Neue Einteilung der Gewässer
Der Kanton Luzern prüft ein totalrevidiertes Wasserbaugesetz. Zentral ist dabei die Einteilung der öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis im September und dient dazu, verschiedene Meinungen von Gemeinden und Verbänden einzuholen und in das Gesetz einfliessen lassen zu können.
Neue Einteilung der Gewässer
Neu würden im neuen «Gewässergesetz» die öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer eingeteilt. Diese Einteilung folge der Logik des Strassengesetzes mit Kantons- und Gemeindestrassen. Dabei wären der Kanton und die Gemeinden für den Gewässerunterhalt, den Wasserbau und die Kostentragung an ihren Gewässern zuständig. Der Entwurf des Gewässergesetzes definiert neu, was öffentliche Gewässer sind und berücksichtige dabei ihre Bedeutung für die Bevölkerung und die Landschaft. «Das Ziel des Gewässergesetzes ist es, die Bevölkerung und ihr Eigentum zu schützen», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «Darum schlagen wir insbesondere eine einfach handhabbare Einteilung der Gewässer und kostenneutrale Finanzierungsvarianten vor.»
Mehrere Finanzierungsoptionen
Ziel des Bau-, Unwelt- und Wirtschaftsdepartements sei es, die neue Aufgabenteilung möglichst kostenneutral umzusetzen. Bereits der Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren habe aufgezeigt, dass der errechnete Finanzbedarf höher sei als die zur Verfügung stehenden Mittel. Bei einer ordnungsgemässen Aufgabenerfüllung sei, unabhängig von der Gesetzesrevision, mit einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinwesen zu rechnen. Die Vernehmlassungsvorlage zeigt deshalb Lösungsansätze zum Umgang mit dieser Problematik auf und stellt sie zur Diskussion.
Die Vernehmlassung zum Gewässergesetz dauert bis am 5. September 2014. Die Ergebnisse werden anschliessend ausgewertet und in den Gesetzesentwurf einfliessen. Der überarbeitete Entwurf wird dem Regierungsrat voraussichtlich Ende 2014 zur Verabschiedung an den Kantonsrat vorgelegt.
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