Durchgangszentrum Steinhausen

«Das war nicht gespielt»

Die Bewohner des Durchgangszentrums konnten schon gestern wieder ins Haus zurückkehren. (Bild: Screenshot)

Nun sind die beiden Asylsuchenden in einer psychiatrischen Klinik. Sie hatten am Mittwochnachmittag damit gedroht, sich selber und ihrem gemeinsamen Kind etwas anzutun. Laut Polizei als Reaktion auf ein abgewiesenes Asylgesuch. Der vierjährige Junge bleibt laut KESB zumindest die nächsten Tage fremdplatziert.

Nach den dramatischen Vorgängen im Durchgangszentrum Steinhausen ist nun wieder Ruhe eingekehrt: «Die Asylsuchenden konnten schon gestern Abend wieder ins Durchgangszentrum zurückkehren», sagt Polizeisprecher Marcel Schlatter (zentral+ berichtete). Der 39-jährige Iraner und die 35-jährige Irakerin, die am Mittwochnachmittag gedroht hatten, ihrem Kind und sich selber etwas anzutun, sind mittlerweile in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden.

«Nachdem sie ins Spital gebracht wurden, wo ihre geringfügigen Verletzungen ambulant behandelt worden sind, haben die Ärzte entschieden, dass sie aufgrund ihres medizinischen Zustandes in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden müssen.» Dort werde nun abgeklärt, ob die beiden zurechnungsfähig waren. Das Kind des Paares ist von der Direktion des Inneren fremdplatziert worden. Es blieb unverletzt.

Die Polizei werde nun weiter untersuchen, welche strafrechtlichen Umstände in dem Fall zum Tragen kommen. «Die beiden haben ihr eigenes Kind massiven Drohungen ausgesetzt und mit einem Messer bedroht», sagt Schlatter. Die ganze Familie hatte diese Woche einen negativen Entscheid über ihr Asylgesuch erhalten, sagt Schlatter, mit der Folge, dass sie nach Italien ausgewiesen werden. «Das hat offenbar zu dieser Reaktion geführt.» Dass die Drohungen gegen das Kind nur gespielt waren, um den Entscheid abzuwenden, daran glaubt Schlatter nicht. «Das war bestimmt nicht gespielt.» In der psychiatrischen Klinik sei das Paar nun «in den richtigen Händen».

Fremdplatzierung nur vorübergehend?

Der vierjährige Junge sei in einer Institution untergebracht, sagt Jörg Halter, der Vizepräsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Zug. Seine Behörde ist zuständig für die rechtliche Regelung der Unterbringung des Jungen. «Wir haben noch keine Informationen vom Asyldienst erhalten. Aber wir gehen davon aus, dass wir einen Antrag bekommen, um die Unterbringung zu legitimieren.»

Ob die Fremdplatzierung nur vorübergehend sei oder andauern werde, sei noch völlig unklar. «Wir stehen am Punkt null. Wichtig für diese Entscheidung ist die Frage, wie die Umstände waren. Ob das ganze in erster Linie eine Reaktion auf den ablehnenden Entscheid war, oder ob es noch weitere Umstände gibt, die das Kind gefährden.» Jetzt müsse man zuerst diese Umstände klären. «Für ein paar Tage wird diese Situation nun aufrechterhalten, bis wir mit den Eltern sprechen können.»

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