Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern

CVP will (noch) keine transparente Verwaltung

Das Regierungsgebäude des Kantons Luzern (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Was in den meisten Kantonen bereits umgesetzt ist, soll auch für Luzern gelten: eine transparente Verwaltung. So zumindest will es die Regierung mit ihrer Vorlage für ein Öffentlichkeitsprinzip. Dies gefällt allerdings nicht allen; SVP und CVP sprachen sich in der Vernehmlassung dagegen aus. Die CVP befürchtet, dass dem «Schnüffelstaat» Vorschub geleistet wird und will erst die Finanzsituation des Kantons geklärt wissen.

In 20 Kantonen gilt es bereits: Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Es sieht vor, dass jeder zu jederzeit und ohne Begründung Einsicht in Dokumente der Verwaltung bekommt. Seien es Berichte, Stellungnahmen, Pläne oder Statistiken. In Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Ob- und Nidwalden ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Und in Luzern. 

Das soll sich nun ändern. Die Vernehmlassungsfrist für die Änderung des Organisationsgesetzes ist abgelaufen, die Parteien haben Stellung bezogen. Die Linken, die GLP und die FDP sind dafür. Die SVP ist aus Gründen des Datenschutzes dagegen. Sie kann sich jedoch vorstellen, dass das Öffentlichkeitsprinzip bei Regierungsrats- und Kommissionssitzungen sinnvoll sein kann. Die grösste Partei im Kanton, die CVP, ist ebenfalls dagegen. 

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern

Der Regierungsrat will das Öffentlichkeitsprinzip einführen, ohne dafür ein eigenes Gesetz zu schaffen. Geändert werden soll das Organisationsgesetz und das Datenschutzgesetz des Gemeindegesetzes, des Justizgesetzes und des Archivgesetzes.

Luzern würde so vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt wechseln.

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen, müssen aber nicht. Luzern wäre ein Sonderfall. In allen Kantonen, ausser Uri, gilt das Öffentlichkeitsprinzip auch für die Gemeinden. Der Verband Luzerner Gemeinden begrüsst dieses Vorgehen, der Verein Öffentlichkeitsprinzip bedauert es und sieht nicht ein, wieso ein Prinzip, das gut ist für die kantonalen Behörden, nicht gut sein soll für die kommunalen.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement wertet nun die Antworten auf die Vernehmlassung aus und lässt sie in die Botschaft einfliessen. Laut Informationen der Staatskanzlei ist diese Botschaft im ersten Quartal 2015 geplant. Werden die beiden grössten Parteien CVP und SVP damit nicht zufrieden sein, wird es das Öffentlichkeitsprinzip im Kantonsrat schwer haben. 

«Klarheit in der Finanzsituation»

Das Projekt soll laut der CVP zurückgestellt werden, bis klare Antworten über die Finanzsituation im Kanton Luzern für die Zukunft vorliegen. Für Hans Stutz, Kantonsrat der Grünen, ist dies reine Verzögerungspolitik. «Es ist der Versuch, nicht Nein sagen zu müssen». 

«Wir sind nicht kategorisch gegen das Öffentlichkeitsprinzip», sagt CVP-Präsident Pirmin Jung. «Doch der Kanton ist daran, Leistungen und Strukturen II zu überprüfen (zentral+ berichtete). Das Öffentlichkeitsprinzip, wie man es aus anderen Kantonen kennt, macht die Abläufe komplizierter, die Schriftlichkeit muss anders abgefasst werden. Das führt zu Mehrkosten.»

Geschäfte im Hinterzimmer

Weiter bemängelt die CVP, dass die Behörde im Einzelfall begründen müsse, warum den Gesuchsstellenden kein Einsichtsrecht zusteht. Die CVP bezweifelt, dass das funktioniert. Viele Rechtsverfahren zur Beurteilung der Relevanz der Daten wären die Folge. Ziel solle aber sein, das Vertrauen in den Staat zu stärken. Die CVP fürchtet, dass so dem Schnüffelstaat Vorschub geleistet wird, weil im Einzelfall begründet werden muss, warum dem Gesuchsstellenden keine Einsicht gewährt wird.

Laut den Grünen widerspreche die aktuelle Lage den modernen Vorstellungen einer transparenten Politik und der Kontrolle des staatlichen Handelns. «Die CVP will Transparenz verhindern. Ohne das Öffentlichkeitsprinzip können Geschäfte hinter den Kulissen gemacht werden», meint dazu Hans Stutz. Pirmin Jung entgegnet: «Wir wollen nichts verstecken», doch die CVP vermisst in der Botschaft die Finanztransparenz: «Wir wissen nicht, welche Kosten die Einführung verursacht»

Keine Gebühr für Herausgabe vorgesehen

Die Grünen treten dafür ein, dass die Verwaltung keine Gebühr erhebt, wenn jemand die Herausgabe von Dokumenten verlangt. «Eine Gebühr verhindert Recherchen, vor allem für kleine Medien», meint dazu Hans Stutz.

Die FDP ist für das Öffentlichkeitsprinzip, doch die Verwaltung dürfe nicht übermässig belastet werden. Die Kerngeschäfte dürfen nicht behindert werden. Johanna Dalla Bona, Kantonsrätin der FDP, ist für eine Gebühr, die «eine Anfragenflut verhindern soll». «Wer Dokumente von der Verwaltung will, soll auch für den Aufwand der Herausgabe aufkommen», meint sie weiter. «Die Gebühren dürfen jedoch nur so hoch sein, dass sie sich jeder leisten kann». 

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