Höhere Kinderabzüge und tiefere Vermögenssteuern

Zuger sollen künftig (noch) weniger Steuern zahlen

Die Zuger Regierung will das Steuergesetz überarbeiten: (v.l.n.r.) Andreas Hostettler (FDP), Heinz Tännler (SVP), Martin Pfister (Die Mitte), Stefan Schleiss (Landammann, SVP), Beat Villiger (Die Mitte ) und Silvia Thalmann-Gut (Die Mitte). (Bild: zvg)

Die Zugerinnen und Zuger können sich per 2024 auf niedrigere Steuern freuen. Die Regierung hat nach verschiedenen Vorstössen im Kantonsrat entschieden, Teile des Steuergesetzes zu überarbeiten. Profitieren sollen sowohl die Reichen als auch Familien.

Die gute Finanzlage des Kantons Zug und die Pandemie haben dazu geführt, dass der Steuerfuss für drei Jahre um zwei Prozent gesenkt wurde (zentralplus berichtete). Da die Aussichten aber anhaltend rosig sind und bis ins Jahr 2025 mit jährlichen Überschüssen von rund 200 Millionen gerechnet wird, wird schon länger spekuliert, was mit den grossen Einnahmen geschehen könnte.

Eine Möglichkeit wäre, die Rabattaktion wegen der unsicheren internationalen wirtschaftspolitischen Entwicklung einfach zu verlängern (zentralplus berichtete). Eine andere, die Auswirkungen der drei Sparrunden aus den 2010er-Jahren teilweise wieder rückgängig zu machen. Denn diese hatten die hocheffektive kantonale Zuger Kantonsverwaltung in ihren Möglichkeiten merklich eingeschränkt.

Zuger Regierung bleibt ihrer Linie treu

Doch dies ist nicht die Absicht der Regierung. Vielmehr setzt sie ihre jahrzehntelange Linie fort, den Steuerfuss stabil zu halten, dafür aber am Steuergesetz zu schrauben – natürlich in dem Sinne, dass den Steuerzahlern daraus Erleichterungen erwachsen.

Diese Stossrichtung lässt sich zumindest aus insgesamt drei regierungsrätlichen Botschaften ablesen, welche die Regierung am Montag veröffentlicht hat. Sie behandeln eine Motion von Parlamentariern der Mitte, der FDP und der ALG, welche höhere Steuerabzüge für Kinderbetreuung fordern. Die SVP will eine Erhöhung des Eigenbetreuungsabzugs für Kinder erreichen und schliesslich möchten die FDP- und die SVP-Fraktion auch die Vermögensbesteuerung überarbeitet sehen.

Kinderbetreuung: Abzüge sollen stark steigen

Die Zuger Regierung will nun auf alle Anliegen eingehen, indem sie eine achte Teilrevision des Steuergesetzes auf den Weg bringt. Die wird derzeit erarbeitet und soll im kommenden Frühling in die Vernehmlassung gehen. Nach dem Willen der Regierung sollen die Steuererleichterungen bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Schauen wir uns die konkreten Pläne an, soweit sie bereits bekannt sind: Die Zuger Regierung möchte den Abzug für die Drittbetreuung von Kindern bis 16 Jahre von heute 6'000 Franken auf maximal 25'000 Franken jährlich anheben. Das wäre eine Anpassung an die Abzugsmöglichkeit bei der Direkten Bundessteuer, bei der ebenfalls 25'000 Franken für die Drittbetreuung geltend gemacht werden können.

Erleichterung auch für eigenbetreuende Eltern

Eine Analyse hat ergeben, dass der bisherige Drittbetreuungsabzug des Kantons Zug im schweizweiten Vergleich niedrig ist. Hingegen sind die allgemeinen Kinderabzüge von jährlich 12'000 Franken vergleichsweise eher hoch. Der Zuger Regierungsrat glaubt indes, dass sich das Bedürfnis «nach einer stärkeren steuerlichen Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten in den letzten Jahren akzentuiert hat». Sie versteht den Schritt auch als Massnahme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Eine Lösung wie im Kanton Uri, wo die tatsächliche Höhe der Drittbetreuung vollumfänglich abgezogen werden kann, lehnt die Zuger Regierung ab. Dies, um jene Familien nicht zu benachteiligen, die ihre Kinder selber betreuen und dafür auf Erwerbseinkommen verzichten. Auch der Abzug für eigenbetreute Kinder soll übrigens steigen – von derzeit 6'000 auf 12'000 Franken pro Jahr. Dies entspreche der durchschnittlichen Höhe einer Drittbetreuung in der Schweiz, argumentiert die Zuger Regierung – und verweist auf Berechnungen des Bundesamts für Statistik.

Extra-Abzug soll auch steigen

Ebenfalls erhöht werden soll der allgemeine Kinderzusatzabzug von 6'000 Franken pro Jahr ab dem 15. Altersjahr. Hier sollen für Kinder in Ausbildung neu 12'000 Franken abgezogen werden können. Zusammen können also ab 2024 für ein eigenbetreutes Kind in Ausbildung 24'000 Franken vom Einkommen abgezogen werden, für ein fremdbetreutes Kind bis zu 37'000 Franken.

«Für tarifliche Anpassungen bei den Vermögenssteuern sehe ich persönlich Spielraum.»

Heinz Tännler (SVP), Zuger Finanzdirektor

Die höheren Kinderbetreuungsabzüge haben Auswirkungen auf die Staatskasse: Die Regierung schätzt die daraus folgenden Mindereinnahmen bei der Kantonssteuer auf jährlich 4,5 Millionen Franken. Für die Gemeindesteuern wird mit Ausfällen von 3,4 Millionen Franken gerechnet.

Wo es richtig einschenkt: bei den Vermögenssteuern

Die Zahlen sind gering im Vergleich zu den Vermögenssteuern. Diese brachten dem Kanton Zug im Jahr 2000 125 Millionen Franken ein. Das ist zwar nur ein Teil der Kantonssteuereinnahmen von gegen 800 Millionen Franken, aber ein wichtiger. Daher überrascht es wenig, dass der Regierungsrat sich in Bezug auf Reformpläne und ihre Auswirkungen in seinem Schreiben bedeckt hält. Eigentlich stellt er lediglich fest, dass Steuern längerfristig nicht auf Vorrat erhoben werden sollten und dass die finanzielle Lage des Kantons Zug derzeit «sehr gut» sei, was eine Senkung der Vermögenssteuer «rechtfertigen kann».

Dann erfolgt eine Auslegeordnung mit Vor- und Nachteilen von Vermögenssteuern. Bekanntlich sind diese im Kanton Zug schon jetzt tief, aber eben nicht so tief wie in den allerbilligsten Kantonen (zentralplus berichtete). International kommen Vermögenssteuern zusehends aus der Mode. Ihre Funktion erfüllt eine Kapitalgewinnsteuer, welche die Schweiz jedoch nicht kennt.

Varianten werden durchgerechnet

Das Anliegen, die Vermögensbesteuerung im Kanton Zug noch attraktiver zu machen, äusserten vor einigen Jahren bereits die FDP-Kantonsräte Beat Unternährer und Cornelia Stocker. Ihre Forderungen wurden mit der vorliegenden SVP- und FDP-Motion bekräftigt. «Die Regierung ist bereit, die Diskussion über die Vermögenssteuern zu führen», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) auf Anfrage.

Im Raum stehen tarifliche Anpassungen, eine Deckelung der maximalen Vermögenssteuern und eine Erhöhung des Freibetrags, der derzeit bei 110'000 Franken pro Person liegt (zuzüglich 51'000 Franken pro Kind).

«Für tarifliche Anpassungen sehe ich persönlich Spielraum» sagt Heinz Tännler. Alles andere, insbesondere eine Deckelung, bedürfe vertiefter Abklärungen. Die Regierung wolle nicht vorprellen, sondern den Entscheid und die Diskussion des Kantonsrates abwarten, bis dieser die Motion, wie beantragt, teilerheblich erklärt hat. Mit einem klaren Auftrag des Parlaments wolle man dann die Möglichkeiten zu einer Änderung der Vermögensbesteuerung erarbeiten, sagt Tännler.

Auswirkungen unklar

Auf die finanziellen Auswirkungen einer Senkung der Vermögenssteuern angesprochen, gibt Tännler zu bedenken, dass es sich um komplexe, nicht leicht abzuschätzende Materie handle. «Es könnte aber darauf hinauslaufen, dass es durch tarifliche Anpassungen zu einer veritablen Ertragsreduktion kommt», sagt er.

Eine Umfrage bei Kantonsräten zu den Plänen der Zuger Regierung erweist sich als verfrüht. Ein bürgerlicher Fraktionschef merkt lediglich an, dass es sich «um sehr lesenswerte Vorlagen» handle.

Heisse Diskussionen zu erwarten

Daher sei es gestattet, über die Aussichten zu einer Zuger Steuerreform zu spekulieren. Die Reformpläne bei der Kinderbetreuung werden wohl ohne Probleme durchkommen, da das ganze politische Spektrum von links bis rechts daran in der einen oder andern Weise interessiert ist.

Der Knackpunkt liegt bei den Vermögenssteuern. Die Linken werden absehbar gegen eine Senkung sein, FDP und SVP haben sie in ihrer Motion aber gefordert. Entscheidend wird also die Haltung der grössten Fraktion sein – jener von Die Mitte Kanton Zug und der Grünliberalen. Und diese wiederum – dazu muss man kein Wahrsager sein – wird davon abhängen, wie weit die Pläne zur Steuersenkung gehen und wie viel Geld das den Kanton kosten wird.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Sparapostel
    Sparapostel, 19.11.2021, 15:45 Uhr

    Genau, weshalb Steuern auf Vorrat? Ein Kleinkanton, der sich 7 vollamtliche Regierungsräte mit je einer gut dotierten Truppe leistet, ist wahrlich nicht auf dem Spartrip. Da bleibt noch viel Luft nach oben. Also, Verwaltung abspecken und radikal runter mit den Steuern im Kanton.

    Bei den Bundessteuern ist sowieso nichts zu machen, die bleiben unverändert sehr hoch.

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    Rosa Luxemburg, 19.11.2021, 13:18 Uhr

    Da stehen sie stolz und klopfen sich auf die Schultern. Bravo, Zuger Politiker. Bravo, Zuger Wählerschaft. Weiter voran im Steuerwettbewerb! Holt euch noch mehr fragwürdige Steuerzahler in den Kanton und ignoriert euren Beitrag zu einer faireren Welt. Unglaublich, wie das eigene Portmonaie mehr Gewicht erhält als Reflektion und Ethik. Auf den neoliberalen Fortschritt und einen Planet ohne Zukunft.

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    Alois Iten, 19.11.2021, 09:20 Uhr

    Es sind nicht Zuger, die zukünftig weniger Steuern zahlen sollen. Es sind
    1) Familien, die sowieso schon ständig und überall entlastet und unterstützt werden und
    2) die Reichen, da nur sie von tieferen Vermögenssteuern ab CHF 110’000 wirklich profitieren.
    Das Ganze wie immer auf Kosten der Singles und des Mittelstandes, wie man es ja kennt. Aber diese Leute interessieren besonders die CVP bekanntlich nicht.

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    Richard Scholl, 19.11.2021, 09:07 Uhr

    Sehr gut, Zug pflegt die Milchkühe, Zürich und Bern vertreiben sie.

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    Rudolf 1, 19.11.2021, 06:52 Uhr

    «Zuger sollen künftig (noch) weniger Steuern zahlen» – Weniger direkte Steuern bringen den Reichen spürbar etwas. Also keinen solchen Steuersenkungen zustimmen.

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