Damit sie die Ausschaffung nicht verzögern

Luzerner Regierung fordert Corona-Zwangstests für abgewiesene Asylbewerber

Auch abgewiesene Asylbewerber müssen, um in ihr Heimatland geflogen zu werden, einen negativen Corona-Test vorweisen. (Bild: Symbolbild: Mufid Majnun/Unsplash)

Laut dem Luzerner Regierungsrat Guido Graf verweigern viele abgewiesene Asylbewerber Coronatests, um ihre Ausschaffung zu verzögern. Er fordert: In diesen Fällen soll der Bund Corona-Zwangstests und -Impfungen erlauben. Laut einer Juristin könne ein solcher Test wohl nur mit erheblichem Einsatz von Zwang und Gewalt durchgeführt werden.

Zu einem Coronatest oder zu einer Coronaimpfung gezwungen werden – das ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeit der betroffenen Person. Dessen ist sich auch der Luzerner Regierungsrat Guido Graf bewusst.

Dennoch regt er an, dass Zwangstests und -Impfungen bei Ausschaffungen möglich sein sollen. Das schreibt der Gesundheits- und Sozialdirektor im Rahmen der Vernehmlassung zur Covid-Verordnung im Asylbereich, die Ende April abgeschlossen wurde.

Wer den Coronatest verweigert, verzögert die Ausschaffung

Denn viele abgewiesene Asylbewerber müssen einen negativen Coronatest vorweisen, um in ihre Heimat geflogen zu werden. Die meisten Staaten verlangen für die Einreise und die Fluggesellschaften für den Transport einen negativen Coronatest, der nicht älter ist als 48 oder 72 Stunden. Aktuell ist es nicht möglich, Personen, die weggewiesen werden, zwangsweise zu testen.

«Das hat sich in der Zwischenzeit herumgesprochen, weshalb die Durchführung der Tests auch je länger je mehr verweigert wird.»

Guido Graf, Regierungsrat

«Diese können also über die Verweigerung des Tests ganz einfach den Wegweisungsvollzug verhindern», schreibt der CVP-Regierungsrat in der Stellungnahme zuhanden des Bundes. Und das kommt laut seinem Kenntnisstand nicht selten vor. «Dies hat sich in der Zwischenzeit herumgesprochen, weshalb die Durchführung der Tests auch je länger je mehr verweigert wird.» Deswegen fordert Graf «zwingend» eine gesetzliche Grundlage für die zwangsweise Durchführung solcher Tests.

Rund ein Dutzend Asylbewerber hat bis jetzt den Test verweigert

Ob sich die Testverweigerung bereits zur geläufigen Praxis entwickelt hat, wie Graf andeutet, ist indes unklar. Wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage schreibt, kam es bis jetzt bei ausreisepflichtigen Personen «nur in wenigen Fällen» zur Verweigerung von Coronatests. Diese werden laut Mediensprecher Lukas Rieder statistisch nicht erfasst – die Experten des SEM schätzen aber, dass in rund einem Dutzend Fälle der Coronatest verweigert wurde.

«Die Behörden versuchen in solchen Fällen die Personen zu überzeugen, dass ein Covid-19-Test vor der Ausreise wichtig ist.»

Lukas Rieder, SEM

Weil ein zwangsweiser Test einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit beziehungsweise körperlichen Unversehrtheit darstellt, bedarf es hierfür einer gesetzlichen Grundlage. «Deshalb versuchen die Behörden in solchen Fällen die betroffenen Personen zu überzeugen, dass ein Covid-19-Test vor der Ausreise im Hinblick auf die eigene Gesundheit sowie die Gesundheit ihres Umfelds wichtig ist», schreibt Rieder.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt die Verweigerung des Covid-19-Tests eine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar. Daher könnten die Kantone in diesen Fällen, wenn nötig, die Durchsetzungshaft anordnen oder verlängern. Zudem suche das Staatssekretariat für Migration mit den jeweiligen Zielstaaten auch nach alternativen Lösungen. Beispielsweise, ob der Test bei der Einreise durchgeführt werden oder die Person im Zielstaat in Quarantäne kann. «Solche Bemühungen waren ebenfalls bereits erfolgreich», so Rieder.

Auch auf nationaler Ebene sorgen die Diskussionen rund um Zwangstests bei Asylbewerbern für Zündstoff. Martina Bircher, SVP-Nationalrätin und Sozialvorsteherin von Aarburg, sagte kürzlich gegenüber der «Sonntags Zeitung», dass sie «alle Hebel in Gang setzen» werde, dass der Bund eine Grundlage für Zwangstests schaffe. Noch im Mai will sie einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

Graf will auch Zwangs-Impfungen bei Ausschaffungen

Der Luzerner Regierungsrat Guido Graf bringt aber nicht nur Zwangstests ins Gespräch, sondern will auch Zwangs-Impfungen bei Ausschaffungen ermöglichen. Wie er ausführt, werde es wahrscheinlich künftig so, dass die Staaten für die Einreise – beziehungsweise vorgängig auch die Fluggesellschaften – den Nachweis einer Impfung verlangen. Das werde wohl mehrere Jahre so sein, so Graf.

«Es wäre deshalb sinnvoll, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen würde, damit Personen, die unfreiwillig ins Heimatland zurückkehren müssen, zwangsweise geimpft werden können.»

«Ein Corona-Zwangstest gegen den Willen der betroffenen Person kann mutmasslich nur mit erheblichem Einsatz von Zwang und Gewalt durchgeführt werden  – beispielsweise Fesselung oder Fixierung des Kopfs.»

Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz

Bei Amnesty International stösst Grafs Forderung auf Kritik: «Die Verabreichung eines Impfstoffs mit physischer Gewalt ist eindeutig rechtswidrig», sagt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz, auf Anfrage. «Und auch ein Corona-Zwangstest gegen den Willen der betroffenen Person stellt einen schweren Eingriff in die körperliche Integrität dar und kann mutmasslich nur mit erheblichem Einsatz von Zwang und Gewalt durchgeführt werden  – beispielsweise Fesselung oder Fixierung des Kopfs.»

Unverhältnismässig und rechtswidrig, sagt die Juristin

Laut Giraudel ist ein derartiger Eingriff zwecks Vollstreckung einer Wegweisung nicht verhältnismässig und könnte unter Umständen eine «erniedrigende und unmenschliche Behandlung» darstellen. «Ein Zwangstest dient in diesem Fall weder der öffentlichen Gesundheit noch ist er durch medizinische Notwendigkeit diktiert. Er soll lediglich durchgeführt werden, um die Wegweisung zu vollziehen.»

«Die betroffene Person hat immer die Möglichkeit, selbständig und freiwillig ins Heimatland zurückzukehren.»

Guido Graf, Regierungsrat

Auch Guido Graf ist sich der erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeit bewusst, wie aus der Stellungnahme des Regierungsrats zu den Covid-Massnahmen im Asylbereich hervorgeht. Graf findet aber: Die betroffenen Personen hätten immer die Möglichkeit, selbständig und freiwillig ins Heimatland zurückzukehren. «Die Massnahmen sind also erst erforderlich, wenn die Person von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch macht.»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Lucommenter
    Lucommenter, 07.05.2021, 22:41 Uhr

    Der Artikel und auch die Umfrage stellen die Situation nicht richtig dar. Die abgewiesenen Asylbewerber werden zu nichts gezwungen – ausser zur Ausreise. Wer sich dieser widersetzt, muss mit Zwangsmassnahmen rechnen. Die Schweiz darf sich nicht für dumm verkaufen lassen von Personen, welche gegen Gesetze verstossen und Grundrechte offensichtlich missbrauchen.
    Das sich SP und SVP gegen Zwangsmassnahmen für diese Personen aussprechen, zeigt einmal mehr, dass es Ihnen primär um Problem-Bewirtschaftung geht.

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  • Profilfoto von estermap
    estermap, 07.05.2021, 08:59 Uhr

    Nach Ostern berichtete Zentral+: “Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf hat Covid”. War er nicht geimpft? Ist er jetzt? Gelten für Schweizer andere Prinzipien?
    Eine Zwangsimpfung an Abgewiesenen halte ich für eine kranke Idee. Während der Pandemie sind Vernunft und Verhältnismässigkeit, der gesunde Menschenverstand, längst auf der Strecke geblieben.
    Um wie viele Leute geht es? Erst kommt das Fressen, dann die Moral.

    RR GG: «Die betroffene Person hat immer die Möglichkeit, selbständig und freiwillig ins Heimatland zurückzukehren.»
    Die Person erkrankt dann nicht an Covid-19, wird aber wahrscheinlich durch die Taliban umgebracht.

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