Neues Polizeigesetz geplant

Luzerner Polizei will mit hochauflösenden Kameras nach Straftätern fahnden

Im Visier: Die Luzerner Polizei setzt Computerprogramme ein, um das Gefährdungspotenzial von Menschen einzuschätzen. (Bild: Pixabay)

Der technische Fortschritt bringt für die Polizeiarbeit auch neue Fahndungsmöglichkeiten. In Luzern will man diese nutzen – und dafür das Polizeigesetz anpassen. Kritische Stimmen von linken und grünen Politikerinnen dürften da nicht lange auf sich warten lassen.

Was früher nach Science Fiction geklungen hat, ist heute Realität: Intelligente Videosysteme mit hochauflösenden Kameras überwachen die Strassen und scannen die Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos. So weiss die Polizei binnen Sekunden, wer gerade die Autobahn passiert. Handelt es sich dabei um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Personen, kann die Polizei die Autos stoppen oder die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen festnehmen. Bei der Fahndung nach Kriminellen ist das zweifellos sehr effizient.

Diese automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ist bereits in einigen Kantonen im Einsatz und auch das Grenzwachtkorps arbeitet damit. Im Kanton Luzern jedoch fehlt bislang die gesetzliche Grundlage, diese Technologien anzuwenden. Der Regierungsrat gibt daher eine Änderung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung, damit die Luzerner Polizei künftig ebenfalls Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen hat.

Was auffällt: Die Luzerner Regierung verzichtet in ihrem Vorschlag darauf, die automatisierte Fahrzeugfahndung auch zur Verhinderung oder Prävention von Straftaten einzusetzen. Das System soll auch nicht dazu dienen, Übertretungen – auch nicht solche des Strassenverkehrsrechts – zu verfolgen. 

Regierung will umstrittene Tools einführen

Die Luzerner Regierung will aber durchaus andere computerbasierte Analysesysteme für die Prävention einsetzen. Etwa um Serientäter zu ermitteln. Solche Tools sind umstritten. Eine Studie der Universität St. Gallen kritisiert, dass es keine öffentliche Debatte über die verwendeten Programme und auch keine Regulierungen gibt. Und nur wenige der Programme seien von unabhängiger Seite evaluiert worden. Für viele Polizistinnen sei gar nicht nachvollziehbar, wie die Programme funktionieren (zentralplus berichtete).

Die grünen Kantonsrätinnen Judith Schmutz und Noëlle Bucher haben gleich zwei Vorstösse zum Thema eingereicht, weil die Systeme die Risiken systematisch überschätzen und so auch Unschuldige ins Visier der Polizei geraten können (zentralplus berichtete). Die Antwort der Regierung auf die Vorstösse steht noch aus.

Ziel: Serienkriminalität effektiver bekämpfen

Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Lage- und Analysesystemen kann diese Serienkriminalität gemäss der Luzerner Regierung wesentlich effizienter bekämpft werden als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit.

«Das System erkennt Muster von begangenen Delikten und kann so feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in der nahen Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten», heisst es in der Medienmitteilung der Regierung. Das seien wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten.

Je mehr Kantone mitmachen, desto effizienter das System

Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin die Informationsplattform zur Analyse serieller Delikte «Picar». Der Fokus dieses Analysetools liegt auf seriellen Vermögensdelikten, insbesondere Einbruch-, Laden- und Trickdiebstahl, sowie auf Gewalt- und Sexualdelikten.

«Durch das zentrale Erfassen und Analysieren von Fällen können Serien und Tendenzen schnell, systematisch und zentralisiert erkannt werden. Ihre volle Wirkung entwickelt diese zentrale Analysedatenbank erst im interkantonalen Einsatz», preist die Regierung das Computersystem an.

Aber auch für den Einsatz von «Picar» respektive der Plattform für serielle Cyberkriminalität «Picsel» fehlen derzeit die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Luzern. Das soll nun geändert werden. Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Polizeigesetzes dauert bis zum 27. August 2021. Politisch dürfte es noch einiges zu reden geben.

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