Videoüberwachung nach neuen Verkehrsmassnahmen

Auf Trottoirs hat es an einigen Orten im Kanton Luzern neuerdings gelbe Schuhabdrücke. Diese sollen anzeigen, wo man die Strasse gut überqueren kann, berichtet die «Neue Luzerner Zeitung». Denn Fussgängerstreifen sind in einer Tempo-30-Zone nicht erlaubt.

An der Berglistrasse in der Stadt Luzern und in Gisikon an der Wissehrlistrasse hat es deshalb solche gelben Fussabdrücke. Auch an der Stationsstrasse in Rothenburg gibt es solche, allerdings in einer Tempo-50-Zone.

In Gisikon habe sich die Umstellung bewährt, meint Patrick Wicki, Projektleiter Verkehrsmassnahmen Kanton Luzern. An der Wissehrlistrasse habe man mittels Videoüberwachung das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gefilmt – ohne die Leute zu informieren. Beim Filmen sei aber auf die Anonymität der Verkehrsteilnehmer geachtet worden: «Kontrollschilder sind nicht lesbar und Gesichter für unbeteiligte Dritte nicht erkennbar», so Wicki.

Auch in der Stadt Luzern habe es kürzlich ähnliche Videoaufnahmen gegeben. So zum Beispiel nach den Umbauarbeiten am Bundesplatz. Diese seien laut Kanton nur zur Beobachtung der Wirksamkeit der Verkehrsmassnahmen gemacht worden.

Eine Nachfrage beim Datenschutz des Kantons Luzern ergab, dass bisher noch keine Anfragen bezüglich der Videoaufnahmen eingingen. Falls jemand Bedenken habe, solle man sich direkt an den Datenschutz wenden.

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