SPK tritt nicht auf Öffentlichkeitsprinzip ein

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates tritt nicht auf den Mantelerlass zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ein.

Im Kanton Luzern sollen künftig amtliche Informationen vermehrt zugänglich sein. Damit soll die Transparenz der kantonalen Verwaltung erhöht werden.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) tritt nicht auf diese Vorlage ein. Sie war sich zwar einig darüber, dass Transparenz und aktive Informationspolitik zu begrüssen seien. Jedoch wurde auch vermerkt, dass aufgrund der zunehmenden Digitalisierung ein wesentlicher Teil des mit der Vorlage angestrebten Kulturwandels bereits ohne neue Gesetzesvorschriften erreicht worden sei.

Unsicherheit über finanzielle Auswirkungen und Nutzen

Weil keine konkreten Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen gemacht werden könne, will eine Mehrheit der Kommission darauf verzichten, zusätzliche Kosten auszulösen.

Die Kommission schätzt ausserdem den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klein ein. Weil in jedem Einzelfall zu prüfen wäre, ob nicht überwiegende öffentliche oder schützenswerte private Interessen dem Informationszugang entgegenstehen, käme diese Erleichterung des Zugangs wohl nur für wenige Personen zum Zuge.

 

 

 

 

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