Name im ärztlichen Attest geschwärzt

Maskengegner lösen Polizeieinsatz am Bezirksgericht Willisau aus

Die Polizei rückte ans Bezirksgericht Willisau aus, um die Personalien der Maskengegnerinnen festzustellen. (Bild: ber)

Die Luzerner Polizei hat im Januar rund dreissig Personen wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung angezeigt. Gegen den ergangenen Strafbefehl setzen sich die Beschuldigten zur Wehr. Sie schafften es aber nicht mal ins Gerichtsgebäude – weil sie sich weigerten, eine Maske zu tragen.

Es ist ein spezieller Dienstagmorgen am Bezirksgericht. Auf 9.15 Uhr ist eine Verhandlung wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann vor, im Januar in einer 4,5-Zimmerwohnung an einer Veranstaltung mit rund 30 Personen teilgenommen zu haben – von denen keine eine Maske trug.

Die Staatsanwaltschaft will den Mann mit einer Busse von 150 Franken bestrafen. Weil der Beschuldigte den Strafbefehl angefochten hat, soll er nun seine Sicht der Dinge dem Gericht darlegen. Doch so weit kommt es nicht.

«So was habe ich noch nicht erlebt.»

Richter in der Verhandlung

Kurz nach 9 Uhr kommt Hektik auf im Vorraum des Gerichts. Fünf Personen haben das Gebäude betreten, um ihren Bekannten in der Verhandlung zu unterstützen – obwohl wegen Corona nur Pressevertreterinnen zu gelassen sind. Keiner trägt eine Maske, auch der Beschuldigte nicht. Er legt ein ärztliches Attest vor. Doch darin steht weder eine Diagnose, noch der Name des Arztes, der es ausgestellt haben soll. Das Dokument ist geschwärzt.

Das rechtliche Gehör in der Sicherheitsschleuse

Im Warteraum sind plötzlich laute Stimmen zu hören. Eine rege Diskussion geht los. Dann stürmt die Gerichtssekretärin rüber in den Gerichtssaal. Sie werde die Polizei verständigen, ruft sie. Die Leute würden sich unmöglich aufführen. Rasch eilt der Richter hinzu.

Durch die mit Glas geschützte Sicherheitsschleuse lässt er sich das Attest zeigen. Und entscheidet, dass dieses ohne den Namen des Arztes nicht akzeptiert wird. Die Anwesenden reagieren wütend. Da trifft die Polizei ein.

Um 9.24 Uhr sind die Fronten geklärt. Der Richter besteht darauf, dass der Beschuldigte eine Maske trägt, dieser weigert sich. Also kündigt der Richter an, die Verhandlung ohne ihn durchzuführen. Die Polizei geleitet die Anwesenden aus dem Gebäude. «So was habe ich noch nicht erlebt», sagt der Richter, während er wieder in den Gerichtssaal stapft.

Die Blitzverhandlung dauert vier Minuten

Kurz darauf ruft er die einzige im Wartesaal Verbliebene auf: Die Gerichtsreporterin von zentralplus. Er eröffnet die Verhandlung und erklärt, dass diese in Abwesenheit des Beschuldigten stattfinde.

Blieb an diesem Dienstagmorgen bis auf eine Journalistin leer: Gerichtsaal am Bezirksgericht Willisau. (Bild: Luzerner Gerichte)

Man habe den Mann über dieses Vorgehen informiert und ihm das rechtliche Gehör gewährt. Der Richter schliesst nach diesen Worten das Beweisverfahren und gleich danach die Verhandlung. Nach exakt vier Minuten ist das Ganze vorbei. Das Urteil werde schriftlich eröffnet, heisst es noch.

Die Maskengegner reden auf die Polizisten ein

Vor dem Gerichtsgebäude ist die Sache aber noch lange nicht durch. Sechs Personen reden auf die Polizisten vor Ort ein. Ob er wirklich glaube, dass es diese Krankheit wirklich gebe, wird einer gefragt. Auf welcher Rechtsgrundlage er handle. Warum er diese Maske trage. Ob er diese oder jene Studie kenne.

«Es ist mir doch gleichgültig, was da läuft!», ruft er irgendwann aus. «Ich bin zufrieden, ich mache meinen Job, ich lebe mein Leben!» Jaja, er werde schon sehen, was er davon hat, murmeln die Leute um ihn herum. Er solle die nächsten drei bis fünf Jahre noch geniessen, danach sei es vorbei. Was sie damit meinen, bleibt unklar.

Spirituelle Weiterbildung oder ein Event?

zentralplus spricht mit den Leuten vor Ort, die immer noch wild durcheinander auf die vier Polizisten einreden. Sie alle haben an der Veranstaltung im Januar teilgenommen, die sie jedoch nicht als Event, sondern als «spirituelle Weiterbildung einer Glaubensgemeinschaft» bezeichnen. Einer der Männer hat eine Bibel dabei.

Warum sie keine Masken tragen, möchte zentralplus wissen. Die Antwort kommt wie aus der Pistole geschossen. «Aus rechtlichen, religiösen, physikalischen und medizinischen Gründen», antwortet die Frau, die den Kurs im Januar geleitet hat. «Wer übernimmt die Haftung, wenn wir wegen dem Tragen der Maske einen Schaden erleiden?», sagt sie zum rechtlichen.

«Das Strafprozessrecht sieht vor, dass man bei einem Gerichtstermin einen Rechtsbeistand und Prozessbeobachter dabeihaben darf – und das wurde uns verwehrt.»

Maskenkritikerin

 «Man weiss, dass das Bakterien- und Pilzwachstum unter der Maske gefördert werden und es ist eine massive Gefährdung der Gesundheit, sie zu tragen», behauptet sie. Auch wenn die Behörden immer wieder versichern, dass dies nicht der Fall ist (zentralplus berichtete). Sie glaubt ihnen nicht.

Die religiösen Gründe, seien von der Bundesverfassung geschützt – wobei sie allerdings nicht ausführt, inwiefern die Religionsfreiheit durch die Masken tangiert sein könnte. Unter physikalischen Gründen versteht die Frau, dass man unter der Maske nicht atmen und es einem schwindlig werde. Auf die Frage, warum sie den Namen des Arztes geschwärzt hätten, meint sie: «Persönlichkeitsschutz.»

Die Heilerin gibt sich kampflustig

Aus Sicht der Frau, die energetische Heilkunst anbietet, wurden an diesem Dienstagmorgen die Rechte der Beschuldigten mit Füssen getreten. «Das Strafprozessrecht sieht vor, dass man bei einem Gerichtstermin einen Rechtsbeistand und Prozessbeobachter dabeihaben darf – und das wurde uns verwehrt. Das ist Willkür.» Dass dem Mann das rechtliche Gehör gewährt wurde, bestreitet sie.

Das werde noch Konsequenzen haben, kündigt sie an. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass sie die rechtlichen Mittel ausschöpfen will. Sie hat bereits die Polizisten angezeigt, die im Januar die Wohnung betreten und das Treffen der Gemeinschaft aufgelöst haben.

Es droht der Weiterzug ans Kantonsgericht

Aus ihrer Sicht war das Hausfriedensbruchs und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat bereits eine «Nicht-Anhandnahme» verfügt, wie sie auf Anfrage bestätigt. Das heisst nichts anderes, als dass sie der Ansicht ist, dass an dem Verdacht offensichtlich nichts dran ist. Der Entscheid ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Frau kündigte gegenüber zentralplus an, die Verfügung am Kantonsgericht anzufechten.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Marc
    Marc, 03.06.2021, 14:50 Uhr

    Ich glaube den Schaden hat sie schon, aber nicht von der Maske…

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  • Profilfoto von Marc Mingard
    Marc Mingard, 02.06.2021, 21:10 Uhr

    Beschämend wie Gegner von Gegner derart aggressiv und diffamierend sein dürfen….

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  • Profilfoto von Orlando
    Orlando, 02.06.2021, 08:45 Uhr

    «Ich bin zufrieden, ich mache meinen Job, ich lebe mein Leben!», sagt der Polizist. Da läuft so eine spirituell gesteuerte, religiöse Besserwisserin daher und verkündet missionarisch das Unheil für alle Maskentrager. Frage: Wer könnte in diesem Fall wohl von wem etwas lernen?

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  • Profilfoto von Pascal
    Pascal, 02.06.2021, 07:50 Uhr

    Diese Leute sind wohl in eine Welt der Verschwörungen gefangen. Sie glauben das «wir» durch die Impfungen und Masken sterben werden… in Wahrheit hoffen sie vermutlich sogar darauf.

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 01.06.2021, 20:37 Uhr

    Wann wird diese Ersatz Uriella verwart unter Gesundheits schädigend des
    Volkes.

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