Gang schlug Passanten nieder

Rotkreuz: Mann rettet Prügelopfer von den Bahngleisen

Auf diesem Perron kam es im Dezember 2020 zur Schlägerei. (Bild: Kanton Zug)

Ein hitziger Wortwechsel am Bahnhof Rotkreuz ist an Weihnachten 2020 ausser Kontrolle geraten. Mehrere Personen traten und schlugen auf einen Mann ein und warfen diesen auf die Gleise. Das Eingreifen eines Unbeteiligten konnte noch Schlimmeres verhindern. Einer der Angreifer ist nun verurteilt worden.

Ein Mann ist in der Nacht von Heiligabend auf den Weihnachtstag 2020 am Bahnhof Rotkreuz unterwegs. Kurz nach 1 Uhr trifft er dort auf einen anderen Nachtschwärmer. Statt Weihnachtswünsche tauschen die beiden Männer hitzige Worte aus – wobei angeblich das Wort «Nuttensohn» fällt.

Dann eskaliert die Situation. Als sich der Mann dem Wortgefecht entziehen will und Richtung Perron 2/3 läuft, rennt ihm sein Kontrahent hinterher. Er verpasst ihm mit voller Wucht einen Schlag ins Gesicht. Darauf folgen weitere Schläge.

Bekannte kommen hinzu und greifen mit an

Auf dem Gleis 1 beobachten Bekannte des Angreifers die Szene und beschliessen, einzugreifen. Jedoch nicht im Sinne des Opfers. Sie überqueren das Gleis und beginnen, das Opfer herumzustossen, zu umkreisen und mit Fäusten und Tritten zu Boden zu bringen.

Der Angegriffene versucht sich zu wehren. Schützend hebt er die Arme vor den Kopf, versucht, die Männer wegzustossen. Ohne Erfolg. Es hagelt weiter Schläge und Tritte von der Gruppe. Gegen Kopf, gegen Rücken und gegen den Bauch.

Nach einer Weile richtert das Opfer sich auf und versucht zu fliehen. Doch er wird vom Rädelsführer der Schlägerei verfolgt und absichtlich auf das Gleis 3 geworfen. Mit dem Oberkörper voran prallt das Opfer gegen die Gleise.

Was folgt, grenzt an ein Weihnachtswunder: Eine unbeteiligte Person beweist Zivilcourage – und rettet den verprügelten Mann von den Schienen. Die Verletzungen spürt er aber noch lange. Er hat Prellungen an Gesicht und Körper, blutende Rissquetschwunden an Kopf und Nase und Blutergüsse am linken Oberarm.

Mitgegangen, mitgefangen

Die Täter von damals werden zur Rechenschaft gezogen. Einer von ihnen wurde erst kürzlich rechtskräftig verurteilt. Es handelt sich um einen zur Tatzeit 18-jährigen Lehrling. Er war einer der jungen Männer, die zur Schlägerei hinzukamen, als ihr Kollege diese bereits initiiert hatte.

Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 30 Franken. Diese 2700 Franken muss er nur bezahlen, falls er innert einer zweijährigen Probezeit rückfällig wird. Sofort fällig wird eine Busse von 500 Franken. Weiter muss der Kosovare die Auslagen der Zuger Polizei in der Höhe von 1075 Franken bezahlen.

Braucht es Videoüberwachung am Bahnhof?

Dieser Vorfall dürfte die derzeit laufenden Diskussion um Videoüberwachung an Bahnhöfen erneut befeuern. Anfangs Oktober forderte die SVP Risch-Rotkreuz mittels einer Motion von der Gemeinde und den SBB, die Installation einer Videoüberwachung am Bahnhof Rotkreuz zu prüfen (zentralplus berichtete).

Damit möchte die SVP die Sicherheit erhöhen und Vorfälle wie den oben beschriebenen verhindern. Parteipräsident Alex Haslimann geht davon aus, dass solche heftigen Angriffe nur die Spitze des Eisberges sind und sehr viele Fälle nie zur Anzeige kommen.

Ob die Videoüberwachung tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt, ist umstritten. Kürzlich hat zentralplus Judith Aklin von der Zuger Strafverfolgungsbehörde nach der Wirkung der Kameras am Bahnhof Zug und der Bossard Arena befragt. Aklin erwähnte eine präventive Wirkung, die jedoch nicht mit Zahlen untermauert werden konnte (zentralplus berichtete).

Motion steht nächste Woche zur Debatte

Wenn Videokameras an öffentlichen Orten installiert werden sollen, muss die Verhältnismässigkeit gegeben sein. Käme es also tatsächlich immer wieder zu Vorfällen am Bahnhof Rotkreuz, wie die SVP dies behauptet, liesse sich damit allenfalls der Einschnitt in die Freiheitsrechte rechtfertigen. Dies ist jedoch Teil der laufenden Abklärungen und Diskussionen. Traktandiert ist die Debatte für die nächste Gemeindeversammlung von Risch am 30. November 2021.

Die Parolenfassung hierzu überrascht nicht. Während die bürgerlichen Parteien den Vorschlag der SVP begrüssen, findet die SP Risch-Rotkreuz die Videoüberwachung «unnötig», wie auf ihrer Website zu lesen ist. Doch auch innerhalb der bürgerlichen Kreise kam das «ja» nicht ohne Diskussionen zustande.

Gemäss der Website der FDP Risch-Rotkreuz sei vor der Parolenfassung die Notwendigkeit der Überwachung diskutiert worden. Zu reden gab zudem die «offensichtlich nicht genügende Planung» der Motionäre. Auch die Mitte sagt «Ja, aber»: Die Prüfung sei zwar wichtig, jedoch soll dabei die Privatsphäre gewahrt und eine Verlagerung des Problems vermieden werden.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Iten
    Iten, 23.11.2021, 13:31 Uhr

    Ein solches Urteil ist ja lächerlich.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mild
    Mild, 22.11.2021, 23:02 Uhr

    Eine viel zu milde Strafe. Hoffe wenigstens der ‹Anführer› kommt wegen versuchten Mordes dran.

    👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Peter Suster
    Peter Suster, 22.11.2021, 22:09 Uhr

    Bin ich der Einzige der die Strafe unverhältnismässig erachtet? In meinen Augen ist das versuchter Mord oder versuchte schwere Körperverletzung und sollte mindestens mit 6 Monaten Gefängnis sanktionoert werden – unbedingt. Das soll jemand von einer solchen Tat abhalten? Eiei, da ist ja ein Überfahren einer roten Ampel teurer.

    👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon