlagen (Schattenwurf, Eisschlag, Lärmgrenzwerte) für die Anwohner zu rechtsrelevanten Störungen des Wohlbefindens führen können. Ohne verbindliche Abstandsvorlagen sind Konflikte und langwierige Rechtsstreitigkeiten in den betroffenen Gebieten vorprogrammiert.

FDP.Die Liberalen befürworten die Unterstützung von Windenergie-Projekten im Kanton Luzern. Es sei jedoch notwendig, dass für alle Betroffenen Rechtssicherheit geschaffen wird. Sowohl die von Immissionen tangierten Anwohner als auch die Windparkbetreiber und die Bewilligungsbehörden sind auf verbindliche Grundlagen in Bezug auf die Abstände von Windenergieanlagen zu bewohnten Gebieten angewiesen.

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