Chamer Gemeindepräsident wartet nun auf Kanton

Bundesgerichtsentscheid: Vorerst keine Kiesgrube in Cham

Im Gebiet Hatwil-Hubletzen wird vorerst keine Kiesgrube hinzukommen. Doch Gemeindepräsident Georges Helfenstein glaubt, dass damit noch nicht das Ende gekommen ist. (Bild: mam/zvg)

Der Zuger Kantonsrat hat Ende Oktober 2020 beschlossen, im Chamer Gebiet Hatwil-Hubletzen eine weitere Kiesgrube zu betreiben. Die Gemeinde Cham lief Sturm und ging mit ihrer Beschwerde vor Bundesgericht. Wie sich zeigt, mit Erfolg. Zumindest vorerst.

Der Kanton Zug braucht mehr Kies. Für einmal ist nicht Geld damit gemeint, sondern tatsächlich das Gestein. Um seine Versorgung sicherzustellen, hat der Kanton dazu Anpassungen im kantonalen Richtplan vorgenommen. Nach einer kontroversen Kantonsratdebatte wurde festgehalten, dass im Chamer Gebiet Hatwil-Hubletzen eine weitere Kiesgrube hinzukommen soll. In der Gemeinde Cham sorgte dies für rote Köpfe. Um dies zu verhindern, reichte die Gemeinde eine Beschwerde beim Bundesgericht ein (zentralplus berichtete). Mit Erfolg, wie die Gemeinde am Samstag mitteilt.

Ungenügend begründete Standortwahl

Wie der Mitteilung zu entnehmen ist, stimmt das Bundesgericht der Gemeinde in zwei Punkten zu. Einerseits habe der Kanton Zug ungenügende Angaben zur nutzbaren Grundmoräne gemacht. Während die Gemeinde Cham befürchtete, dass nur rund 30 Prozent davon nutzbar seien, ging der Kanton von 60 Prozent aus. Die Angaben des Kantons im raumplanerischen Bericht dazu seien als «nicht schlüssig» beurteilt worden.

Der andere Punkt ist eine ungenügende Standortabwägung mit den Alternativen. Im Kieskonzept 2008 habe der alternative Standort in Menzigen (Bethlehem Süd) gleich gut abgeschnitten wie Hatwil-Hubletzen, so CH Media. In einer aktualisierten Beurteilung von 2019 schnitt der Chamer Standort sogar schlechter ab – trotzdem gab der Kanton Zug Hatwil-Hubletzen den Vorzug. Begründet wurde dies damit, dass Menzingen als «geschützte Moränenlandschaft» gelte. Dies lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, da dieser Umstand bereits 2008 bekannt war. Und weil eine Ausnahmebewilligung für dieses Gebiet zulässig wäre.

Kanton Zug muss über die Bücher

Der Kanton Zug muss nun durch den Entscheid erneut über die Bücher. Denn er wird dadurch zum Stand bei der Festlegung des Standorts zurückgeworfen. Die Standorte gilt es nun erneut vertieft abzuklären, denn der Kanton muss nach wie vor bis 2025 das Kieskonzept überarbeiten.

Wie der Kanton mitteilt, kläre die Baudirektion derzeit ab, ob im März 2022 das entsprechende Richtplankapitel angepasst und in die öffentliche Mitwirkung gegeben werden soll. Er erwarte sich davon, dass bereits im Herbst 2022 die Leitplanken für den Zuger Kiesabbau neu justiert werden.

Gemeinde Cham hat vorerst Ruhe

Derweil hat die Gemeinde auch weiteren Widerstand angekündigt, sollte der Kanton Zug erneut den Standort Hatwil-Hubletzen ins Auge fassen. «Der Gemeinderat ist weiterhin der Überzeugung, dass die wirtschaftlichen Interessen des Kiesabbaus in einem grossen Missverhältnis zum Grundwasser- und Landschaftsschutz sowie zum Erhalt der Fruchtfolgeflächen stehen», wird Gemeindepräsident Georges Helfenstein in der Mitteilung zitiert.

Doch vorerst sei der Kanton gefragt, so Helfenstein. «Er muss nun die Ausgangslage neu beurteilen. Wir lassen uns jetzt überraschen.» Denn die Neubeurteilung könne Fakten hervorbringen, die das ausschlaggebende Argument für oder gegen den Standort Hatwil-Hubletzen sein können.

Möglich sei es auch, dass bei der erneuten Überprüfung der Alternativen nun beispielsweise doch Menzingen oder allenfalls ein neuer Standort das Rennen macht. Doch Helfenstein ist vorsichtig: «Ich glaube, dass Cham wieder Gegenstand der Richtpläne wird.» Nach dem Willen der Chamer Bevölkerung werde sich der Gemeinderat jedoch weiterhin dagegen wehren.

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