Nach Entscheid des Kantonsgerichts

Kriens muss den Widerstand gegen 5G-Antennen aufgeben

Der geplante 5G-Netzausbau kann in der Stadt Kriens voranschreiten. (Bild: zvg)

In der Causa «Kriens und 5G-Antennen» tut sich was. Nachdem der Stadtrat letztes Jahr beschlossen hatte, 5G-Gesuche vorerst nicht mehr zu bearbeiten, müssen die Planungen nach einem Gerichtsbeschluss wieder aufgenommen werden.

Vor einem Jahr hatte der Stadtrat Kriens beschlossen, die Baugesuche für sogenannte «adaptive Antennen» von Mobilfunkanbietern für den 5G-Standard nicht weiter zu bearbeiten. Die Strahlungsstärke adaptiver Antennen muss nämlich aufgrund ihrer gezielten Übertragungen im Bewilligungsverfahren anders prognostiziert und gemessen werden als diejenigen älterer Sendeanlagen.

Weil es auf Bundesebene noch keine Vollzugshilfen und Messempfehlungen gab, entschied der Stadtrat damals, entsprechende Gesuche vorerst nicht mehr weiter zu bearbeiten (zentralplus berichtete).

Fall fürs Kantonsgericht

Schliesslich musste sich das Luzerner Kantonsgericht mit dieser Angelegenheit befassen. Ein Mobilfunkbetreiber hatte das Gericht angerufen, um prüfen zu lassen, ob die Argumentation des Krienser Stadtrats ausreiche. Das Luzerner Kantonsgericht kam zum Schluss, dass alleine das Fehlen einer Vollzugshilfe kein ausreichender Grund sei, ein Baugesuch nicht zu bearbeiten (zentralplus berichtete).

Das Fehlen von Kontrollinstrumenten alleine sei nicht Grund genug, den Rechtsanspruch auf ein Bewilligungsverfahren und damit die Weiterentwicklung der Mobilfunkinfrastruktur zu beschneiden, heisst es seitens des Kantonsgerichts.

Krienser Stadtrat bearbeitet weiter

Aufgrund dieses rechtskräftigen Entscheids hat nun der Krienser Stadtrat beschlossen, die in Kriens neun pendenten Baugesuche für adaptive Mobilfunkantennen weiter zu bearbeiten. Er will damit vermeiden, dass Kriens selber aufgrund des erlassenen Bearbeitungsstopps in einen aufwendigen Rechtsstreit mit geringen Erfolgsaussichten verwickelt wird.

Mit dem Urteil ist klar, dass weder auf kantonaler noch auf kommunaler Ebene eine Rechtsgrundlage besteht, die Bearbeitung von Baugesuchen für 5G-Anlagen weiter zu sistieren. Sofern ein Baugesuch formal die geltenden rechtlichen Bedingungen und gesetzlichen Auflagen erfüllt, sind die Gemeinden verpflichtet, dieses im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens zu behandeln und darüber zu entscheiden.

Eine Antenne steht bereits

Mit der jetzt beschlossenen Aufhebung des Bearbeitungsstopps wird die Stadt Kriens die normalen baurechtlichen Prozesse wieder in Gang setzen. Für Stadtrat Maurus Frey ist dies ein logischer Schritt: «Dem Stadtrat ist wichtig, dass sowohl das berechtigte Schutzinteresse der Krienser Bevölkerung als auch die Rechte der Gesuchsteller den Gesetzen entsprechend berücksichtigt werden.»

Bereits heute stehen in Kriens gemäss der interaktiven Landeskarte des Kantons über 20 Mobilfunkantennen. Bei einer Mobilfunkanlage im Gebiet Mattenhof handelt es sich um eine adaptive Antenne der fünften Generation (5G). Im Frühjahr 2020 wurde die Einhaltung der Anlagegrenzwerte dieser Anlage nach der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) mittels mehrerer Abnahmemessungen durch die kantonale NIS-Fachstelle überprüft. Die Anlage hat die bewilligten Grenzwerte eingehalten.

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