Falls der Test bei Ausschaffung verweigert wird

Luzerner Regierung rechtfertigt Corona-Zwangstests bei Asylsuchenden

Auch abgewiesene Asylbewerber müssen, um in ihr Heimatland geflogen zu werden, einen negativen Corona-Test vorweisen. (Bild: Symbolbild: Mufid Majnun/Unsplash)

Wer ausgeschafft werden muss, aber den dazu nötigen Covid-Test verweigert, soll dazu gezwungen werden. Obwohl dies umstritten ist, wollen Bund und Kanton dies ermöglichen.

Wer ins Ausland will, muss bei der Ausreise entweder getestet oder geimpft sein. Das gilt auch für abgewiesene Asylbewerber. Deswegen sollen sie bei Ausschaffungen zu Coronatests gezwungen werden, sofern sie ihn verweigern sollten, um die Ausschaffung zu verzögern.

Dies ist laut dem Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf «je länger je mehr» der Fall, wie er im Rahmen der Vernehmlassung zur Verlängerung der Covid-Verordnung im Asylbereich Ende April geschrieben hat. Darin forderte der Luzerner Regierungsrat nicht nur die gesetzliche Grundlage für Zwangstests bei Ausschaffungen, sondern auch Zwangsimpfungen. Graf begründete dies Ende April damit, dass es wohl wahrscheinlich werde, dass Staaten und Fluggesellschaften den Nachweis einer Impfung verlangen könnten (zentralplus berichtete).

So umstritten die Forderung ist: Der Bund will Coronazwangstests bei Ausschaffungen künftig ermöglichen –Zwangsimpfungen sind hingegen nicht vorgesehen. Zwangstests sollen durchgeführt werden, wenn keine milderen Mittel möglich sind und sofern damit nicht die Gesundheit des Betroffenen gefährdet wird.

PCR-Speicheltests kommen in Frage

Eine der kritischen Stimmen ist die grüne Kantonsrätin Rahel Estermann. Mittels einer Anfrage wollte sie von der Regierung wissen, wie diese den Schritt rechtfertigt (zentralplus berichtete).

«Wir sind uns bewusst, dass sowohl Zwangstests als auch Zwangsimpfungen erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen darstellen können», schreibt die Regierung.

Denkbar sei, bei Coronatests standardmässig einen PCR-Speicheltest anzuwenden, «der in keiner Art und Weise die körperliche Integrität tangiert». Zudem betont die Regierung an mehr als einer Stelle, dass die betroffenen Asylsuchenden durch eine freiwillige Rückkehr Zwangsmassnahmen vermeiden könnten.

Regierung geht auf die Zwangsimpfung gar nicht mehr ein

«Falls der Bund die gesetzliche Grundlage schafft und die Zwangstests erlaubt werden, hoffe ich sehr, dass die Behörden wirklich alle anderen verfügbaren Mittel ausschöpfen, bevor es zu Zwangstests kommt», sagt Rahel Estermann auf Anfrage. «Sowohl Coronazwangstests als auch -zwangsimpfungen sind Eingriffe in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit – aber eine Zwangsimpfung ist definitiv ein viel stärkerer Eingriff, eine andere Dimension.»

Interessant: Obwohl von Estermann explizit auf die Coronazwangstest und -zwangsimpfungen angesprochen, geht die Regierung in ihrer Stellungnahme lediglich auf die Zwangstests ein. Estermann ist sichtlich genervt, dass die Regierung dies aussen vor lässt. «Die Luzerner Regierung hat sich mit der Forderung vorgewagt, auch eine gesetzliche Grundlage für Coronazwangsimpfungen zu schaffen – jetzt versucht sie das scheinbar völlig unter den Teppich zu kehren und nicht mehr darüber reden zu wollen. Vielleicht, weil sie gemerkt hat, dass das Thema ein sehr heisses Eisen ist und alles andere als eine durchdachte Forderung.»

Warum geht die Regierung in ihren Antwort nicht auf die Corona-Impfung ein? Erwin Rast, Sprecher des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements schreibt auf Anfrage: «Die im – damals dringlich eingereichten – Vorstoss erwähnten Anregungen in der Stellungnahme zur Covid-19-Verordnung Asyl gingen damals unter anderem von der Annahme aus, dass gewisse Heimatstaaten möglicherweise auch eine Impfung vorschreiben würden. Diese Annahme ist nicht eingetroffen.» Insofern seien Impfungen weder in der per 1. Juli verlängerten Covid-19-Verordnung Asyl noch im Entwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ein Thema.

Grüne Kantonsrätin Rahel Estermann.

Grüne Kantonsrätin befürchtet, dass Gerüchte befeuert werden

Sie kritisiert, dass Asylsuchenden, die auch sonst schon an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und die keine Lobby haben, einmal mehr am stärksten die Rechte beschnitten werden. «Das, was für die restliche Bevölkerung schwer vorstellbar ist, soll bei den abgewiesenen Asylsuchenden ganz unbemerkt eingeführt werden.» Zudem befürchtet sie, dass mögliche Zwangsimpfungen bei Asylsuchenden anderen Menschen ein mulmiges Gefühl geben könnten. Dass Verschwörungstheoretiker Aufwind bekommen und Gerüchte verbreiten, dass der Damm gebrochen ist und bald auch andere Menschen gegen ihren Willen geimpft werden könnten. «Das ist gefährlich, weil es einen Keil in unsere Gesellschaft treibt.»

In Luzern gab es nur vereinzelte Asylsuchende, die den Test verweigerten

Zwangstests dürfte es ohnehin nur in wenigen Fällen brauchen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sprach Ende Juni 2021 von rund 50 Fällen, in denen Asylsuchende einen Coronatest verweigerten, um die Rückführung zu verhindern. «Im Kanton Luzern haben bisher nur vereinzelt Personen einen Covid-19-Test verweigert», hält die Luzerner Regierung fest. Und: «In praktisch allen Fällen konnte der Test, nachdem das Gespräch gesucht wurde, dann doch noch durchgeführt werden.» Die Erfahrung zeige jedoch, dass sich «erfolgreiche Verhinderungsstrategien» relativ schnell herumsprechen würden.

Wenn das Parlament der vom Bundesrat angestrebten Gesetzesänderung zustimmt, tritt sie in Kraft und soll vorerst bis Ende 2022 gelten. National- und Ständerat werden sich in der Herbstsession mit der Gesetzesänderung befassen.

«Verhältnismässiger als Durchsetzungshaft», so die Regierung

Auch das Bundesgericht hat sich in einem Fall mit einem abgewiesenen Asylsuchenden auseinandergesetzt, der einen Coronatest verweigerte, um die Rückführung zu verhindern. Bei ihm wurde eine Durchsetzungshaft angeordnet. Zu Recht, wie das Bundesgericht entschied. Damals – Ende April – fehlte noch die entsprechende Rechtsgrundlage für Zwangstests.

Die Richter hielten an der gesetzlichen Mitwirkung des Betroffenen fest: So wie er sich verhielt, sei keine Wegweisung möglich gewesen. Die Luzerner Regierung meint dazu: «Mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip erachten wir die Durchführung eines Covid-19-Tests als die weniger einschneidende Massnahme im Vergleich zur Durchsetzungshaft.»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens
    Andreas Bründler, Kriens, 20.07.2021, 15:10 Uhr

    Abgewiesene Asylbewerber sagen sich untereinander alle: Verweigern wir den Test, dann können wir bleiben. Beim Asylzentrum Kriens ist das jetzt das Motto.

    Diese Leute sind es dann auch, die bis an ihr Lebensende im Stadthaus Kriens am Sozialschalter Schlange stehen. Damit verdrängen sie die wirklich sozial Benachteiligten in meiner nahen Umgebung hier im Bleiche Quartier in Kriens. Diejenigen, die es wirklich nötig haben.

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    • Profilfoto von NO Name
      NO Name, 20.07.2021, 16:11 Uhr

      Genau da haben Sie absolut Recht.
      Ich war im gleichen Handball Club in Emmen mit Frau Estermann, das heisst meine 2 Kinder. Als alleinerziehende hätte ich Hilfe gebraucht, z.B. in der Kinderbetreuung da der andere Elternteil nicht konnte. Als Hilfe bekam ich beleidigende Telefonanrufe von Eltern in Emmenbrücke. Die Gemeinde (Behörden) zerstörte die ganze Familie. Da wird in der Asyl-Industrie bessere Kinderbetreuung geleistet. Und ich war in der SP.

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