Missstände in der Luzerner Verwaltung

Jetzt nimmt der Regierungsrat Stellung

Einige Luzerner Verwaltungsangestellte haben die Prioritäten vertauscht. (Bild: Fotolia)

Die Auswertung des Internet-Surfverhaltens der Kantonsangestellten aus dem Jahr 2010 wirft Fragen auf. Nun nimmt die Luzerner Regierung erstmals Stellung.

Nachdem ein interner Bericht über die Internet-Nutzung durch Luzerner Staatsangestellte an die Presse gelangte, ist die Empörung über das Verhalten der Verwaltungsangestellten gross (zentral+ berichtete).

Wie die Staatskanzlei mitteilt, sei der Regierungsrat erst am vergangenen Freitag durch Finanzdirektor Marcel Schwerzmann mündlich über Medienrecherchen zu einer Internet-Nutzungsanalyse aus dem Jahr 2010 informiert worden.

Regierung reicht Strafanzeige ein

Der Regierungsrat verurteilt die Veröffentlichung der internen Untersuchung. Gemäss der Verordnung über die Benutzung von Informatikmitteln am Arbeitsplatz sei die Anordnung und die Auswertung von Internet-Nutzungsanalysen zur Überprüfung der technischen Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der kantonalen Informatikmittel Sache des Dienststellenleiters Informatik. Dieser habe dafür zu sorgen, dass die Auswertungen nur von dazu speziell autorisierten Systemverantwortlichen durchgeführt und streng vertraulich behandelt werden. Die Herausgabe der vertraulichen Nutzungsanalyse sei deshalb unzulässig.

Nun werde der Regierungsrat eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen. Wie der Regierungsrat weiter informiert, wurde eine umfassende Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Nutzung des Internets in der Verwaltung angeordnet. Die Sachverhaltsabklärung erfolge durch das zuständige Finanzdepartement sowie im Rahmen einer externen Administrativuntersuchung.

Unerwünschte Seiten gesperrt

Zum Inhalt der Internet-Nutzungsanalyse 2010 hält der Regierungsrat heute fest:

Ein grosser Teil der als «unproduktiv» bezeichneten Internetseiten betrifft Online-Informationsangebote wie zum Beispiel Suchdienste und Medienseiten. Sowohl in Bezug auf die Zahl der Zugriffe wie auch in Bezug auf die Datenmengen entspricht die Nutzung dem zeitgemässen Gebrauch der IT-Kommunikationstechnologien. Soweit sie geschäftlich bedingt ist oder in beschränktem Rahmen ausserhalb der Arbeitszeit stattfindet, ist sie grundsätzlich zulässig. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der kantonalen Angestellten einen gewissenhaften und verantwortungsvollen Umgang mit den Arbeitsmitteln pflegt.

Hinweise auf einen übermässigen oder unzulässigen privaten Gebrauch von kantonalen Informatikmitteln werden verfolgt. Der Regierungsrat duldet keinen Missbrauch.

Aufgrund der Nutzungsanalyse wurden seit 2010 verschiedene Massnahmen ergriffen, so wie die Inbetriebnahme eines neuen Proxy-Servers. Dieser Server ist seit letztem Jahr in Betrieb und blockiert Seiten mit unerwünschten Inhalten. 

 

Unser am Dienstagabend geführtes Interview mit Regierungsrat Reto Wyss zum Thema finden Sie HIER.

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