Einigkeit zum Neustart der «Salle Modulable»

Ist das nicht toll?

Der Prozess um eine «Salle Modulable» ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. (Bild: Emanuel Ammon/AURA, Symbolbild)

Neustart für das Projekt «Salle Modulable». Das Geld schwindet und als Luzerner fragt man sich: Musste das denn wirklich sein? Doch das teure Prozessieren auf den Bermudas war nun einmal Teil des Projekts. Soviel zur Vergangenheit. Doch wie sieht die Zukunft aus?

Alle Beteiligten betonen, sie seien sehr erfreut über die Einigung nach dem langjährigen Rechtsstreit zwischen der Stiftung Salle Modulable und dem Butterfield Trust. Sie sprechen von einem «historischen Moment» und «grossem Optimismus» und verziehen kaum eine Miene. Dabei scheint die Einigung der Parteien um den Fall «Salle Modulable» eher der Beginn eines aufreibenden Prozesses zu bedeuten, statt ein Ende.

Bereits diesen März behauptete zentral+ in weiser Voraussicht: «Politik und die Stiftung Salle Modulable werden gemeinsam eine neue Machbarkeitsstudie mit einer fundierten Finanzierung eines neuen Theaterhauses an der Reuss präsentieren. Dieses Haus wird zwar nicht mehr Salle Modulable heissen, wird aber die zentralen Eckpfeiler eines modularen Veranstaltungsortes beinhalten.»

Tatsächlich geht es längst nicht mehr um den Bau «der» Salle Modulable, sondern um ein neues Luzerner Theater. Die neue Machbarkeitsstudie ist in Arbeit und drei Standorte stehen noch zur Debatte.

Grundsätzliches

Um zu verhindern, dass der Butterfield Trust das Urteil vom Februar auf den Bermudas anficht, unterschrieb die Stiftung Salle Modulable eine Vereinbarung. Darin sind einige Bedingungen an die Ausszahlung des Geldes geknüpft.

Eine enge Zusammenarbeit der Stiftung Salle Modulable und des Trusts ist dabei Voraussetzung für einen reibunglosen Verlauf des Projekts. Das beinhaltet auch einen Delegierten des Trusts im Stiftungsrat der Stiftung. Diese Funktion übernimmt Ernst F. Schmid. Wie sich dieser Einsitz auf die Entwicklung des Projekts auswirken wird, wird sich zeigen. Wichtig ist für die Realisierung des Hauses auch, dass die Angehörige Engelhorns hinter dem Projekt stehen.

Auch die Integration des Projekts in die «Neue Theaterinfrastruktur» (NTI) und damit auch in das «Theater Werk Luzern» (TWL) ist Bedingung. Diese Kombination birgt so einiges an Konfliktpotential, was ein Blick auf die unterschiedlichen Vertreter zeigt. Erst in den letzten Jahren hat sich die Kulturpolitik in Luzern mehr mit der Freien Szene befasst und diese auch als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe wahrgenommen. Inwiefern dieser Prozess bis 2018 auch bei den Vertretern des Butterfield Trusts stattfinden wird, ist fraglich. Offensichtlich ist eine Salle Modulable für viele als Opernhaus für ein KKL-Klientel in den Köpfen verankert.

Vertreter des Trusts benutzen konsequent das Wort «Opernhaus», während die restlichen Anwesenden von Theaterbau, Konzerttheaterhaus sprechen. «Wir haben noch kein Wort dafür. Das muss noch gefunden werden», so Ursula Stämmer. Das Wort «Salle Modulable» scheint es nicht mehr zu sein. Durch den jahrelangen Prozess ist der Begriff eventuell einfach zu negativ behaftet.

Es sind auf jeden Fall zwei Kulturen, die mit dem Trust und dem TWL aufeinandertreffen werden.

1. Phase – Die Studie

Nach einer ersten Machbarkeitsstudie durch die Münchner Firma «actori» wurde eine zweite Studie in Auftrag gegeben. Diese zweite Machbarkeitsstudie, wurde von den Anwälten des Trusts während des Prozesses auf den Bermudas nicht aktzeptiert. Es sei lediglich ein Businessplan. Man nahm Luzern nicht für voll und auch nicht die Machbarkeitsstudien von Seiten Stiftung. Ernst F. Schmid, Vertreter des Trust, gibt zu bedenken: «Der Glaube daran, dass ein solches Projekt in Luzern überhaupt durchführbar ist, hat damals gefehlt.» Ob man sich heute gegenseitig tatsächlich ernst nimmt, das wird sich zeigen.

Man sei auf jeden Fall guter Dinge, dass diese Machbarkeitsstudie der Arup USA Inc. überzeugen werde. Das unabhänige Planungs- und Beratungsunternehmen ist weltweit tätig und hat bereits am KKL oder dem Opernhaus von Oslo mitgearbeitet. Trotz des beeindruckenden Arbeitszeugnis der Firma könnte der Link zum KKL, wegen der baulichen Mängel und der zusätzlichen Investitionen der Steuerzahler in das Dach, bei vielen Luzernern auch eine negative Reaktion auslösen.

Die Machbarkeitsstudie muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Deshalb beginnt die Arbeit daran bereits in diesen Tagen.

2. Phase – Politik und Finanzen

Nach der Studie muss schliesslich auch der Machbarkeitsbeweis erbracht werden. Dafür müssen die politischen Entscheidungen getroffen und die Finanzierung von Bau und Betrieb sichergestellt sein. In Zeiten der kantonalen Finanzkrise sind dabei vor allem die Betriebskosten ein heikles Thema. Diese dürfen nicht bedeutend höher sein, als sie es beim Luzerner Theater derzeit sind. Und zusätzlich ist unklar, wieviel der Baukosten die 80 Millionen abdecken werden. Möglicherweise kommen dabei noch weitere Kosten auf Stadt und Kanton zu.

Das Volk entscheidet

Deshalb wird auch eine Volksabstimmung Teil des Prozesses sein, so die Luzerner Stadträtin Ursula Stämmer. Denn es sei ein öffentliches Projekt, kein privates. Dazu müsse die Luzerner Bevölkerung umfassend informiert werden. «Wenn die Leute wissen, wo das Haus stehen soll und was darin alles stattfinden wird, dann bin ich sicher, werden sie zustimmen.»

Die Zustimmung der Luzerner hängt aber bestimmt nicht nur von den jährlichen Betriebskosten, sondern auch vom vorgeschlagenen Standort ab. Eine endlose Diskussion hat drei Favoriten hervorgebracht, welche bei der Machbarkeitsstudie geprüft werden müssen. Der Carparkplatz beim Inseli, «Auf keinen Fall das Inseli», so Ursula Stämmer. Die zweite Option wäre der Standort des derzeitigen Luzerner Stadttheaters, welches wegen seines Alters und der infrastrukturellen Schwierigkeiten sowieso ersetzt werden muss. Hier würden sich jedoch Schwierigkeiten beim Betrieb während der Übergangsphase beim Abriss und Neubau ergeben. Und, als Standort weniger diskutiert, der Schotterplatz beim Alpenquai. Wichtig sei vor allem die Fussgängerdistanz zum KKL.

Die Phase des Machbarkeitsbeweises muss bis spätestens am 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

3. Phase – Man hat es fast geschafft

In einer dritten Phase müssten nur noch die Trägerschaft für Bau und Betrieb gegründet werden, das architektonische Design finalisiert und die Baubewilligung eingeholt werden. Und damit könnte der Spatenstich erfolgen.

Der öffentliche Architektur-Wettbewerb wird dabei Sache der Stadt sein.

Finanzen

Oft zu Verwirrungen führte, dass machmal die Rede von 120 Millionen Franken, dann von 114,25 Millionen Franken war. Fakt ist, dass 5,75 Millionen Franken bereits 2010 an die Stiftung ausbezahlt wurden. Dies für erste Ausgaben der Projektplanung.

Nun bleiben 80 Millionen Franken für den Bau. Der Rest der 114,25 ist in Machbarkeitsstudien, Projektierung, Rechtliches, Buchhaltung und Administration versickert. Wieviel in welche Bereiche, das bleibt unklar. Interessant ist hierbei vor allem, dass das «Rechtliche» nach gängigem Vorgehen rund 35 Millionen Gewinnnbeteiligung an den Prozessfinanzierer ausmachen müsste. Alle Abmachungen zwischen der Stiftung Salle Modulabe und dem Prozessfinanzierer «Harbour Litigation Funding» unterliegen der Vertraulichkeit. Da sich deshalb keiner der Beteiligten «jemals darüber äussern» wird, kann man nur spekulieren, sie hätten sich wohl auf weniger als 30 Prozent Gewinnbeteiligung geeinigt. Da war dem Projekt offenbar jemand wohlgesinnt.

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