Verstoss gegen die Verfassung?

Bezirksgericht Willisau schliesst Maskengegner aus – das sorgt für Kritik

Drei Maskengegner standen diese Woche vor dem Bezirksgericht Willisau vor verschlossenen Türen. (Bild: ber)

Wer einer Straftat beschuldigt wird, hat das Recht, angehört zu werden und sich zu verteidigen. In Willisau war das diese Woche anders. Weil sie sich weigerten, eine Maske zu tragen, wurden drei Personen von ihrer eigenen Verhandlung ausgeschlossen. Ein Strafverteidiger kritisiert das scharf.

Drei Prozesse am Bezirksgericht Willsau haben diese Woche stattgefunden, ohne dass die Beschuldigten im Saal gewesen wären. Der Richter schloss sie aus, weil sie sich weigerten, eine Maske anzuziehen (zentralplus berichtete).

Die Staatsanwaltschaft wirft allen dreien vor, an einer illegalen Veranstaltung teilgenommen und so gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben. Der Richter wird seinen Entscheid nun treffen, ohne sich ihre Version der Geschichte angehört zu haben. Strafverteidiger Konrad Jeker, der auch in Luzern Mandanten vertritt, findet das sehr problematisch.

Recht auf Anhörung vs. Sicherheit

Gesetz und Verfassung schreiben vor, dass Gerichte die Menschen persönlich anhören, wenn ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Die Beschuldigten haben also das Recht, an ihrer Gerichtsverhandlung dabei zu sein und sich zu den Vorwürfen zu äussern.

Auf der anderen Seite hat die Verfahrensleitung gemäss Strafprozessordnung für Sicherheit während der Verhandlungen zu sorgen – und daraus abgeleitet wohl für die Einhaltung der Maskenpflicht. Wie immer in der Juristerei gilt es also abzuwägen. Und diesbezüglich schätzt Strafverteidiger Jeker den Fall ganz anders ein als der Bezirksrichter.

In der «Arena» machen sie es vor

«Das absolut zentrale Recht auf Verteidigung steht hier dem Schutz vor einer Covid-Infektion gegenüber», erklärt er. «Es wäre ein leichtes gewesen, diesen Konflikt zu lösen.» Die Gerichtssäle seien in der Regel gross genug. Man könne die Abstände einhalten, Plexiglas-Wände aufstellen und die Räume gut lüften – so, dass die Sicherheit «ohne Weiteres gewährleistet» gewesen wäre, was andere Veranstaltungen täglich beweisen.

«Das absolut zentrale Recht auf Verteidigung steht hier dem Schutz vor einer Covid-Infektion gegenüber.»

Strafverteidiger Konrad Jeker

Beispielsweise in TV-Studios diskutieren die Politiker auch ohne Maske hinter Plexiglas. Da wird das Risiko auch nicht einfach in Kauf genommen, sondern durch andere Massnahmen reduziert. Man sollte nicht so tun, als hätte es vor Gericht keine andere Lösung gegeben, als das Recht auf eine persönliche Anhörung zu verweigern.»

Videobefragungen sind möglich

Man könne von Maskengegnern halten, was man wolle. Aber sie dürften nicht für ihre Überzeugungen bestraft werden: «In einer Gerichtsverhandlung muss man sich als beschuldigte Person frei von solchen Auflagen zu den Vorwürfen äussern können.» Das persönliche Bild, das sich der Richter mache, ist wichtig. «Das betont das Bundesgericht immer wieder. Also muss man als Bezirksgericht einen Weg finden.»

Es hätte aus Sicht von Jeker noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten gegeben. «Es ist im Verlauf der Pandemie schon vorgekommen, dass eine beschuldigte Person aus der Quarantäne per Video zugeschaltet wurde und so von zuhause aus teilnehmen konnte.» Das sei zwar auch nicht unproblematisch und ersetze einen persönlichen Eindruck nur teilweise. «Aber immerhin wurde die Person befragt.»

Es droht eine Extrarunde

Selbst wenn es von der Infrastruktur her keine Lösung gäbe, so wäre es aus Sicht von Jeker zumindest eine Möglichkeit gewesen, die Verhandlung um einige Monate zu vertagen – in der Hoffnung, dass der Bundesrat die Maskenpflicht bis dahin wieder abgeschafft hat.

Wie der Fall ausgehen wird, ist offen. Das Bezirksgericht kündigte an, das Urteil schriftlich zu verschicken, was gemäss Jeker auch nur im Einverständnis der Verteidigung zulässig wäre. Im Falle eines Schuldspruchs ist wahrscheinlich, dass das Urteil weitergezogen würde – angesichts des Kampfgeistes den die Maskengegner vor dem Gericht an den Tag legten (zentralplus berichtete).

«Kommt das Kantonsgericht dann zum Schluss, dass das rechtliche Gehör nicht gewahrt wurde, wird der Fall möglicherweise an das Bezirksgericht zurückgewiesen – unabhängig davon, ob die Beschuldigten tatsächlich gegen die Covid-Verordnung verstossen haben oder nicht», so Jeker. Bezahlen dürften diese Extrarunde dann die Steuerzahlenden.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Boris Macek
    Boris Macek, 08.06.2021, 20:49 Uhr

    Dann dürfte man also – gemäss Konrad Jeker – auch nackt im Gerichtssaal erscheinen? Wenn das rechtliche Gehör über aktuell geltende Bekleidungsvorschriften gestellt wird.

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  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 05.06.2021, 05:46 Uhr

    Dieser Ausschluss war zum Schutz der anderen nötig und damit rechtens.

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    • Profilfoto von Marc Mingard
      Marc Mingard, 07.06.2021, 06:35 Uhr

      Hat Rudolf ausser nur mit Vornamen zu posten irgend ein Argument für diese Behauptung?
      Wer musste vor was geschützt werden, was nicht möglich gewesen wäre?
      Artikel überhaupt gelesen?

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  • Profilfoto von Sepp Huber
    Sepp Huber, 04.06.2021, 19:42 Uhr

    Mal wieder ein selbstherrlicher Luzerner Bezirksrichter, der sich für Lukaschenko, Putin oder wie diese Potentanten auch immer heissen mögen, hält, und seine eigene Weltanschauung über die Verfasssung stellt. Dabei hat doch das Bundesstrafgericht im Fall der Fifa ausreichend bewiesen, dass man Prozesse aufgrund von Covid locker so lange verschieben kann, bis alles verjährt ist. Warum also hat er den Prozess hier nicht um ein halbes Jahr verschoben? Die Luzerner Gerichte sind einfach nur lächerlich, am Schluss wird einmal mehr das Bundesgericht korrigerend eingreifen und der Steuerzahler darf dann wieder für all die Kosten aufkommen.

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