Jungfreisinnige verlangten Lockerung

Bierautomat? Eine Schnapsidee, findet die Zuger Regierung

Bierautomaten gibt es schon. Dieser zum Beispiel steht in Tokio. (Bild: Adobe Stock)

Kondome, Süssigkeiten und künftig auch Bier? Die Jungfreisinnigen Zug fordern, dass künftig an Automaten Alkohol gekauft werden kann. Die Zuger Regierung lehnt dies ab. Wir sagen, warum.

Alkohol gibt es an jeder Ecke. Bald vielleicht sogar in der Migros (zentralplus berichtete). Den Jungfreisinnigen im Kanton Zug ist das nicht genug. Sie fordern, dass künftig auch noch Automaten Bier und Wein verkaufen (zentralplus berichtete). Im Kantonsrat hat die FDP das Anliegen als Motion eingereicht – das ist die stärkste Form, in der eine Fraktion ihr Anliegen bei der Regierung einbringen kann.

Der Regierungsrat lässt sich davon aber nicht beeindrucken – und lehnt die Forderung ab. Weinautomaten werden zwar auch in Schaffhausen diskutiert, wie aus seiner Antwort hervorgeht. Aktuell gibt es aber keinen Kanton, in dem öffentlich zugängliche Automaten mit alkoholischen Getränken in Betrieb sind.

Alterskontrolle ist leicht zu umgehen

Das hat seine Gründe: Jede technische Vorrichtung zur Alterskontrolle kann ausgehebelt werden. Kinder und Jugendliche könnten die ID ihrer Eltern mopsen oder eine ältere Kollegin anheuern, ihnen Alkohol aus dem Automaten zu besorgen. Automaten bieten deshalb «nie den gleichen Jugendschutz» wie eine Kontrolle durch das Verkaufspersonal in den Läden, findet die Regierung.

Die Jungfreisinnigen führten den Zigarettenautomat als Argument an. Doch dieser Vergleich hinke, meint der Zuger Regierungsrat. «Im Gegensatz zu Alkoholkonsum führt der Tabakkonsum zu keiner unmittelbaren berauschenden Wirkung und Enthemmung», schreibt er in seiner Stellungnahme. Zu Pöpeleien, lautem Rumgeschreie, Vandalenakten und Schlägereien kommt es eher, wenn die Leute Alkohol trinken. Wenn die Schwelle vom Alkoholgenuss zum Besäufnis überschritten ist, treffen die Folgen nicht selten unbeteiligte Dritte.

Die Versuchung lauert überall

Die Idee lanciert hatte Colin Biermann, Vizepräsident der Jungfreisinnigen des Kanton Zug. «Mit diesem Vorstoss tragen wir zur Anpassung der Gesetze an die Realität bei und ermöglichen neue Geschäftsideen», sagte er vor einem Jahr gegenüber zentralplus.

Aus seiner Sicht könne man heutzutage sehr gut kontrollieren, dass Minderjährige keinen Missbrauch betreiben. Etwa mit Kameras, die überprüfen, ob die Person am Automaten die Gleiche ist, der die ID gehört. «Ich denke, dass ein solches System sogar sicherer sein könnte als der Verkauf von Alkohol in den Läden.»

Der Jungpolitiker ist überzeugt, dass die Automaten gut laufen würden, weil es einem Bedürfnis der Jungen entspreche, auch dann im Ausgang ein Bier trinken zu können, wenn die Restaurants schon geschlossen sind. Bedenken diesbezüglich gibt es vom Blauen Kreuz: «Es gibt viele Leute, die Probleme haben mit Alkohol. Für diese ist es enorm wichtig, dass sie nicht ständig an Alkohol erinnert werden oder mit Alkohol in Berührung kommen», sagte Geschäftsstellenleiterin Lilian Studer zur Vorstosseinreichung gegenüber «20 Minuten».

Wirte dürfen Betrunkenen keinen Alkohol servieren

Die FDP fordert in ihrem Vorstoss neben einem liberaleren Umgang mit den Automaten, dass das Gastgewerbegesetz noch in einem anderen Punkt gelockert wird. Seit 1984 steht darin nämlich, dass Betrunkenen kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden darf. Den Menschen, die als «trunksüchtig» bekannt sind, dürfen Wirtinnen eigentlich weder Bier noch Wein auftischen.

Die Idee dahinter ist klar: Betroffene sollen vor sich selber geschützt werden. Die Regierung stimmt der FDP aber zu, dass es nicht angemessen sei, dass der Staat in solchen Situationen «bevormundend eingreift». Schliesslich sei es im Interesse der Bars und Club, niemanden derart abzufüllen, dass es unangenehm wird.

In der Praxis lasse sich die Regel ohnehin nicht umsetzen und sie bringe auch nichts. «In der Tat hindert eine betrunkene Person nichts daran, sich im privaten Umfeld mit ihrem bereits vorher angelegten Alkoholvorrat weiter zu betrinken», so die Regierung. Auch könne sie sich bequem alkoholhaltige Getränke durch einen Lieferdienst «fast jederzeit» nach Hause liefern lassen. «Nur die Eigenverantwortung und die Einsicht, dass ihr Verhalten gesundheitsschädlich ist, setzen ihrem Alkoholkonsum Grenzen», so die Regierung.

Sie will das Alkoholverbot für Betrunkene und alkoholkranke Menschen deshalb aufheben. «Wir sind froh, dass die Regierung der Eigenverantwortung mehr Platz einräumen und diesen unnötigen Gesetzesartikel abschaffen will», so Biermann. Der Zuger Kantonsrat entscheidet voraussichtlich nächste Woche über den FDP-Vorstoss.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Marc
    Marc, 16.11.2021, 12:30 Uhr

    Ersetze das Wort Alkohol in diesem Text mit Cannabis und das Geschrei von rechts wird ohrenbetäubend sein.

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  • Profilfoto von Sven
    Sven, 15.11.2021, 23:21 Uhr

    «Kein Kanton mit Alkohol am Automat»

    Das stimmt nicht. Am Palusplatz in Luzern steht einer. Gut bestückt.

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  • Profilfoto von Thomas Aeberhard
    Thomas Aeberhard, 15.11.2021, 16:39 Uhr

    Wie bitte? Mit Alkohol neue Geschäftsideen ermöglichen? Wie wäre es denn mit einem Cannabis-oder besser noch einem Kokain-Automat? Dafür bestünde in Zug sicher rege Nachfrage. Oder vielleicht ein paar Poser-Teile für den BMW? Diese Nachwuchs-Geschäftemacher schrecken einmal mehr vor nichts zurück.

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