«Baudenkmäler nicht nur der Rendite unterordnen»

Das Mittel des Zwangs soll erhalten bleiben, schreibt die Alternative-die Grüne Fraktion: Der Denkmalschutz soll nicht freiwillig werden. Am Donnerstag befasst sich der Zuger Kantonsrat mit diesem Geschäft.

Denkmalschutz soll weiterhin erzwungen werden können, sagt die ALG: Die Alternative-die Grünen Fraktion stellt sich hinter die Regierung und gegen die Forderung der Motionäre, dass künftig die Unterschutzstellung eines Objekts gegen den Willen der Eigentümerschaft nicht mehr möglich sein soll (zentral+ berichtete). Das schreibt die ALG in einer Medienmitteilung. «Idealerweise erfolgt die Unterschutzstellung von Bauten einvernehmlich, im schlechtesten Fall muss der Kanton auch künftig die Möglichkeit haben, diese gegen den Willen der Eigentümer unter Schutz zu stellen.»

Baudenkmäler würden viel bei zur Identitätsbildung der Bevölkerung beitragen. «Wir sind stolz auf Bauten wie den Zytturm oder die Burg, welche nur dank dem Engagement der Zuger Denkmalpflege in den 1970er Jahren vor dem Abriss gerettet werden konnte», schreibt Andreas Hürlimann für die ALG. Wichtige Zeitzeugen einer Epoche müssten für die nachkommenden Generationen erhalten werden. «Es wäre schlecht um unsere Kultur bestellt, wenn nur noch das Renditedenken das Mass aller Dinge ist.»

Versiegeltes Land «für immer verloren»

Die ALG nimmt auch Stellung zur Anpassung des Richtplans, über den ebenfalls am Donnerstag in der Sitzung des Kantonsrates bestimmt werden soll. «Anpassungen im kantonalen Richtplan sind mit Vorsicht zu geniessen, sollte doch gerade im Platz begrenzten Zug nicht weiteres Kulturland zubetoniert werden», schreibt die Fraktion. Pro Tag verliere die Schweiz acht Fussballfelder an Natur- und Landwirtschaftsfläche, versiegeltes Land sei für immer verloren. «Die vorliegenden Änderungen im Bereich der Energie oder der Natur im Siedlungsgebiet machen Sinn.»

Die Alternativen-die Grünen Fraktion verlange die Streichung des Neubau Autobahn-Halbanschlusses Steinhausen mit Verbindung nach Zug oder nach Baar (Kreisel Nordzufahrt).

Zur Änderung des Lehrpersonalgesetzes nimmt die die ALG ebenfalls Stellung. Auch sie ist fürdie Kantonsratssitzung vom Donnerstag traktandiert. Der Kernpunkt des Lehrpersonalgesetzes sei die Reduktion der Unterrichtsverpflichtung. Die ALG unterstütze eine Reduktion sowohl auf Primar- (neu 29 Lektionen) als auch auf Sekundarstufe (neu 28 Lektionen) um eine Lektion. «Die Aufgaben für Lehrpersonen wurden im Zuge von verschiedenen Reformen ständig ausgeweitet. Auch die Ansprüche von Eltern und Wirtschaft tragen zur grösseren Arbeitsbelastung bei.» Seit den 1980er Jahren sei den Lehrpersonen die Reduktion versprochen worden, so die ALG. «Die gestiegenen Forderungen an die Lehrpersonen lassen sich nur mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung bewältigen. Ebenso begrüssen wir eine Anhebung beim Vollpensum für Kindergartenlehrpersonen auf 29 Lektionen.»

 

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