Anpassungen im Zuger Finanzausgleich

Keine 10 Millionen Entlastung für die Stadt Zug

September: Finanzdirektor Peter Hegglin stellt das Budget 2015 vor. Nur mit einem Griff in die Reserve lasse sich das Defizit auf 139 Millionen beschränken. (Bild: anm)

Der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin informierte an einer Medienkonferenz über die beschlossenen Anpassungen des Zuger Finanzausgleichs (ZFA). Am Mechanismus des ZFA ändert sich nichts, der Kanton beteiligt sich aber neu mit 4,5 Millionen Franken. Die Gemeinden hätten sich mehr erhofft.

Zwei Wirksamkeitsberichte aus dem Jahr 2012 hatten ergeben, dass der Zuger Finanzausgleich (ZFA) seine Hauptziele grundsätzlich erreichte. Dennoch forderten die Gemeinden, dass der Kanton einen Beitrag an den ZFA leisten sollte. Nach mehrjährigen Verhandlungen steht jetzt fest: Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von 4,5 Millionen Franken.

Ausserdem will der Regierungsrat bei der Berechnung des ZFA zwei Neuerungen einführen. Einerseits wird der Normsteuerfuss gesenkt, was die Unterschiede zwischen den Geber- und Nehmergemeinden in der Berechnung der Normerträge weniger stark ausfallen lässt. Andererseits soll in Zukunft nicht mehr der Begriff der «zivilrechtlichen Bevölkerung», sondern jener der «ständigen Wohnbevölkerung» als Berechnungsgrundlage dienen. 

Gemeinden wollten mehr

Kurz zusammengefasst: Mit den Änderungen sollen die Gebergemeinden (Stadt Zug, Walchwil, Baar, Oberägeri) entlastet werden, und die Nehmergemeinden erhalten eine um rund sieben Prozent tiefere Ausgleichszahlung. Zusätzlich entlastet der Kanton die Gebergemeinden mit den 4,5 Millionen Franken.

Der Walchwiler Gemeindepräsident Tobias Hürlimann sagt, dass es nicht ganz einfach war, dieses Ziel zu erreichen: «Der Beitrag von Seite des Kantons löste lange und emotionale Diskussionen aus. Die Gemeinden wurden mehrmals enttäuscht, weil die unter den Gemeinden einstimmig angenommenen Beschlüsse keine Mehrheit im Regierungsrat fanden.» Er fügt aber hinzu, dass die Gemeinden mit dieser Lösung heute zufrieden seien.

Dennoch räumt Hürlimann ein, dass die 4,5 Millionen vom Kanton aus Sicht der Gemeinden nicht ganz der eigentlichen Forderung entsprechen: «Die Gemeinden wollten die Stadt Zug um zehn Millionen entlasten.»

Kein Wunschkonzert 

Diese 10 Millionen Franken waren die Forderung der Stadt Zug, deren Budget am stärksten vom ZFA belastet wird – sie zahlte dieses Jahr zirka einen Drittel der gesamthaft rund 90 Millionen. Finanzdirektor Hegglin sagt: «Es geht hier nicht nur um die Stadt Zug, wir erfüllen nicht alle ihre Wünsche.» Dennoch sprechen beide Politiker immer wieder von der Stadt Zug und den zehn Millionen. Die Stadt Zug wurde an der Medienkonferenz von niemandem vertreten, beziehungsweise, es wurde niemand eingeladen. Der Finanzvorsteher der Stadt Zug, Karl Kobelt, sagt dazu: «An der Medienkonferenz war der Gemeindepräsident von Walchwil anwesend. Damit waren die Gebergemeinden vertreten. Im Vordergrund steht das Ergebnis, nicht die Teilnahme an der Medienkonferenz.»

Und mit diesem Ergebnis müsse und werde die Stadt Zug leben, sagt Kobelt. Sein Kommentar zum Vorschlag des Regierungsrates: «Der Stadtrat hat zwei Jahre lang hart um eine Lösung gerungen. Nun liegt sie vor. Die Zuger Gemeinden strebten einhellig eine höhere Entlastung der Stadt Zug an. Die Allianz der Zuger Gemeinden und die Solidarität mit der Stadt Zug war und ist spürbar. Das ist positiv zu werten. Letztlich ist die Politik die Kunst des Machbaren. Das hat sich auch in diesem Geschäft gezeigt. Bedeutsam ist, den Zuger Finanzausgleich periodisch, beispielsweise in ein paar Jahren, wieder zu überprüfen.»

Obwohl die beiden Politiker Peter Hegglin und Tobias Hürlimann geeint auftreten, ist relativ klar, dass die Anpassung des ZFA noch zu reden geben wird, wohl besonders in der Stadt Zug. Auch über den weiteren Verlauf ist man sich nicht ganz einig. Ginge es nach dem Gemeindepräsidenten von Walchwil, könnte das revidierte Gesetz per 2015 in Kraft treten. Regierungsrat Hegglin spricht lieber von 2016. Zunächst muss der Vorschlag aber noch in den Kantonsrat, und nur wenn dieser zusagt, kann die Regierung mit der Ausarbeitung des Gesetzes weiterfahren.

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