Salle Modulable

Gericht gibt Luzerner Stiftung Recht

Ein Bild aus alten Projekttagen: Wie die «neue» Salle Modulable aussieht und wo sie zu stehen kommen soll, muss bis Dezember 2015 geklärt sein. (Bild: zvg)

Nun sind die Würfel gefallen: Der Richter des zuständigen Gerichts auf den Bermudas hat die Prozessparteien über die Entscheide der Nachverhandlungen informiert. Die Stiftung Salle Modulable geht als grosser Gewinner aus dem Prozess hervor, die Gegenseite hat sechs Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Somit ist die Realisierung eines neuen Theatergebäudes in Luzern einen grossen Schritt näher gerückt.

Am 8. und 9. Mai wurde auf den Bermudas nachverhandelt. Es ging darum zu bestimmen, wie viel Zeit der Stiftung Salle Modulable eingeräumt wird, um eine neue Machbarkeitsstudie zu verfassen. Ebenso wurde entschieden, wer die weiteren Planungskosten zu tragen hat und wie die Prozesskosten aufgeteilt werden. Der Richter Ian Kawaley folgt im Wesentlichen den Anträgen der Stiftung Salle Modulable: Bis am 15. Dezember 2015 muss die Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Salle Modulable vorliegen, die Planungskosten müssen vom Butterfield Trust übernommen werden und die Prozesskosten erhält die Stiftung Salle Modulable zum grössten Teil zurückerstattet.

Rücksicht auf politische Gegebenheiten in Luzern

Der nun vorliegende Gerichtsentscheid ist keine Überraschung. Bereits Ende Februar sprach sich das Gericht auf den Bermudas für die Stiftung Salle Modulable aus und kündigte Nachverhandlungen an, um die letzten Details zu klären. Schon damals anerkannte Richter Kawaley die Luzerner Gegebenheiten und zeigte viel Verständnis dafür, dass politische Prozesse in einer Demokratie mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Dieses Fingerspitzengefühl wird nun mit dem Umstand bestätigt, dass die Stiftung Salle Modulable bis am 15. Dezember 2015 Zeit erhält, eine neue Machbarkeitsstudie vorzulegen. Das bedeutet, dass die Stiftung Salle Modulable nun 18 Monate hat, das Projekt aufzugleisen und einen öffentlichen Konsens zu finden. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber vielleicht gelingt mit dieser Vorgabe dem Projekt, welches seit 2007 durch die Luzerner Kultur geistert, endlich der endgültige Durchbruch.

Unklar bleibt das Urteil in der Frage, welche Vorschriften für die Machbarkeitsstudie gelten und mit welchem Verfahren diese beurteilt werden soll. Das Gericht hat entschieden, dass die beiden Parteien im Sinne des ursprünglichen Vertrages selber regeln, wie mit der Studie verfahren werden soll. Nach dem über drei Jahre dauernden Rechtstreites stellt sich die Frage, ob die zwei zerstrittenen Parteien überhaupt noch in der Lage sein werden, sich konstruktiv und objektiv an einen Tisch zu setzen. Das Tuch ist längst zerschnitten.

Die Deutlichkeit des Urteils lässt hoffen, dass sich die Vertreter des Butterfield Trusts nun doch noch hinter das Projekt stellen und es nicht weiter torpedieren. Ob diese Hoffnung berechtigt ist, wird sich erstmals innerhalb der nächsten sechs Wochen zeigen. So lange hat der Butterfield Trust Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Prozess hat viel Geld gekostet

Angesichts der Tatsache, dass das Gericht auf den Bermudas der Stiftung Salle Modulable beinahe in vollem Umfang Recht gibt, ist kaum davon auszugehen, dass der Trust in Berufung geht – auszuschliessen ist in dieser Geschichte jedoch nichts. Festzuhalten gilt, dass der Prozess bis heute sehr viel Geld gekostet hat. Einerseits viel Zeit und Energie aller Beteiligten, andererseits Prozesskosten. Und da die Stiftung Salle Modulable den Prozessfinanzierer «Harbour Litigation Fund» beauftragt hat, die Verhandlungen zu führen, werden rund 30 Prozent der Streitstumme von 114,5 Millionen Franken als Erfolgsprämie nach London fliessen. Also rund 34,5 Millionen Franken.

Von den Anfangs 120 Millionen Franken, welche im von Christof Engelhorn eingerichteten Fond lagen, werden schliesslich also noch knapp 80 Millionen Franken nach Luzern fliessen. Zusätzlich werden dem Trust noch maximal 6,25 Millionen Franken für weitere Planungskosten belastet. Für den Bau der Salle Modulable, oder wahrscheinlicher einem neuen Luzerner Theater, werden also noch etwas mehr als 70 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Zügige Planung gefordert – Politik steht in der Pflicht

15. Dezember 2015. Das ist per sofort der Stichtag in der Luzerner Kulturpolitik. Die Planung der Salle Modulable wird das Zünglein an der Waage spielen, wenn es darum geht, die regionale Kultur für die Zukunft zu denken. So ist nun auch die Politik gefordert, in dieser Sache vorwärts zu machen. Standort, Finanzierung und Betrieb eines neuen Kulturhauses gilt es nun möglichst schnell und transparent zu planen. Ein erneuter epischer Dialog um die Salle Modulable, wie er in den Jahren zuvor geführt wurde, lässt nicht nur die Eingabefrist der Machbarkeitsstudie nicht zu, sondern auch die Geduld der Bevölkerung.

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