Neues Polizeigesetz

Wer soll die Polizeikosten an Demos übernehmen?

Eine friedliche Schülerdemo im Jahr 2013. Wenn aber Demonstrationen künftig aus dem Ruder laufen, soll’s teuer werden. (Bild: Robert Müller)

Erneut wird das Polizeigesetz im Luzerner Parlament beraten – und geändert hat sich daran nichts. Damit haben der Fussballclub Luzern und die Jungsozialisten ein Problem: Der FCL befürchtet Mehrkosten und die Juso sehen die demokratischen Grundrechte in Gefahr. 

Wer soll die Polizeikosten an Demos, Grossveranstaltungen und Fussballspielen zahlen? Eine heikle Frage. Am nächsten Montag wird der Luzerner Kantonsrat zum zweiten Mal über das umstrittene Polizeigesetz beraten. Inhaltlich hat sich am Text zwischen der ersten und der zweiten Lesung nichts geändert. Und genau deswegen schauen einerseits der FCL und andererseits die Juso der kommende Session mit grosser Sorge entgegen.

Die Krux liegt bereits im Grundsatz. Im Gesetzesvorschlag steht, dass die Einsatzkosten der Polizei grundsätzlich vermehrt auf die Veranstalter abgewälzt werden sollen. Kommt es zu Gewalt, soll der Veranstalter mit bis zu 30’000 Franken für den Polizeieinsatz belangt werden können. Die Voraussetzung: Er muss gegen Bewilligungen verstossen oder grobfahrlässig gehandelt haben. Der Regierungsrat schlug ursprünglich ein Limit von 4’000 Franken vor. Doch die beratende Kommission war für die härtere Gangart und setzte den Betrag wieder auf 30’000 Franken hoch.

«Es ist die falsche Lösung für Luzern» 

Letzteres passt der Juso gar nicht. Joël Mayo, Präsident der Juso Luzern, wartet gespannt auf die politischen Voten im Parlament. «Wir werden genau verfolgen, ob sich noch etwas an den Beträgen ändert oder nicht.» Die Juso hofft aber, dass sich doch noch eine Mehrheit gegen das Gesetz aussprechen wird. Ansonsten ist Widerstand vorprogrammiert.

Die Jungsozialisten arbeiten mit verschiedenen Partnern daran, ein Referendum vorzubereiten. «Wir treten den Einschränkungen von Grundrechten entschieden entgegen. Es ist die falsche Lösung für Luzern. Veranstalter von Kundgebungen sollen nicht durch finanzielle Strafen abgeschreckt werden.» Die Juso erwäge zudem den Gang vors Bundesgericht, um die demokratischen Grundrechte durchzusetzen und zu schützen.

«Es ist fragwürdig, wenn man dieselben Argumente beim FCL anwendet.»

Urs Dickerhof, SVP-Kantonsrat

FCL drohen Mehrkosten 

Gericht korrigierte Gesetz

Die Luzerner Regierung unterbreitete dem Kantonsrat eine Änderung des Polizeigesetzes, damit die Verursacher von Polizeikosten zur Kasse gebeten werden können. Er kommt damit einer grundlegenden Kritik des Verwaltungsgerichtes nach: Die Kostenüberwälzung muss in einem formellen Gesetz festgelegt werden, sonst ist sie nicht durchsetzbar. 

Tangieren wird die politische Debatte auch den FCL. Die Klubleitung befürchtet, dass der Verein mit einem restriktiveren Polizeigesetz zusätzlich für Krawalle ausserhalb des Stadions belangt werden könnte. Der Emmer SVP-Kantonsrat und Fussballfunktionär Urs Dickerhof sagt: «Der FCL soll nicht noch mehr zahlen müssen. Es ist fragwürdig, wenn man die gleichen Argumente beim FCL anwendet wie bei Demonstrationen. Die Frage ist: Wer kann überhaupt für die Sicherheitskosten ausserhalb des Stadions aufkommen? Ich bezweifle, ob das der richtige Ansatz ist, wenn der FCL alles managen muss.» 

So weit ist diese Diskussion allerdings noch nicht. Vorerst verhandelt der FCL diesen Herbst über die neue Vereinbarung mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement. Wirksam werden soll sie auf Anfang 2016. Mit dem neuen Polizeigesetz wird der Druck auf die kommenden Verhandlungen erhöht. Im Entwurf steht, die Polizeikosten sollen auch auf private Veranstaltungen abgewälzt werden können. Im aktuellen Gebühren-Konzept der Luzerner Polizei, welches das Polizeigesetz präzisiert, sind für «Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Zweck» bis zu 80 Prozent der Kostenübernahme vorgesehen. Die Praxis der Polizei würde mit der Annahme des Gesetzes stärker legitimiert.

300’000 Franken mehr pro Jahr

Für die weiteren Ausführungen und die Handhabung wäre der Regierungsrat zuständig. «Es könnte für den FCL Mehrkosten von bis zu 300’000 Franken bedeuten», sagt Urs Dickerhof. Die alte Vereinbarung des Justiz- und Sicherheitsdepartements mit dem FCL sah eine Grundversorgung von 24 Polizisten pro Spiel vor. Darüber hinausgehende Aufwendungen wurden pro Kalenderjahr pauschal mit 570’000 Franken weiterverrechnet. Für Cup- oder Europaleague-Spiele erfolgte die Abrechnung nach Aufwand mit einer Kostenüberwälzung von 80 Prozent. 

«In der Verordnung könnte man noch korrigieren. Zum Bespiel indem die freien Einsatzstunden der Polizei festgesetzt werden.»

Dickerhof hofft auf eine weniger restriktive Umsetzung des Gesetzes. Der Regierungsrat könne später per Verordnung die Rahmenbedingungen festschreiben. «In der Verordnung könnte man noch korrigieren. Nach der Botschaft des Regierungsrates ist vorgesehen, dass 200 Einsatzstunden pro Veranstaltung im Rahmen der polizeilichen Grundversorgung stets unentgeltlich erbracht werden.

Der Kantonsrat will diese aber auf 120 Stunden runtersetzen, was auch Mehrkosten für den FCL bedeuten würde. Generell ist die Mehrheit des Parlamentes für eine Verschärfung des Gesetzes. FCL-Präsident Ruedi Stäger hat deshalb sämtliche Kantonsräte angeschrieben und ihnen ein zweieinhalbseitiges Argumentarium geschickt. Welchen Einfluss diese Aktion haben wird, ist schwierig abzuschätzen. Das Parlament wird sich wohl nicht mehr beeinflussen lassen und die Vorlage so durchwinken.

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