Die Hälfte der Gesuche prallt ab

Vor einem Jahr hat Zug das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Nun schaut die Regierung zurück. Eine gute Erfahrung, findet sie. Und das, obwohl die Hälfte der Gesuche abgeschmettert wird.

«Bis vor einem Jahr hiess es in Zug: Alles was nicht öffentlich ist, ist geheim. Seither ist es umgekehrt. Alles was nicht geheim ist, ist öffentlich», erklärt der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Er blickt zurück auf ein Jahr Öffentlichkeitsprinzip. Will heissen: Die Dokumente aus der Zuger Verwaltung sollen grundsätzlich allen Interessierten zugänglich sein. Das neue Gesetz war am 10. Mai 2014 in Kraft getreten und wird seither auch rege genutzt, wie der Regierungsrat betont.

35 Anfragen sind in diesem Jahr eingegangen, beim Kanton selber und bei den Gemeinden. Die Hälfte davon sei gutgeheissen worden, wie Villiger erklärt. Das heisst aber auch, dass die Hälfte der Gesuche abgelehnt wurde. Warum das? «Ablehnungsgründe sind vor allem, dass Dokumente vor Inkrafttreten des Gesetzes erstellt worden sind. Dies traf in sieben Fällen zu. Zudem wurden fünf Anfragen gestellt zu Dokumente in laufenden Verfahren, weshalb wir ebenfalls nicht darauf eingehen können.» Der Persönlichkeitsschutz sei ausserdem in zwei Fällen ein Hinderungsgrund gewesen.

Angefragt haben vor allem Medien und Privatpersonen, in Einzelfällen waren es auch politische Parteien und juristische Personen, die Informationen der Zuger Verwaltung erhalten wollten.

«Durch die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips wurden wir also nicht mit Arbeit überhäuft. Es sind zwar mehr Gesuche eingegangen, wie anfänglich gedacht, dennoch hielt sich der Aufwand in Grenzen.» Pro Fall habe die Verwaltung laut Regierungsrat etwa zwei bis drei Stunden aufgewendet.

Villiger erklärt weiter: «Bis jetzt haben wir also durchaus positive Erfahrungen gemacht mit dem neuen Öffentlichkeitsprinzip.»

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