Antworten vom Kantonsgericht Luzern

Was unterscheidet die Schweiz noch von einer Diktatur?

Die Corona-Pandemie hat das Vertrauen gewisser Bürger in den Rechtsstaat erschüttert. (Bild: flickr / markus daams)

Durch die Corona-Pandemie werden die Grundrechte in der Schweiz eingeschränkt. Das Kantonsgericht Luzern muss sich deshalb vermehrt mit der Frage beschäftigen, wie weit der Staat dabei gehen darf. Gerichtspräsident Peter Schumacher und seine Kolleginnen erklären, wie sie dabei vorgehen.

Das Corona-Virus beschäftigt die öffentliche Diskussion wie kein anderes Thema in den letzten zehn Jahren. Das geht auch an den Luzerner Gerichten nicht spurlos vorbei. «Durch die Pandemie sind neue Gesetze entstanden und teilweise auch Rechtsnormen, die vorher unvorstellbar gewesen wären», erzählt Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher an diesem Mittwochmorgen bei einem Austausch mit den Medien.

Derzeit werden in der Gesellschaft dramatische Fragen diskutiert. «Leben wir noch in einem Rechtsstaat? Was unterscheidet die Schweiz von einer Diktatur? Was macht eine Demokratie aus? Solche Fragen werden an uns herangetragen», sagt Schumacher.

Grundrechte werden eingeschränkt – ist das rechtens?

Das oberste Gesetz der Schweiz ist die Verfassung. In ihr werden die Grundrechte definiert – und nun werden diese seit mehr als einem Jahr in verschiedenen Bereichen eingeschränkt. Der Lockdown beispielsweise hat stark in die Wirtschaftsfreiheit und die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegriffen. Ist das noch rechtens?

Gemäss Schumacher können Grundrechte nur dann eingeschränkt werden, wenn es dafür gute Gründe gibt. Beispielsweise der Schutz der Bevölkerung. Wenn dieses Ziel nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann und es für den Eingriff eine gesetzliche Grundlage gibt, sind Eingriffe in die Grundrechte auch im Rechtsstaat möglich.

Legalitätsprinzip: Die Grenzen der staatlichen Macht

Was also ist es, was die Schweiz zu einer Demokratie macht und sie von einer Diktatur unterscheidet? Kantonsrichterin Carmen Widmer Blum gibt die Antwort: das sogenannte Legalitätsprinzip. Es bedeutet, dass die Macht des Staates durch die Gesetze beschränkt wird, die sich eine Volksgemeinschaft selber gibt. «Von der Entstehung her war dieses Prinzip die Antwort auf den totalitären Staat», erklärt Widmer.

Entscheidend ist also die Frage, wie Gesetze überhaupt entstehen. Normalerweise ist das ein langer Prozess, in den die Regierung, die Parlamente und sogar das Volk direkt einbezogen werden. «Es gibt allerdings Situationen, in denen dieser Prozess zu träge ist. Deshalb gibt es Notverordnungen», wie Widmer sagt.

Zu Beginn der Pandemie hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen zu deren Bekämpfung basierend auf Notrecht ergriffen. «Das geht aber nur für sechs Monate, danach müssen die Notverordnungen in ein Gesetz umgewandelt werden», so Widmer. Und so wurde das Covid-Gesetz geboren.

Maskenpflicht an Schulen: Entscheid steht noch aus

Die vom Luzerner Regierungsrat erlassenen Verordnungen können gerichtlich auf ihre Rechtsstaatlichkeit überprüft werden. Es gab mehrere Fälle, in denen das Kantonsgericht eine sogenannte Erlassprüfung durchgeführt hat. Im einen Fall ging es um die Frage, ob das vorübergehende Bordellverbot zulässig ist. Dieses hat sehr stark in die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Sexarbeiterinnen eingegriffen (zentralplus berichtete).

«Wir mussten prüfen, ob dieser Grundrechtseingriff, der ja im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht, zulässig ist», erklärt Patrick Müller, der dieses Verfahren leitete. Das Entscheidungsgremium bestand in diesem Falle aus insgesamt fünf Richterinnen und Richtern. Sie mussten unter anderem untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Notrecht gegeben sind, ob die Luzerner Regierung überhaupt legitimiert war, zusätzliche Massnahmen zu treffen und ob es allenfalls mildere Mittel gegeben hätte, Ansteckungen in Erotikbetrieben zu verhindern.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass das zeitlich berschränkte Bordellverbot rechtens ist (zentralplus berichtete). Ein zweiter Fall einer solchen Erlassprüfung ist noch hängig. Dabei geht es um die regierungsrätliche Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Bildungsbereich. Die Antragsteller verlangen, dass die Rechtmässigkeit der Maskenpflicht an Schulen vom Kantonsgericht überprüft wird.

Das Volk kann mitreden – und die Gerichte können überprüfen

Um auf die Ausgangfrage zurückzukommen: Was also unterscheidet die Schweiz von einer Diktatur? Aus Sicht des Kantonsgerichts Luzern sind dafür drei Punkte entscheidend:

  • Eingriffe in die Grundrechte – wie staatliches Handeln überhaupt – stützen sich auf gesetzliche Grundlagen ab. In der Verfassung sind die Grundrechte festgehalten. Sie werden auch in Zeiten der Pandemie nur dann beschnitten werden, wenn es ein Gesetz gibt, das dies vorsieht.
  • Gesetze entstehen grundsätzlich unter Einbezug des Parlaments und des Stimmvolks. Die Verfassung sieht aber vor, dass der Bundesrat in Krisensituationen Notverordnungen erlassen kann. Diese müssen aber innerhalb von sechs Monaten in ein Gesetz umgewandelt werden. Deshalb stimmen wir im November in demokratischer Manier das zweite Mal über das Covid-Gesetz ab.
  • Sowohl die Rechtmässigkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung und ihre Anwendung im Einzelfall können von unabhängigen Gerichten überprüft werden.
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16 Kommentare
  • Profilfoto von Thomas Aeberhard
    Thomas Aeberhard, 28.10.2021, 11:32 Uhr

    EInerseits ist das Luzerner Kantonsgericht in der Rechtsauslegung tatsächlich häufig nicht sehr sattelfest mit klarem Drall nach rechts und zur Wirtschaft, was zu überdurchschnittlich häufigen Korrekturen durch das Bundesgericht führt.
    Andererseits, was bringt es, wenn ich klage und sich das Gericht für eine solche Erlassprüfung ein halbes Jahr oder noch länger Zeit lässt? Bis dann sind die Betreiber eines Gewerbes, das durch einen möglicherweise willkürrlichen Entscheid schliessen musste, längst pleite. Und sollten diese trotz der Wirtschaftsnähe des Gerichts Recht erhalten, entschädigt sie ja doch keiner für den entgangenen Umsatz. Insofern bräuchte es dafür zumindest ein beschleunigtes Verfahren – oder die Damen und Herren Staatsangestellte müssten sich mal ein bisschen beeilen.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.10.2021, 08:15 Uhr

      Die pauschale Unterstellung, dass es zu überdurchschnittlich häufigen Korrekturen kommt, lese ich immer wieder, es liess sich bislang aber nicht bestätigen. Klar ist: Wenn in einem Kanton das Parlament bürgerlich ist, gibt es mehr bürgerliche Richterinnen. Das hat damit zu tun, dass der Kantonsrat das Gericht wählt und je stärker eine Fraktion ist, desto mehr Richterstellen kann sie besetzen. Das Gericht widerspiegelt also die demokratisch definitierten Kräfteverhältnisse. Ob das gut ist? Das kann man sich fragen und die Justizintitiative unterstützen, falls man zum Schluss kommt, das müsse korrigiert werden. Klar ist: Erlassprüfungen werden in einem Fünfergremium entschieden. Auch Vertreterinnen von linker Seite waren an der Überprüfung des Bordell-Verbots beteiligt. Dass es mehr als ein halbes Jahr ging, bis der Entscheid gefällt wurde, stimmt schlicht nicht. Die Beschwerde wurde Ende Oktober eingereicht, der Entscheid kam Mitte Dezember. Das Verfahren wurde also beschleunigt, gerade weil die Sexarbeiterinnnen finanziell in einer schwierigen Situation steckten.

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    Ex Vorbis, 28.10.2021, 11:15 Uhr

    Die Juristin Carmen Widmer Blum verschweigt die Tatsache, dass das Luzerner KG das Legalitätsprinzip selbst gerne verletzt (sich Kantonsangestellte also des öfteren über das tatsächlich gesetzte Recht stellen: Oft, wenn es im Verfahren um das Verhalten von Kantonsangestellten geht). Das BGE hat diesen Umstand bei Urteilen, die überhaupt bis dahin gelangen durften, bereits mehrfach bestätigt d.h. eine willkürliche Rechtsanwendung des Luzerner Kantonsgerichts festgestellt.

    Lustig auch Patrick Müllers Darlegung zur kantonseigenen Normenkontrolle. Kantonsrichter sind in erster Linie Kantonsangestellte und vertreten damit die Interessen ihrer Geldgeber und die ihrer Wahlparteien an die anschliessend Gefälligkeitszahlungen für das so verliehene Pöstchen geleistet werden. Seine Darlegung dient da wohl eher der Irreführung: Das BGer darf die Falschanwendung von kantonalen Verordnungen und kantonalen Gesetzen durch Kantonsrichter nämlich nicht überprüfen. Als Jurist weiss Herr Müller das sicher.

    Der Schlusssatz des KGs, dass sowohl die Rechtmässigkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung und ihre Anwendung von unabhängigen Gerichten überprüft werden könne, ist damit eine bewusste Falschdarlegung. Dies ist nur bei einer gleichzeitigen Verletzung des Willkürverbots gegeben, was das Luzerner KG peinlicherweise bereits mehrfach geschafft hat.

    Von einer richterlichen Unabhängigkeit kann aufgrund obiger Tatsachen in der Schweiz in tatsächlicher Hinsicht keine Rede sein. Man kann nicht absichtlich für das anzustrebende Amt einer Partei beitreten, anschliessend jedes Jahr hohe Dankeszahlungen an diese Partei leisten und gleichzeitig behaupten, man sei unabhängig.

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    • Profilfoto von Tell
      Tell, 28.10.2021, 12:40 Uhr

      Was wollen Sie mit Ihrem Traktat eigentlich sagen? Dass in der Schweiz die Justiz käuflich und korrupt ist, weil die Kontrolleder Richter nicht greift? Dann sagen Sie uns bitte, welches andere Gesetzessystem Sie wünschen?

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        Werner Liembold, 28.10.2021, 16:01 Uhr

        Werter Herr Tell

        Ich denke, der Vorposter hat ein paar wichtige Dinge angesprochen. Es gibt in der Tat keine anderen westlichen Staaten, die ein solches entgeltbasiertes Parteiwahlverfahren in der Justiz kennen. Auch ein Verfassungsgerichtsbarkeit scheint im Tell-Ländle überhaupt nicht zu existieren.

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      • Profilfoto von Advocatus Diabolis
        Advocatus Diabolis, 28.10.2021, 16:41 Uhr

        @Tell

        Können Sie denn eine Instanz bezeichnen, die diese Kontrolle umsetzt? Da sind wir nun aber ganz gespannt.

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        • Profilfoto von Lena Berger
          Lena Berger, 29.10.2021, 08:25 Uhr

          Gerne werden die Medien als die vierte Gewalt bezeichnet. Da in der Schweiz Justizöffentlichkeit gilt, kann jede Bürgerin und jeder Bürger Entscheide einsehen und sich ein Bild davon machen, wie die Luzerner Justiz arbeitet. Man könnte aber auch zentralplus finanziell unterstützen, damit wir das weiterhin und vielleicht noch verstärkt machen können. Wer ein freiwilliges Abo abschliesst, kann Themenvorschläge machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn da mal stehen würde: «Im Fall mit der Urteilsnummer xy hat das Kantonsgericht das Legalistätsprinzip verletzt. Macht das öffentlich!»

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        Annemarie Meier, 29.10.2021, 09:31 Uhr

        Die Medien können diese Rolle aufgrund des fehlenden fachlichen Know-Hows gar nicht ausfüllen. Eine öffentliche Einsehbarkeit von Urteilen nützt dem Bürger ohne gleichzeitigen Einsicht in die Verfahrensakten rein gar nichts.

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      Lena Berger, 29.10.2021, 08:21 Uhr

      Den Vorwurf, das Kantonsgericht Luzern verletzte das Legalitätsprinzip, finde ich ziemlich happig. Leider wird – wie in solchen Fällen meistens – der Vorwurf pauschal in den Raum gestellt, ohne beispielsweise eine Urteilsnummer anzugeben, anhand deren Journalistinnen dieser Behauptung nachgehen könnten. Wie oben erwähnt sind die Richter eben gerade nicht von der Verwaltung anhängig. Sie werden vom Kantonsrat gewählt und sind damit eben gerade unabhängig von der Regierung. Dass sie Entscheide treffen können, welche dieser ganz gehörig gegen den Strich gehen, zeigt beispielsweise der Entscheid betreffend Ferienanspruch während der Kurzarbeit über den wir hier berichtet haben.

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      • Profilfoto von Fröhlicher Elch
        Fröhlicher Elch, 29.10.2021, 09:21 Uhr

        Frau Berger, Sie könnten ja die BGE Entscheide mal nach Urteilen in denen das Willkürverbot verletzt wurde durchkämmen. Schwer wäre das nicht und das sind alles solche Fälle.

        Wenn Sie schreiben, Richter seien nicht von der Regierung abhängig, ist das nicht einmal die halbe Wahrheit. Zwischen politisch besetzten Regierungsräten und politisch gewählten Richtern bestehen schon aufgrund des parteipolitischen Wahlprozederes und der Kleinräumigkeit zahlreiche engmaschige politische Verbindungen. Dazu kommen die angesprochenen Gefälligkeitszahlungen, die in zivilisierten Rechtsstaaten als Korruption gelten.

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    Sam, 28.10.2021, 08:31 Uhr

    Guter Beitrag und gut recherchiert. Danke dafür. Ihre Interviewpartner sind auch hochkarätig, wenn ich sie nachschlage. Ist in anderen Medien nicht so häufig der Fall. Haben Sie Recht oder Anwaltstätigkeit studiert?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 28.10.2021, 08:49 Uhr

      Vielen Dank für die schöne Rückmeldung. Ich habe Strafrecht und Kriminologie studiert. Ist ewig her. Aber ich arbeite seit gut zehn Jahren als Gerichtsreporterin – da lerne ich viel dazu, jeden Tag.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 28.10.2021, 10:00 Uhr

      Ihrem Kommentar kann ich mich nur anschliessen. Der Beitrag zeigt auch sehr deutlich auf, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz funktioniert und von einer Diktatur in keinster Art und Weise gesprochen werden kann. Beängstigend ist die Tatsache, dass es vermehrt Menschen gibt, welche von solchen Prozessen keine Ahnung haben und noch Unfug behaupten, nachdem man es ihnen erklärt hat. Solche Menschen gefährden das demokratische Verständnis der Schweiz. Nicht diejenigen, welche auf die Rechtsstaatlichkeit vertrauen.

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      • Profilfoto von Leo Müller
        Leo Müller, 28.10.2021, 12:17 Uhr

        Woran machen Sie das Funkionieren der Rechtsstaatlichkeit denn fest? Etwa an der eigenen Unvernunft, die beschönigenden Darlegungen der Kantonsbeamten für bare Münze zu nehmen?

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  • Profilfoto von Skeptisch rundum
    Skeptisch rundum, 27.10.2021, 20:04 Uhr

    die Schule läuft schon seit Ewigkeit auf diesem Gleis.
    Dort ist das Bewusstsein noch nicht so weit.
    Wann kommt die freie staatliche Schulwahl? Denn Konkurrenz ist sehr wichtig wenn es um gute Qualität geht.

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    • Profilfoto von Sam
      Sam, 28.10.2021, 08:27 Uhr

      Konkurrenz ist eine Illusion in diesem Bereich. Am Ende schaut man, wie gut man an eine Schule angebunden ist oder wo die Gspänli hingehen. Es braucht gute Schulen und sicher nicht auch noch hier «Konkurrenz». Staatliche Dienstleistungen sollten nicht privatisiert werden. Sonst haben wir dann zustände wie in Amerika.

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