Asyl: 49 von 83 Luzerner Gemeinden erfüllen Soll nicht

Diese Gemeinden nehmen zu wenig Asylsuchende auf (Tabelle: Kanton Luzern).

Seit dem ersten Januar gelten neue Regeln für die Zuteilung von Asylsuchenden: Deshalb haben 49 Gemeinden vom Kanton nun Asylsuchende zugewiesen bekommen. Erfüllen diese das Soll nicht, müssen sie zahlen.

Aufgrund der Prognosen des Bundesamts für Migration muss der Kanton Luzern dieses Jahr voraussichtlich 4900 Personen aufnehmen.  Diese werden prozentual zur Bevölkerungsstärke auf die Gemeinden verteilt – pro 1000 Einwohner müssen zwölf Asylsuchende aufgenommen werden.

Der Kanton Luzern hat die Gemeindeverteilung nach den neuen Grundlagen umgesetzt und 49 Gemeinden aufgefordert, innert zehn Wochen insgesamt rund 500 Unterkunftsplätze bereitzustellen. Der Zuweisungsentscheid entspricht einer organisatorischen Anordnung, die Gemeinden können dagegen keine Rechtsmittel ergreifen.

Über die Hälfte aller Luzerner Gemeinden erfüllen dabei ihr Soll nicht: Am meisten zusätzliche Asylsuchende aufnehmen muss die Gemeinde Horw: Sie erfüllt das Soll zwar zur Hälfte, muss aber wegen ihrer Grösse dennoch 40 Asylsuchende mehr aufnehmen als bisher. Tut sie das nicht, wird das die Gemeinde Horw ab April rund 12’000 Franken pro Monat kosten, bis Ende Jahr steigt dieser Betrag auf 48’000 Franken (siehe unten).

Zahlreiche kleinere Gemeinden haben gar keine Asylunterkünfte zur Verfügung gestellt, das entspricht also einer Quote von 0 %: Altbüron, Dierikon, Doppleschwand, Greppen, Honau, Luthern, Mauensee, Roggliswil, Römerswil, Schenkon, Schlierbach und Wikon. Sie können auch die ganze Liste herunterladen.

Diese Gemeinden nehmen zu wenig Asylsuchende auf (Tabelle: Kanton Luzern).

Diese Gemeinden nehmen zu wenig Asylsuchende auf (Tabelle: Kanton Luzern).

 

Ersatzabgabe

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz ist auch eine Ersatzabgabepflicht eingeführt worden. Gemeinden, die ihr Soll nicht erfüllen, müssen eine Abgabe zahlen. Dafür haben sie eine Frist von zehn Wochen, ab 4. April 2016 müssen sie pro Tag und Person bezahlen:
 
•    für die ersten beiden Monate: CHF 10
•    ab dem dritten bis zum vierten Monat: CHF 20
•    ab dem fünften bis zum sechsten Monat: CHF 30
•    ab dem siebten Monat: CHF 40
 
Mit einer schrittweisen Auslösung der Gemeindeverteilung werde dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht alle Plätze zum gleichen Zeitpunkt bereit stehen müssen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Zunächst werde darum nur eine Aufnahmesoll-Erfüllung von 75 Prozent eingefordert: «Wann die Zuweisung der restlichen 25 Prozent erfolgen wird, hängt von der weiteren Entwicklung ab.»

Das Geld aus den Ersatzabgaben geht an jene Gemeinden, die mehr Asylsuchende aufnehmen, als sie eigentlich müssten.

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