Geheimhaltungsprinzip aufgehoben

In Zug wird das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Ab dem 10. Mai 2014 gilt in den Verwaltungen das Geheimhaltungsprinzip als aufgehoben und amtliche Dokumente des Kantons und der Gemeinden werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Grundsätzlich erhält jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dazu zählen etwa Sitzungsprotokolle, Gutachten oder Verträge. Zuständig für die Herausgabe ist die Amtsstelle, die das Dokument erstellt hat. Interessierte können ihre Anfrage auf schriftlichem Weg an diese Dienststelle richten. Es reicht ein Brief, eine E-Mail oder ein Gesuch per Onlineformular, welches die Verwaltung auf der Internetseite des Kantons eingerichtet hat. Nur in begründeten Fällen kann die Verwaltung die Herausgabe von Dokumenten einschränken, zum Beispiel bei noch laufenden Geschäften oder wenn öffentliche oder private Interessen tangiert sind.

Landamman und Sicherheitsdirektor Beat Villiger freut sich über die Neuerungen und sagte an der Medienkonferenz: «Damit wird kein Paradigmenwechsel eingeläutet, denn die Verwaltung arbeitete bisher schon transparent. Aber die Rechte der Einzelnen werden gestärkt und sie erhalten mehr Einblick in die Tätigkeit der Verwaltung».

Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip

Der Bevölkerung wird zukünftig eine Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip als Ansprechstelle zur Verfügung stehen. Sie wird darauf achten, dass die Verwaltungen das Öffentlichkeitsprinzip einheitlich anwenden. Landschreiber Tobias Moser, Leiter der Staatskanzlei, betonte heute an der Medienkonferenz: «Die Fachstelle dient als Service für die Bürgerinnen und Bürger und für die Mitarbeitenden der Verwaltung. Wir bieten diese Unterstützung sehr gerne».

Die Verwaltungen seien auf den Wechsel vorbereitet. Die leitenden Verwaltungsangestellten seien in den letzten Wochen geschult worden und es wurden ihnen Anleitungen und Vorlagen zur Verfügung gestellt. Landammann Beat Villiger sagt er habe dabei gespürt, «dass das Wohlwollen und die Bereitschaft gross sind, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, raschen und unkomplizierten Zugang zu den Akten zu gewähren».

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