Witwe nicht auf alle Rechtsmittel hingewiesen

Wie das Zuger Steueramt 3000 Franken zu viel kassieren wollte

Die um 3000 Franken zu hohe Steuerrechnung wurde nachträglich korrigiert. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

In der Hitparade der unbeliebtesten Rechnungen dürfte jene des Steueramts hoch oben rangieren. Noch unbeliebter wird sie, wenn eine Rechnung viel höher ausfällt, als sie eigentlich dürfte und wenn sich das Steueramt weigert, diese zu korrigieren. Wie im Fall einer Zuger Witwe.

Im Jahr 2015 machte Ernst Suter landesweit Schlagzeilen. Der Hilfsarbeiter aus Dürnten ZH hatte keine Steuererklärungen eingereicht. Deswegen schätzten die Behörden sein Vermögen jedes Jahr höher ein – eine Schätzung, die den Legastheniker fast zum Verkauf seines Elternhauses zwang.

Ähnliches widerfuhr einer unter Depressionen leidenden Anästhesistin in Männedorf ZH, die dem Fiskus zuletzt 1,8 Millionen Franken schuldete. In beiden Fällen beriefen sich die Zuständigen trotz offensichtlicher Fehlleistung auf das Steuergesetz, das keine andere Lösung zulasse.

Höherer Monatslohn als falsche Grundlage

So lautete zuerst auch die Argumentation einer Sachbearbeiterin der Zuger Steuerverwaltung. Bei dieser meldete sich eine Frau, deren Mann im Februar 2020 unerwartet verstarb. Im Januar dieses Jahres habe er noch sämtliche Boni und Zusatzleistungen erhalten. Das Steueramt habe dann irrtümlicherweise diesen hohen Monatslohn als normalen Lohn angenommen und mal zwölf gerechnet.

Die Rechnung erhielt sie im Dezember, zu einer Zeit, als sie und ihre Kinder erstmals alleine die Festtage verbrachten. Da sie dies emotional stark forderte, meldete sich die Frau nicht gleich bei der Steuerverwaltung und machte den Fehler erst bei der nächsten provisorischen Steuerrechnung geltend.

Die definitive Veranlagung aus dem Vorjahr jedoch wollte das Zuger Steueramt nicht mehr korrigieren, diese sei rechtskräftig. Zwar gäbe es das Rechtsmittel der Revision, wurde der Frau mitgeteilt. Gleichzeitig erklärte ihr die Sachbearbeiterin jedoch, dass dies in ihrem Fall nichts bringe. Damit musste die Frau dem Zuger Fiskus rund 3000 Franken zu viel abliefern.

Grosses Vertrauen der betroffenen Frau

Den Weg an die Öffentlichkeit findet der Fall durch den eben erschienenen Jahresbericht der Ombudsstelle des Kantons Zug. «Ich fand ihn exemplarisch, weil die Sachbearbeiterin nicht auf die Berichtigung hingewiesen hat, die sie von sich aus hätte in die Wege leiten können», sagt dazu die Zuger Ombudsfrau Bernadette Zürcher. Zumal das Vertrauen in die Steuerbehörde offenbar sehr gross sei. «Die Beschwerdeführerin war sehr enttäuscht. Sie sei immer davon ausgegangen, dass die Veranlagungen der Steuerbehörde korrekt sei», so Zürcher weiter.

Es sei für die betroffene Frau zwar verständlich, dass auch in der Verwaltung Fehler geschehen könnten, diese müssten dann aber von Amts wegen korrigiert werden. Zumal das Steuerrecht so eine spezifische Angelegenheit sei, dass man auf die Fachkenntnisse der Verwaltung vertrauen müsse.

Korrektur nach Intervention

Nachdem sich die Ombudsstelle eingeschaltet hatte, wurde die Rechnung dann doch noch korrigiert. Denn was die Angestellte der Steuerverwaltung der Witwe nicht sagte: Neben der Revision gibt es auch noch die Möglichkeit einer Berichtigung, die auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen wird.

Somit kam die Zuger Betroffene deutlich schneller zu ihrem Recht als die beiden eingangs beschriebenen Fälle aus dem Kanton Zürich. Da waren für die Rückzahlung ein Urteil des Bundesgerichts respektive eine Gemeindeversammlung nötig.

Kaum Beschwerden zu Corona-Massnahmen

In der Statistik der Ombudsstelle fallen zwei Punkte auf: Unter den 172 Fällen des Jahres 2021 lassen sich Beschwerden zur Maskenpflicht an einer Hand abzählen. «Wir hatten auch mit viel mehr Fällen gerechnet, schon im Jahr zuvor», sagt dazu Ombudsfrau Bernadette Zürcher. Auch in anderen Kantonen sei es diesbezüglich nur zu wenig Beschwerden gekommen. «Erklären können wir uns das nur damit, dass die vom Bund verhängten Corona-Massnahmen offenbar von der breiten Bevölkerung akzeptiert werden.»

Erstmals seit Jahren stagnierte die Fallzahl, nachdem sie zuvor konstant anstieg. Von den Fällen betrafen 46 Prozent den Kanton, ein Viertel die Gemeinden sowie rund 15 verwaltungsinterne Konflikte. Die Mehrzahl der Beschwerdeführer waren Männer zwischen 35 und 64 Jahren.

Verwendete Quellen
  • Telefongespräch mit Bernadette Zürcher
  • Jahresbericht der Ombudsstelle des Kantons Zug
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